Hallo
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der heute ausgelaufen ist . Auf Arbeit hat man mir nicht gesagt das ich keine unbefridtung bekomme . Hätten die mir heute sagen müssen ob ich unbefristet bekomme? Oder kann man den ohne einen Ton zu sagen auslaufen lassen?
Gruß
Befristeter Vertrag heute zu Ende
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
dafür ist er doch befristet?!? Er endet und fertig.ZitatOder kann man den ohne einen Ton zu sagen auslaufen lassen? :
neinZitatHätten die mir heute sagen müssen ob ich unbefristet bekomme? :
Sie sollten unbedingt Montag früh zur Agentur für Arbeit gehen! Sollten Sie auf Arbeitslosengeld angewiesen sein: Dies wird wahrscheinlich gesperrt, Sie hätten sich schon lange beim Amt melden müssen.
-- Editiert von altona01 am 29.09.2017 20:15
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Ich habe mich schon lange Arbeitslosgemeldet. Ich gehe Montag normal zur Arbeit so wie ich eingeteilt wurde und dann sehe i h es ja
Ich habe mich schon lange Arbeitslosgemeldet. Ich gehe Montag normal zur Arbeit so wie ich eingeteilt wurde und dann sehe i h es ja
Ich habe mich schon lange Arbeitslosgemeldet. Ich gehe Montag normal zur Arbeit so wie ich eingeteilt wurde und dann sehe i h es ja
Dann ist es ja gut! Ihrer Frage war das eher nicht zu entnehmen. Diese las sich so, als ob Sie nicht mit dem Auslaufen des Arbeitsverhältnisses gerechnet hätten.
Hi, du wurdest eingeteilt, obwohl der Vertrag beendet ist?
Dann würde ich (wenn ich du wäre) am Montag arbeiten gehen und schön die Klappe halten. Wenn du nicht weggeschickt wirst, sondern normal arbeitest, dann läuft der Vertrag weiter und zwar zu den, für dich, besseren Konditionen: nämlich unbefristet! !!
Pass darauf auf, dass du einen späteren Vertrag mit dem richtigen Datum unterschreibst und nicht rückdatiert wird.
Nein ich hatte einen befristeten Vertrag der Freitag auslief also letzter rbeitstag
ZitatWenn du nicht weggeschickt wirst, sondern normal arbeitest, dann läuft der Vertrag weiter und zwar zu den, für dich, besseren Konditionen: nämlich unbefristet! !! :
Nachtrag: Wenn Sie von einem Entscheidungsträger gesehen werden und nicht nach Hause geschickt werden. Wenn's nur die Kollegen sehen, reicht es nicht. Es muss schon jemand sein, der was zu sagen hat.
Viel Erfolg und alles Gute!
Wir müssen uns immer im Büro anmelden die Kollegen sind im Prinzip für die Anmeldung zuständig reicht das? Oder muss das ein Teamleiter sehen ? Wie lange muss ich arbeiten damit die mich nicht wegschicken können? Wenn ich nur Beispiel 10 min gearbeitet habe und die mich wegschicken, dann geht es nur zum Arbeitsgericht?
Gruß
ZitatWir müssen uns immer im Büro anmelden die Kollegen sind im Prinzip für die Anmeldung zuständig reicht das? :
Nein.
ZitatOder muss das ein Teamleiter sehen ? :
Wenn dieser Personalverantwortlich ja.
ZitatWenn ich nur Beispiel 10 min gearbeitet habe und die mich wegschicken, dann geht es nur zum Arbeitsgericht? :
Warum? Was will man denn da?
Wenn ich gesehen würde und arbeiten konnte dann würde der Vertrag doch stillschweigend unbefristet. Und wenn die mich dann nach hause schicken kann ich doch auf Einstellung Klagen
ZitatIch habe mich schon lange Arbeitslosgemeldet. Ich gehe Montag normal zur Arbeit so wie ich eingeteilt wurde und dann sehe i h es ja :
oder:
ZitatNein ich hatte einen befristeten Vertrag der Freitag auslief also letzter rbeitstag :
und nein, wenn Sie gesehen werden würden und nach Hause geschickt besteht kein Anspruch auf Einstellung.
Gesehen werden und nicht nach Hause geschickt, das wäre die Grundlage einer unbefristeten Einstellung.
Zum Arbeitsgericht, wenn man nach Hause geschickt wurde, bringt nichts. Das ein befristeter Vertrag ohne weiteres zum gegebenen Zeitpunkt ausläuft, ist nicht justiziabel.
Es muß Sie schon jemand sehen, der personelle Entscheidungsbefugnis hat. Ein Teamleiter KANN da ausreichen, muss es aber nicht. Hat er das Recht, Mitarbeiter einzustellen oder rauszuwerfen?
ZitatWenn ich gesehen würde und arbeiten konnte dann würde der Vertrag doch stillschweigend unbefristet. Und wenn die mich dann nach hause schicken kann ich doch auf Einstellung Klagen :
Nö.
Zum einen muss das einer merken der dann auch entsprechende Kompetenzen hat.
Zum anderen gibt es auch wenn das einer mit entsprechender Kompetenz bemerkt hat, auch eine angemessene Prüffrist.
Die Frage ist ja auch, wer überhaupt die Personaleinsatzplanung gemacht hat. Denn wenn das einer war, der entsprechende Kompetenzen hat, dann könnte man auch die Meinung vertreten, man hätte bereits jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis...
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