Befristeter Vertrag - Schwangerschaftsvertretung

8. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nici21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag - Schwangerschaftsvertretung

Guten Abend,

Ich habe ein paar Fragen.
Seit 2003 arbeite ich im Kindergarten (Schwangerschaftsvertretung) und mein Vertrag ist jetzt zum 4ten mal verlängert. Immer für ein Jahr. Ich habe jetzt von einem Vater gehört, dass man nach einer 2ten Verlängerung einen Festvertrag bekommt, egal ob es eine Schwangerschaftsvertretung ist. ich möchte mich demnächst binden und da wäre ein Festvertrag nicht schlecht.
Wer kann mir sagen, ob ich ein Recht auf ein Festvertrag habe?
Bevor ich rechtliche Schritte eingehe und ich gar kein Recht habe, das wäre übel. Ich möchte schon sicher sein.

Ich bedanke mich im Vorraus und wünsche einen schönen Abend!

Gruß Nici

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, da hat der Vater unrecht. Mit Sachgrund befristete Verträge können im Grunde bis zum St.-Nimmerleins-Tag gemacht werden. Was er meint sind befr. Verträge ohne Sachgrund, aber hier liegt ja einer vor. Oder gibts die Schwangerschaftsvertretungen in Wirklichkeit gar nicht?

Siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 (zu finden mit google).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nici21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm...
ich hatte meinen Rechtsanwalt mal gefragt und der war sich auch sehr sicher...
komisch.
wenn diese frau 10 kinder bekommt, dann bin ich 30 jahre befristet, das kann doch auch nicht sein, oder?
Man muss doch die möglichkeit haben selber zu planen. familie und so.

MfG

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenns der Rechtsanwalt sagt, wird er ja wissen, worauf man sich da berufen könnte.
Würde mich mal interessieren, was der rät.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich würde auch der meinung von venotis zustimmen - solange sachgründe gegeben sind, sind befristungen o.k.
es gibt z.b. arbeitsverhätlnisse, in denen sich beschäftigte von projekt zu projekt durchhangeln.

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