Hallo,
leider bin ich in diesem Thema gar nicht bewandt und erhoffe mir hier im Form etwas mehr Klarheit.
Meine thailändische Bekannte kam vor ca. 1/12 Jahren hierher nach Deutschland (durch Heiratsvermittlung - jedoch wurde die Ehe nach einem Jahr durch den Ehemann wieder geschieden). Sie besucht eine Deutschschule und macht gute Fortschritte und wohnt derzeit in eienr WG. Seit sie hier ist hat sie einen Job in einem Imbiss. Da sie den letzten Monat krankheitsbedingt 3 Tage ausgefallen ist, hielt ihr Chef dies von ihrem Gehalt ein. Als sie dies bei ihm beanstandet hat, sagte er ihr, dass sie das so hinnehmen muss. Solle sie weiterhin "Probleme" machen, werde er sie kündigen und sofort dem Amt bescheid geben, damit sie zurück nach Thailand geschickt wird.
Das klingt für mich alles andere als korrekt so und nun stellt sich mir die Frage, was man in ihrem Fall am besten tun kann.
Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis erlischt im März diesen Jahres.
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-- Editiert yoshiki01 am 03.01.2012 20:38
Befristeter Aufenthalt - Jobverlust droht
Notfall?
Notfall?
Hallo,
Sie müssten uns einmal sagen welchen § die Frau hat. Ich unterstelle mal das der Ehemann deutscher war. Somit Schätze ich auf §28 Abs 1 S 1 aufenthG.
Nach der kurzen Ehe hat sie im Grunde gar kein anspruch auf ein eigenständiges Aufenthalsrecht und müsste wieder ausreisen.
Die frage mit dem Job ist wohl auch eher ein arbeitsrechtliches Problem.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Hallo und danke für die erste Antwort.
Welchen § die Frau weiß ich nicht - es stimmt aber, dass ihr Ehemann Deutscher war.
Soweit meine ersten Recherchen richtig waren, kann sie ihren befristeten Aufenthalt immer wieder um ein halbes Jahr verlängern lassen, wenn sie ein festes Einkommen nachweisen kann, mit dem sie allein ihren Lebensunterhalt bestreitet.
Meine Frage konkret ist:
Sollte sie ihren Job verlieren, hat sie dann eine Frist in der sie sich einen neuen Job suchen kann oder wird ihr direkt keine Verlägerung des Aufenthaltes mehr gewährt?
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Sie geht vor das Arbeitsgericht und klagt. Dann muss der Chef erneut erst mal kündigen, was er dann tut.
quote:
Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis erlischt im März diesen Jahres.
Darf Sie arbeiten ? Der Chef hat nichts mit der Aufenthaltsgenehmigung zu tun. Aber ich vermute mal das es die "So" gar nicht gibt.
Hat Sie die Scheidung dem Ausländeramt mitgeteilt ?
quote:
durch den Ehemann wieder geschieden
Wir leben nicht nach der Sharia, bei uns macht das ein Richter :-)
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Hallo,
Also noch einmal. Die Frau hat durch die kurze Ehe von 1 1/2 jahren noch kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ob sie nun arbeitet oder nicht!
Somit gibt es auch keine Fristen die die Frau bekommen kann, rein vom Gesetz her.
Was und wie die ABH damit umgeht kann ich nicht sagen.
Das müssten sie mit denen klären.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Danke für die Antworten - hat mir etwas Klarheit gebracht.
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