Befristeter Arbeitsvertrag bei Projekte

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Larve00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag bei Projekte

Hallo zusammen,

ich arbeite bei einen Unternehmen im Bereich jugend und Erwachsenen Bildung. Nicht als Freiberufler. Da es üblich ist für Projekte eingestellt zu werden habe ich eine frage dazu.
Hatte jetzt ein Vertrag der ging für 10 Monaten und jetzt eine Verlängerung für 2 Jahren.

Muss es eigentlich im Arbeitsvertrag drin stehen das es für das Projekt ist? Steht nur drin das ich in verschiedenen Standorten eingesetzt werden kann.

Wenn ich nach diesen zwei Jahren nochmals eine Verlängerung bekomme müssen die mich dann unbefristet einstellen oder kann das ein leben lang weiter gehen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Befristungen mit Sachgrund können in der Tat 'ein Leben lang weiter gehen'.
Der Vertrag muss m.W. ausweisen, dass es ein befristeter AV ist mit Sachgrund und z.B. an Drittmittel gebunden.

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#2
 Von 
Larve00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es müsste dann im AV drin stehen das es für das Projekt ist.

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#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Es muss drin stehen, was den AV beendet. Also zum Beispiel das Ende des Projektes XY bzw. was der Zweck des Arbeitsverhältnisses ist.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Sachgrund selbst muss nicht im Vertrag stehen. Aus diesem muss sich nur ergeben, dass es ein befristeter Vertrag ist. In schöner Regelmäßigkeit werden auch befristete Verträge mit Sachgrund mit einer zeitlichen Befristung und nicht mit einer Zweckbefristung ausgestattet. Hat man die Kombi aus Sachgrund und Zeitbefristung, dann kann die Befristung wirksam sein, wenn im Vertrag der Sachgrund nicht erwähnt ist sondern nur der Zeitraum für den die Befristung gilt.

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