Hallo alle,
würde gerne mal wissen, ob man einen zeitlich befristeten Vertrag einfach auslaufen lassen kann oder verpflichtet ist z.B. von AG vorgelegtes Angebot zur Entfristung annehmen muss??
Des Weiteren, falls nicht , ob der AG den AN freistellen muss um sich beim Arbeitsamt 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend zu melden??
Danke
Greets
J.
Befristeter AV läuft aus - Fragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, kann man auslaufen lassen, eine Verpflichtung besteht natürlich nicht. Und ja, rechtlich gesehen muss der AG den AN vorübergehend kurzzeitig für solche Termine oder auch für Bewerbungsgespräche frei stellen. Die Arbeitssuchendmeldung kann m.W. Jedoch mündlich via Telephone erfolgen.
Alles klar - vielen Dank
Vielleicht noch kleine Frage - ist eine Klausel in einem av gültig, welche besagt das eine Firma einen an bundesweit in jeder Filiale einsetzen kann - sofern der Qualifikation einsprechend? Und falls ja - sollte man sich sowas ggfs in einen neuen av festlegen lassen? Bsp. Arbeitsort : x ??
Kann man falls es nicht so einfach geht mit bundesweit und der Fall träfe ein überhaupt etwas machen ohne Betriebsrat ??
Thx
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So eine Klausel ist wirksam und die findet man hin und wieder. In Leiharbeits-Arbeitsverträgen ist das z.b. Standard. Wenn man das nicht will, dann sollte man so eine Klausel nicht einfach so unterschreiben, das kann nach hinten los gehen.
Ohne BR ist es für den AG natürlich wesentlich leichter so einer Versetzung durchzusetzen und wer weiß, ob nicht manche AGs die Option ziehen, allein um den AN los zu werden.
-- Editiert von 1000kleinesachen am 28.02.2016 19:50
Alles klar - weiß ich Bescheid.
Vielen Dank
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