Beerdigungskosten aus Nachlass, der ggf. an ALGII-Empfänger fällt

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)
Beerdigungskosten aus Nachlass, der ggf. an ALGII-Empfänger fällt

Gestern ist die Großmutter meiner Frau gestorben, für die sie lange Jahre gesetzliche Betreuerin war. Das Sozialamt hat schon lange das Heim bezahlt, zu erben ist im wesentlichen das Taschengeld, das sich bis zur erlaubten Höhe angehäuft hat (alles darüber hinaus wurde regelgerecht gemeldet und nach Wunsch des Sozialamts weitergereicht z.B. zur Deckung der Betreuungsauslagen).
Die Mutter meiner Frau ist einzige direkte Erbin, es bestand und besteht allerdings beidseitig kein Kontakt, sowie der Wunsch, den Kontakt auf das Notwendigste zu beschränken. Kontaktdaten sind derzeit unbekannt. Die Mutter wird vermuteterweise kein Interesse an Beerdigungsbelangen haben.
Der Bestatter musste natürlich gestern kurzfristig mit der Abholung beauftragt werden, im Weiteren ist eine Kremation und Bestattung in vorhandenem und seit Tod des Großvaters bezahltem Baumplatz im Friedwald geplant. Damit werden nur die allernötigsten Kosten entstehen.

Gibt es irgendetwas besondere zu beachten, oder kann das alles so ausgeführt werden und die Rechnungen über das Nachlassgericht abgewickelt werden? Müssen dabei die Rechnungen direkt vom Gericht bezahlt werden (und passiert das kurzfristig genug, schließlich sind wir ja als Auftraggeber erstmal Schuldner des Bestatters), oder können wir erstmal auslegen und das Geld aus dem Nachlass zurückfordern?
Wie aus Titel und Text ersichtlich ist, würden wir das Geld natürlich ungerne anschließend von der Erbin fordern müssen, weil das voraussichtlich nicht so einfach sein wird und wir dann evtl. gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

-- Editier von Methadir am 13.06.2017 09:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Mutter ist bestattungspflichtig, muss sich daher um die Beerdigung kümmern und damit auch um die Beauftragung des Bestatters. Sie muss auch die Rechnungen bezahlen.

Zitat:
Die Mutter wird vermuteterweise kein Interesse an Beerdigungsbelangen haben.


Das spielt keine Rolle, da sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Zitat:
Müssen dabei die Rechnungen direkt vom Gericht bezahlt werden


Das Gericht bezahlt in keinem Fall irgendwelche Rechnungen.

Zitat:
schließlich sind wir ja als Auftraggeber erstmal Schuldner des Bestatters


Mit Pech bleibt Ihr das auch, wenn ihr freiwillig der Mutter Deiner Frau die Aufgabe abnehmt, sich um die Beerdigung zu kümmern.

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das spielt keine Rolle, da sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Das heißt, die Oma verrottet langsam bei sommerlichen Temperaturen in ihrem Altenheimzimmer, bis die Adresse der Mutter ermittelt ist?

Zumindest tut das Nachlassgericht offenbar das hier das hier. Wer da jetzt bezahlt hat - die Bank des Verstorbenen, oder jemand mit Kontozugriff - kann ich jetzt nicht ersehen. Im ersteren würde ich das aber unter "das Gericht zahlt" fassen (im Sinne von "weist die Zahlung an").

BTW: Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass praktisch nichts im Netz davon zu finden, wer jetzt wann bestatten DARF. Alle wird direkt umgeleitet auf Pflicht. Offenbar ist das etwas, was Leute regelmäßig loswerden wollen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass zumindest die Abholung durch den Bestatter durch Geschäftsführung ohne Auftrag gedeckt war, schließlich kann man die Oma nicht dalassen. Es wäre jetzt aber trotzdem nett zu wissen, wie es weitergeht und ob und wann wir mit Dingen, die NOTWENDIGE Kosten erzeugen, weitermachen können.
Ich meine jedenfalls schon Fälle gelesen zu haben, wo sich Leute Besatttungskosten von Kostentragungspflichtigen wiedergeholt haben. Natürlich nicht das Bestattungsvolksfest, aber das was sein sollte. Sollte der Anspruch entfallen, wenn der Kostentragungspflichtige gleichzeitig eigentlich Bestattungspflichtiger war? Auf welcher Grundlage?

-- Editiert von Methadir am 13.06.2017 13:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Update: Die Bank hat grünes Licht gegeben, die Besatttungskosten vom Konto der Verstorbenen zu zahlen. Das scheint nicht unüblich zu sein.
Zahlen muss der Verstorbene sowieso (wie gesagt, es werden keine unnötigen, potentiell strittigen Punkte auftauchen), insofern bleibt IMHO nur die Frage, was denn nun eigentlich unabhängig von den Kosten ist, wenn ein Bestattungspflichtiger übergangen wird und jemand anderes vollendete Tatsachen schafft. Ich habe zwar ncihts einschlägiges gefunden, aber vor dem Hintergrund von nicht ganz einschlägigen Urteilen wird die Totenruhe ziemlich hochgehängt und es würde mich wundern, wenn eine Umbettung aus dem zu Lebzeiten angeschafften Urnengrab neben dem Ehemann angeordnet würde, nur weil das einem höher-priorisierten Bestattungspflichtigen so passt.

Es geht übrigens um Niedersachsen.

-- Editiert von Methadir am 13.06.2017 14:04

-- Editiert von Methadir am 13.06.2017 14:09

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