Beerdigungskosten als Enkel Hänge in der Klemme?

10. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
peterle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten als Enkel Hänge in der Klemme?

Mein "Opa" den ich nie kennen gelernt habe wurde Anonym eingeächert (ist wegen Unterhaltszahlugnen damals in die DDR geflohen), ist verstorben und das Amt versucht nun da nichts bei ihm zu holen war das die Beerdigungskosten bezahlt werden von Angehörigen.

Meine Mutter ist Hausfrau und hat ein zu geringes Einkommen,
ein Onkel ist Arbeitslos und hat auch nichts.
Der "andere" Onkel wurde bisher übersehen da ein 4. Kind eine Totgeburt war und das Amt nicht weiß bzw denkt es war mein noch lebender Onkel.

So nun meinte die Frau vom Sozialamt wo mein Onkel war wegen den Beerdigungskosten das ich exisitiere (also Enkel) und meinem Onkel gesagt wurde das ich ? vielleicht herangezogen werde zum bezahlen der Bestattungskosten weil ich in irgendeiner direkten Reihenfolge stehe?

Stimmt das? Bin ich direkte Reihenfolge und muss für die Kosten aufkommen???

Welche Einkommensgzenzen zählen da? Habe Miete und ein Auto zu finanzieren?

Und wie teuer ist so eine "soziale" Einächerung?
Wie komme ich da raus, ich kenne den Mann nicht einmal. Unelegant wäre es meinen übersehenen Onkel zu verpetzen :/

Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Es wäre ja kein "verpetzen" wenn du den Onkel nennen würdest, wenn sich das Amt wirklich an dich wendet. Im Normalfall sind Enkel aber nicht "haftbar", sondern nur die Kinder.

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#2
 Von 
peterle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sika erstmal, aber wieso meinte die denn vom Amt das ich dann dran wäre in direkter Reihenfolge?

Was sind denn Normalfälle oder sowas? Hmm echt übel, wenn man das so liest wie ich das geschrieben habe erschrecke ich mich fast selber was das für eine Familie ist :/ Aber wie gesagt meine Mum ist brave Hausfrau und ihr Mann arbeitet und mein Onkel versucht was zu kriegen. Der "übersehene" arbeitet ja auch. Nur den Opa konnte niemand leiden naja und nun höre ich sowas.

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#3
 Von 
peterle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 8 BestG NRW
Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.




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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Peterle,
dein Gesetz gilt aber nur in NRW. Da müßtest du schauen, was passiert.

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