Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mäuselchen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Hallo liebes Forum,
Folgende Frage in eigener Sache:
Sohn steht in Vorbereitung für die Abschlussprüfung in seiner Ausbildung.
Im Net ist überall die Aussage zu finden, dass der Betrieb 3 Monate vor Schluss erklären muss, wird der Azubi nach der Prüfung übernommen oder nicht.
Nun hat man sehensüchtig darauf gewartet, dass der Betrieb auf einen zukommt und sagt, was Sache ist. Nada, nix passiert. Ende dieser wäre 31.01.2018

Nun hat er Blockunterricht und das Thema wurde heute in der Schule angeschnitten. Der lehrer (Sozialkunde) meinte auf Nachfrage:
"Nein, der Betrieb muss NICHT mehr Bescheid sagen. Wenn Du Glück hast, bekommst Du am Ende nen Vertrag, wenn Du Pech hast, ein "Machs Gut" Aber der Betrieb muss nicht nicht mehr in einer gewissen Frist äußern.

Weiß hier jemand näheres? Natürlich sind wir jetzt alle etwas verunsichert. Zudem Er noch bei Prüfblöcke eingeteilt wurde, die er betrieblich garnicht hat.

Vielen Dank im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo soll das denn stehen mit der automatischen Übernahme? Gibt es in einigen Tarifverträgen, aber ansonsten?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mäuselchen):
Aber der Betrieb muss nicht nicht mehr in einer gewissen Frist äußern.

Es gibt nur die eine Frist, nach dem Bekannt werden des Ergebnis mit Bestanden kann der Betrieb sofort sagen, und das war es dann. Oder eben er wird danach weiter zur Arbeit eingeteilt und damit wäre es ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Zitat:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. ...

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.


Der Ausbildungsvertrag ist also von vornherein befristet und bedarf keine besonderen Kündigung. Da das Ende feststeht, müssen sich die Vertragspartner einigen, ob und wie es im Fall der Beendigung lt. BBiG weitergehen soll.
Geht es nicht weiter, muss sich der Sohn bei der Arbeitsagentur melden.

Wird der Azubi im Fall des § 21 Abs. 2 einfach weiter eingesetzt - wie 0815 schreibt, passiert folgendes:

Zitat:
§ 24 Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Mäuselchen):
Im Net ist überall die Aussage zu finden, dass der Betrieb 3 Monate vor Schluss erklären muss, wird der Azubi nach der Prüfung übernommen oder nicht.


Das steht höchstens im Tarifvertrag.

Zitat (von Mäuselchen):
Nun hat man sehensüchtig darauf gewartet, dass der Betrieb auf einen zukommt und sagt, was Sache ist.


Dann mal selber den Mund aufmachen. Man muss sich ja auch arbeitssuchend melden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mäuselchen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten - wir haben einfach auf den falschen Seiten nachgeschaut, was auch mal passieren kann. :)

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