Hallo liebes Forum,
Folgende Frage in eigener Sache:
Sohn steht in Vorbereitung für die Abschlussprüfung in seiner Ausbildung.
Im Net ist überall die Aussage zu finden, dass der Betrieb 3 Monate vor Schluss erklären muss, wird der Azubi nach der Prüfung übernommen oder nicht.
Nun hat man sehensüchtig darauf gewartet, dass der Betrieb auf einen zukommt und sagt, was Sache ist. Nada, nix passiert. Ende dieser wäre 31.01.2018
Nun hat er Blockunterricht und das Thema wurde heute in der Schule angeschnitten. Der lehrer (Sozialkunde) meinte auf Nachfrage:
"Nein, der Betrieb muss NICHT mehr Bescheid sagen. Wenn Du Glück hast, bekommst Du am Ende nen Vertrag, wenn Du Pech hast, ein "Machs Gut" Aber der Betrieb muss nicht nicht mehr in einer gewissen Frist äußern.
Weiß hier jemand näheres? Natürlich sind wir jetzt alle etwas verunsichert. Zudem Er noch bei Prüfblöcke eingeteilt wurde, die er betrieblich garnicht hat.
Vielen Dank im voraus.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
13. November 2017
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Frage vom 13. November 2017 | 17:13
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Wo soll das denn stehen mit der automatischen Übernahme? Gibt es in einigen Tarifverträgen, aber ansonsten?
wirdwerden
#2
Antwort vom 13. November 2017 | 19:55
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatAber der Betrieb muss nicht nicht mehr in einer gewissen Frist äußern. :
Es gibt nur die eine Frist, nach dem Bekannt werden des Ergebnis mit Bestanden kann der Betrieb sofort sagen, und das war es dann. Oder eben er wird danach weiter zur Arbeit eingeteilt und damit wäre es ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. November 2017 | 08:42
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. ...
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Der Ausbildungsvertrag ist also von vornherein befristet und bedarf keine besonderen Kündigung. Da das Ende feststeht, müssen sich die Vertragspartner einigen, ob und wie es im Fall der Beendigung lt. BBiG weitergehen soll.
Geht es nicht weiter, muss sich der Sohn bei der Arbeitsagentur melden.
Wird der Azubi im Fall des § 21 Abs. 2 einfach weiter eingesetzt - wie 0815 schreibt, passiert folgendes:
Zitat:§ 24 Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
#4
Antwort vom 14. November 2017 | 09:04
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIm Net ist überall die Aussage zu finden, dass der Betrieb 3 Monate vor Schluss erklären muss, wird der Azubi nach der Prüfung übernommen oder nicht. :
Das steht höchstens im Tarifvertrag.
ZitatNun hat man sehensüchtig darauf gewartet, dass der Betrieb auf einen zukommt und sagt, was Sache ist. :
Dann mal selber den Mund aufmachen. Man muss sich ja auch arbeitssuchend melden.
#5
Antwort vom 14. November 2017 | 18:01
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten - wir haben einfach auf den falschen Seiten nachgeschaut, was auch mal passieren kann.
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