Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber


• Ein Arbeitsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht oder durch eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Aufhebungsvertrags.
• Bei Kündigung durch Arbeitgeber unterscheidet man grundsätzlich drei Arten von Kündigungen:
o Betriebsbedingte Kündigungen
o Verhaltensbedingte Kündigungen
o Personenbedingte Kündigungen und
• Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss er mit Einschränkungen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen (z.B. Sperrzeit ,Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld).
• Soweit ein Arbeitnehmer mit der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht einverstanden ist, muss er innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
• Ziel der Kündigungsschutzklage ist regelmäßig die Vereinbarung einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung.
• Geschieht diese Aufhebung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, müssen in der Regel keine Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld befürchtet werden. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer die Erteilung eines wohlwollenden, auf Leistung und Verhalten erstreckten Arbeitszeugnisses  verlangen.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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