Bedrohung/Beleidigung?

14. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
mf7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Bedrohung/Beleidigung?

Durch eine Panne bei der Polizei-Einsatzleitung wurde ein Beamter falsch informiert und verpasste einen vereinbarten Treffpunkt. Er geriet darob mit dem Bürger B in eine Auseinandersetzung, die später vom Dienstvorsgesetzen des Beamten als unzulässig gerügt wurde. Von der GdP kam der Tipp, sich deswegen an den Herrn PP zu wenden.

Der Beamte vertrat die Meinung, Bürger B habe den Polizeinotruf betätigt und einen falschen Terffpunkt angegeben. Dies war jedoch nicht der Fall.
Trotzdem "bedrohte" der Beamte den Bürger mit folgenden Worten: "Wenn Sie nochmals den Polizeinotruf missbrauchen, reiße ich Ihnen den A.... auf"!

Frage: War dies eine Bedrohung i.S. StGB oder eine Beleidigung?

Bürger B hält diese mehrfach wiederholte Äußerung als Bedrohung, zumal der sich als "echter Bayer" bezeichnende PHM so sehr näherte, dass sich beinahe die beiden Nasenspitzen berührten. Außerdem "empfahl" der Beamte, den vor 72 Jahren geborenen Deutschen "dorthin abzuhauen, woher er gekommen ist". Gemeint ist eine Stadt, die damals noch innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lag.






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Es war weder eine Bedrohung noch eine Beleidigung.

Berdrohung ist nur strafbar, wenn man mit einem Verbrachen droht. Den Ar*** aufreißen wird wohl zudem nicht erst zunehmen sein, so dass durch Auslegung auf ggf. Körperverletzung abgestellt werden könnte. Dies ist jedoch auch kein Verbrechen, zudem der Erfolgeintritt meiner Meinung nach zu ungewiss ist.

Ob die Aussage, "dorthin abzuhauen, woher er gekommen ist" als Beleidigung anzusehen ist, bezweifle ich stark. Es ist nicht klar, was der Beamte in dem Moment damit gemeint hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Strafrechtlich ist es nichts.
Aber es ist ein für einen Polizeibeamten ausgesprochen unangemessener Ton, so dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwogen werden sollte. Nur haben Sie davon nichts, weil Sie nicht erfahren, was daraufhin veranlasst wird.

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