Wegen einen Streit mit eine Dame habe ich von der Polizei einen Brief bekommen wo ich mich schriftlich äußern muss.Aber da wo steht Ich möchte bei der Polizei vernommen werden ist durchgestrichen.Kann ich damit rechnen das sie nicht genug Beweise haben,oder ist das etwas was nicht so schlimm sein könnte?
Bedrohung Nachstellung Nötigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Oft geht die Polizei sehr seltsame Wege,
denn als ich eine angebliche Nötigung begangen haben soll
War die Antwort eine sofortige Festnahme durch die Kripo
-- Editiert von Surfer 2008 am 19.02.2008 23:17:30
Mit welche Strafe kann ich rechnen wegen Bedrohung,Nötigung und Nachstellung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht sollten Sie etwas mehr über den Sachverhalt erzählen.
Denn nach Ihren bisherigen Angaben ist zwischen Freispruch und Knast alles möglich.
Mein Ehemann hatte mit seine Arbeitskollegin ein Verhältnis.Als er mit ihr Schluss gemacht hat,hat sie ständig angerufen,SMS geschrieben,weil sie mit ihm wieder zusammen sein wollte.Ich habe sie paar mal angerufen und gebeten uns in Ruhe zu lassen,was sie nicht getan hat.Als ich sein Handy weg geschmissen habe,hat sie ihm ein Brief geschrieben. Da war ich so sauer,dass ich sie per SMS beleidigt habe,sie ist zu Polizei gegangen und hat sie mich angezeigt.Ich habe Brief bekommen wo steht das ich folgende Straftaten begangen habe:Bedrohung,Nötigung Nachstellung.Als Bemerkung steht ich hätte ihr gesagt :Ich habe einen gefunden,der für Geld dich vergewaltigen und anschließend töten wird!Wenn du zu Polizei gehst,dann wird es noch weniger dauern!(so habe ich nicht gesagt)Da steht noch(was nicht stimmt)das ich am 28.und 29. 2008 an ihrer Arbeitsstelle gewesen bin,und das mein Ehemann einmal als ich deren Arbeitsstelle aufsuchen wollte in meiner Tasche ein Messer gefunden hatte(stimmt auch nicht).Einzig ste was Wahr ist,ist dass ich ein SMS geschrieben habe wo steht:Gehe nicht ohne Begleitung zum Nachtdienst,es ist dunkel!
Ich sehe das so,dass im Moment Aussage gegen Aussage steht.Wo sind die Beweise,ausser der einen SMS?Im Zweifelsfalle aufgrund unzureichender Beweise immer zugunsten des Angeklagten!Ausserdem hat die Dame wohl ein weitaus stärkeres Motiv die Unwahrheit zu sagen,da nicht sie Deinen Mann verlassen hat,sondern er sie,wie Du schreibst und das hat sie offensichtlich nicht so einfach wegstecken wollen und versucht nun mit allen Mitteln darzustellen,was war und was nicht war.
"Wo sind die Beweise,ausser der einen SMS?"
Die Aussage der Anzeigern wäre ein weiterer Beweis, das kann (muss aber nicht) schon alleine für eine Verurteilung reichen.
Es kommt noch darauf an,ob die Mitteilung in der SMS wirklich den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt und wenn ja,wie sie konkret lautet.
hallo,
also ich glaub nur die sms alleine wird nicht ausreichen. was die anderen aussagen der dame angeht
"...Da steht noch(was nicht stimmt)das ich am 28.und 29. 2008 an ihrer Arbeitsstelle gewesen bin und das mein Ehemann einmal als ich deren Arbeitsstelle aufsuchen wollte in meiner Tasche ein Messer gefunden hatte(stimmt auch nicht)..."
wenn dieser punkt nicht stimmt, hast du deinen mann als zeugen. bzw. haben dich auch andere dort gesehen? wenn du nicht dort warst kann dich auch keiner gesehen haben. was ihre aussage unglaubwürdig macht. warst du zu diesen zeitpunkten vielleicht selbst arbeiten oder an einen anderen ort mit zeugen?
hat sie zeugen für die anderen aussagen?
schade, das das handy weg ist. (hättest dann beweise, das sie euch belästigt hat. was ist mit dem brief? hast du den noch, was steht drin?
ich arbeite im sozialen bereich und hab schon öfters mitbekommen, dass jemand solang genervt wird bis er überreagiert um dann angezeigt zuwerden.
ich hoff dein mann steht zu dir
gruß
tirchara
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten