Bearbeitungsgebühr KFZ Kredit Rückforderung Zinsen

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr KFZ Kredit Rückforderung Zinsen

Hallo!

Ich habe im Jahr 2009 bei der Santander Consumer Bank einen KFZ Kredit abgeschlossen.
In dem Gesamtbetrag waren 456,00€ Bearbeitungsgebühr enthalten.

Nun ist erfolgreich nach den BGH Urteil eine Rückzahlung seitens Santander bestätigt worden.

Nun meine Frage:

Das Musterschreiben der Verbraucherzentrale deutet ganz klar auf die Rückzahlung nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz hin.

Wie berechne ich den genauen Betrag ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

456 x 5 : 12 = monatliche Zinsen.
Müßten etwa 112,00 Euro Zinsen sein für 5 Jahre.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)



http://basiszinssatz-rechner.de/zinsrechner/



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb402859-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Musterbrief reicht nicht mehr! Ich habe mit meinem Rechtsanwalt darüber gesprochen und der meinte: Wen du einen Musterbrief an die Bank senden willst wird einfach hingehalten und hat dann nicht mehr genug Zeit um rechtliche Schritte einleiten *AAARGH* . Denn ein Musterbrief stoppt die Verjährung nicht und jeder Anwalt braucht durch Terminfindung und Schriftverkehr auch wieder einige Tage. Die realistische Frist ist also eher der 20.12.2014. Hab heute im Auto radio was von ***** gehört. Laut ihrer Webpage versprechen sie eine schnelle Bearbeitung. Hat jemand mit denen schon gearbeitet? Bitte um schnelle Antwort,...

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-- Editiert Moderator am 28.11.2014 12:13

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Denn ein Musterbrief stoppt die Verjährung nicht und jeder Anwalt braucht durch Terminfindung und Schriftverkehr auch wieder einige Tage. <hr size=1 noshade>

Man kann auch einen Mahnbescheid beantragen, der unterbricht die Verjährung und dafür braucht es auch keinen Anwalt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nick77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Leute,

also ich habe am 01.11.2014 mit einem Musterschreiben die Bearbeitungsgebühr von der Santander inkl. einer Verzinsung von 4% p.a. zurück gefordert.
Habe nach einer Woche eine Eingangsbestätigung von der Santander bekommen mit dem Hinweis das die Rückzahlung etwas Zeit in anspruch nimmt.
Die Rückzahlung ging dann am 10.12.2014 auf mein Konto aber ohne die von mir geforderte Verzinsung.
Jetzt bin ich auch eher unsicher ob ich erneut tätig werden soll oder ob ich es dabei belassen soll.

Gruß Nick

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8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nick77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Leute,

also ich habe am 01.11.2014 mit einem Musterschreiben die Bearbeitungsgebühr von der Santander inkl. einer Verzinsung von 4% p.a. zurück gefordert.
Habe nach einer Woche eine Eingangsbestätigung von der Santander bekommen mit dem Hinweis das die Rückzahlung etwas Zeit in anspruch nimmt.
Die Rückzahlung ging dann am 10.12.2014 auf mein Konto aber ohne die von mir geforderte Verzinsung.
Jetzt bin ich auch eher unsicher ob ich erneut tätig werden soll oder ob ich es dabei belassen soll.

Gruß Nick

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man kann ja noch mal ein Einschreiben hinterher senden und die Zinszahlung bis zum DD.MM.YYYY fordern, da man anderenfalls ohne weitere Mitteilung per Anwalt Klage erheben wird.



Falls nichts passiert, muss man halt entscheiden, ob man das Prozessrisiko übernehmen will.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nick77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

OK ich habe jetzt noch folgendes zur Verzinsung gefunden:

"Sie können eine an die Bank gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr nach § 812 BGB zurückverlangen, da Sie wegen der unwirksamen Klausel ohne rechtlichen Grund gezahlt haben."

Da sollte ich wohl nochmal ansetzen und erneut eine Forderung stellen.

Mal schauen was dabei heraus kommt.


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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Pauli911
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei mir schreibt die Santander Bank überhaupt nicht zurück. Sie reagieren nicht, obwohl ich es mehrmals versucht habe. Beim RA kostet das Erstgespräch ca. 70 €. Echte *******, sorry
Was nun? Die Santander kann sich doch nicht sperren gegen legale Forderungen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
oldwattsche
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Pauli,

ich habe auch im Dez. meine Rückforderung bei der Santander angemeldet und bis heute keine Antwort erhalten. Allerdings habe ich am 27.Dez. an den zuständigen Ombudsmann geschrieben und von dort eine Rückantwort erhalten. Jetzt warte ich weiterhin ab. Die Santander ist bekannt fürs Hinhalten. Beantwortet zwar im Moment nicht Ihre Frage, aber wann haben Sie denn der Santander geschrieben?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Santander kann sich doch nicht sperren gegen legale Forderungen. <hr size=1 noshade>

Doch, das kann sie wie jedermann.
Dann muss man halt klagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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