Hallo!
Ich habe folgende Frage: Gibt es einen Leitsatz, oder eine Vorschrift, o.ä. in der Ämter angehalten werden, zügig zu arbeiten? Haben einige Ämter limitierte Zeiträume für ihre zu bearbeitenden Aufgaben? Wo könnte ich sowas nachlesen?
Vielen Dank!
Alexandra
Bearbeitungsdauer im Amt
31. Januar 2003
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Frage vom 31. Januar 2003 | 20:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsdauer im Amt
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#1
Antwort vom 3. Februar 2003 | 12:44
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 11x hilfreich)
Hallo Alexandra,
leider schreibst Du nicht um welches "Amt" es geht. Beim Finanzamt und Rentenversicherungsträgern legt das Gesetz fest, dass diese innerhalb von 6 Monaten die Anträge beschieden haben müssen. Geschieht dies nicht kann man beim zuständigen Gericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Meist reicht auch ein Schreiben an das Amt mit der Androhung der o.g. Klage. Desweiteren sind die Behörden verpflichtet nach Eingang eines Antrages, wenn sie diesen nicht unmittelbar bearbeiten können, dies dem Bürger mitzuteilen.
Gruß
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