Beantragung von Aufenthaltsgenehmigung!

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
edithm80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beantragung von Aufenthaltsgenehmigung!

Guten TAg,
Ich (Peruanerin) bin seit genau 3 Jahre glücklich mit ein Deutsche verheiratet und jetzt ist es an der Zeit gekommen, daß ich meine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss.
Aus dem Grund hätte ich ein PAar fragen:
-Damals vor 3 Jahre würde mir ein ZEttel gegeben wo es steht was ich alles mitnehmen Soll, ist es alles noch gültig:
--Passbild
--Haushaltsbescheinigung ( Wo kriege ich diese Bescheinigung?)
--Erklärung eheliche Lebensgemeinschaft!

Seit 8 Monate wohnt mein Mann aus beruflichen Gründen während der Woche in ein andere Stadt(er würde dort versetzt) aber kommt jedes Wochenende nach Hause und ich bin in unsere Stadt geblieben weil ich hier ein Job habe.
Er musste natürlich da, sich eine Wohnung für die Tage von MOntag bis Freitag suchen, .......könnte unsere Situation ein Problem sein für mein Aufenthaltsgenehmigung.??????

Bei diese Erklärung muss mein Mann unterschreiben zB.
1-Daß er mit mir in eine ehelicher Gemeinschaft in der gemeinsame Wohnung lebt......(was natürlich stimmt aber am Wochenende wegen der Arbeit!!!....oder Irre ich mich?)
2-Daß wir eine gemeinsame Haushalt und innerhalb der Wohnung nicht getrennt leben..
3- Weder mein ehegatte no ich leben unangemeldet in ein anderen WOhnung!....(er ist nicht in der andere Stadt angemeldet sondern nur hier wo unsere gemeinsame WOhnung ist.).
4- Mein Ehegatte und ich haben keine andere Wohnsitz in Bundesgebiet...( bei mir stimmt es auch,...bei mein MAnn auch oder nicht???


Bitte geben Sie mir ein Rat !!!!wir wollen keine Probleme deswegen haben und außerdem WIR FÜHREN JA KEINE SCHEINEHE!!!! aber wir befürchten daß die Behörde es so denken, wenn wir unsere Situation erzählen!!!Was können wir tun!!! wir wollen nicht lügen!!!!!!!
Soll mein Mann sich ein Erklärung von sein Arbeitgeber holen oder was kann mann in so eine Situation tun!!!
BITTE ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!
Vielen dank in voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Bei der heutigen Arbeitsplatzsituation seid ihr nicht die Einzigen, wo ein Partner aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung innehat.
Wen Ihr das bei der ABH richtig erklärt, gibt es keinerlei Probleme.

.

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