Beantragung Zwischenzeugnis = AG-Kündigungsgund ???

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
DK1301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beantragung Zwischenzeugnis = AG-Kündigungsgund ???

Hallo zusammen,

Fall:
Der Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer, da der AN ein Zwischenzeugnis (Grund: Neubewerbung in anderen Unternehmen) beantragt und bekommen hat. Basis für diese AG-Kündigung wäre "stark geschädigtes Vertrauensverhältnis".

Ist das möglich oder gibt es Gesetzestexte in dem Gegenteiliges geschrieben steht?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Über die Kreativität von Arbeitgebern/Arbeitnehmern in ihrem Vertragsverhältnis staune ich immer wieder. Nee, so bestimmt sind die Gesetzestexte nicht formuliert. Binnen der nächsten 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, unbedingt. Es dürfte für Dich faktisch unmöglich sein, dieses Gerichtsverfahren zu verlieren.

wirdwerden

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es dürfte für Dich faktisch unmöglich sein, dieses Gerichtsverfahren zu verlieren.


Doch, das ist überhaupt kein Problem.
Wenn der Betrieb unter 10 Mitarbeitern hat, ist das Verfahren schon so gut wie verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von wirdwerden):
Es dürfte für Dich faktisch unmöglich sein, dieses Gerichtsverfahren zu verlieren.


Doch, das ist überhaupt kein Problem.
Wenn der Betrieb unter 10 Mitarbeitern hat, ist das Verfahren schon so gut wie verloren.


Das sehe ich anders als die beiden hier vertretenen Extrempositionen. Schließlich bleiben ja noch solche gern übersehenen Vorschriften wie etwa das Maßregelungsverbot ... Wieder einmal gilt: Vor Gericht und auf hoher See...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Entschuldigung, ich war von einem größeren Betrieb ausgegangen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DK1301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ersten Meinungen..
Es geht eher um einen Großbetrieb.
Hat jemand was handfestes als Beleg für die Meinungen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich weiß nicht genau, was du unter 'handfesten Belegen' verstehst.
In einem Betrieb, der dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, kann nach der Probezeit nur dann gekündigt werden, wenn es dafür einen Grund gibt - nicht irgendeinen, sondern einen anerkannten. Und die Kündigung kann arbeitsgerichtlich überprüft werden.
Was Kündigungsgründe sein können, kannst du selbst googeln. Nicht erlaubt - nicht einmal in einem Kleinbetrieb - sind willkürliche Kündigungen. Und ein Grundsatz ist das Maßregelungsverbot ggü Menschen, die nichts anderes tun, als ihre Rechte wahr zu nehmen - und es ist dein gutes Recht, dich woanders zu bewerben. Daraus einen Kündigungsgrund Vertrauensverlust zu konstruieren, dürfte in der Tat kein Arbeitsgericht mitmachen.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Steht tatsächlich in der Kündigung die Begründung, dass man ein Z-Zeugnis angefordert hat?
.... und erhalten?? D. h., der AG führt den Wunsch aus und nimmt das dann zum Anlass für eine Kündigung?

Das kann ich nicht glauben, also wie ist die Kündigung denn wörtlich formuliert?

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#8
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Vielleicht ist mit "handfesten Belegen" so etwas gemeint: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 13 Sa 45/13 .

Das Maßregelungsverbot findet sich in § 612a BGB .

Wenn der Arbeitgeber wirklich so in die Kündigung geschrieben hat, dass der Kündigungsgrund ein "stark geschädigtes Vertrauensverhältnis" aufgrund der Anforderung eines Zwischenzeugnisses sei, dann hat er den Kündigungsschutzprozess tatsächlich schon so gut wie verloren, egal ob mehr oder weniger als 10 Arbeitnehmer.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

....deshalb meine Frage!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

@HeHe: Wir haben gleichzeitig geantwortet, daher die Doppelung :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DK1301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Vielleicht ist mit "handfesten Belegen" so etwas gemeint: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 13 Sa 45/13 .

Das Maßregelungsverbot findet sich in § 612a BGB ."


Danke.. das ist das wonach ich gesucht habe. Danke auch allen Kommentaren, die durchaus nützlich sind..

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