Beamtenlaufbahn mit Behinderung?

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
RealShadow
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenlaufbahn mit Behinderung?

Meine Freundin steht kurz vor dem Abschluß ihres Abiturs und wird dieses voraussichtlich auch mit hervorragenden Noten (letztes Zeugnis Schnitt 1,8) bestehen. Ihr größter Wunsch war es, nach der Schule die Laufbahn des gehobenen Dienstes in einer Kreisverwaltung zu gehen.

Nach bereits bestandenem Einstellungstest, einem hervorragendem Gespräch, großer Freude bei den Verantwortlichen der Verwaltung und bereits eingegangener schriftlicher Zusage stand noch die Untersuchung durch einen Amtsarzt bevor. Bis hier hin hat meine Freundin alle anderen BewerberInnen mit Abstand in den Schatten gestellt.

Zur Erklärung: Meine Freundin leidet seit Geburt unter einer Erb'schen Lähmung in der linken Schulter. Im Alltag macht ihr dies absolut keine Probleme, was auch ihr Hausarzt, ihr Orthopäde und ihr Physiotherapeut attestieren würden. Deswegen hatte sie auch nicht erwartet, dass das für das Einstellungsverfahren relevant sein könnte.

Die Amtsärztin hat jedoch in ihrem Bericht erklärt, dass von einer Einstellung abzuraten sei, da aufgrund der Lähmung von überdurchschnittlich vielen Krankheitstagen auszugehen sei.

In dem heutigen Gespräch mit dem Verantwortlichen der Kreisverwaltung, wurde meiner Freundin mitgeteilt, dass zwar eine Ausbildung trotzdem möglich sei, einer Beamtung nach 5 Jahren jedoch aus Versicherungsgründen nicht zugesprochen werden könne und somit auch die Aufstiegschancen in die Abteilungsleitung nicht vorhanden wären.

Ich frage mich, wie eine Lähmung in der Schulter, die lediglich die Beweglichkeit der Schulter einschränkt und sonst nichts, einem jungen Menschen so sehr den Lebensweg verbauen kann, wenn es in Deutschland super Anti-Diskriminierungsgesetze, finanzielle Unterstützung für den Berufsweg von behinderten Menschen und massenweise Institutionen, die darauf achten,
dass ein Mensch nicht wegen seiner Behinderung diskriminiert wird, gibt. Wieso wird in Stellenausschreibungen von Ämtern immer wieder die Floskel "behinderte Menschen werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" genutzt, wenn schon eine leichte Schulterlähmung ein KO-Kriterium ist?

Grüße,
RealShadow

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Hallo,

leider kenne ich mich im Beamtenrecht viel zu wenig aus, um hier irgendetwas dazu sagen zu können, ob Deine Freundin hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten hat. Allerdings spricht aus meiner Sicht eigentlich nichts dagegen, dass sie so oder so ersteinmal die Ausbildung macht. Ob es dann später ggf. zu einer Verbeamtung kommt oder nicht, wird sich dann zeigen. Dazu wirst Du aber sicherlich hier noch fundiertere Antworten bekommen.

Grundsätzlich gebe ich Dir aber vollkommen Recht. Gerade im öffentlichen Dienst sollten derartige Behinderungen eigentlich keine Rolle spielen. Bleibt halt die Frage, ob es für Deine Freundin noch andere berufliche Alternativen gibt, oder ob sie sich auf den öffentlichen Dienst festgelegt hat.

Gruss,

Axel

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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

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