Hallo,
ich könnte mir folgende Fallkonstellation vorstellen:
Bauträger erstellt Häuser gem. Baubeschreibung, im Expose angebotene Sonderwünsche werden über die Tochterfirma des BT erstellt und von den Erwerbern auch dorthin bezahlt.
Ein Nachlass wird vom BT nicht gewährt, d.h. der Sonderwunsch kostet Aufpreis. Beispiel: Der BT wird gem. Baubeschreibung Holzfenster einbauen. Als Sonderwunsch sind Kunststoffenster möglich, die Kosten hierfür betragen 5000 EUR. Ein Minderung des Kaufpreises für den Entfall der Holzfenster erfolgt nicht.
Muss der BT sich bei diesem Konstrukt die Gewährleistung zurechnen lassen?
Bauträgerhaftung?
7. Januar 2005
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Frage vom 7. Januar 2005 | 09:16
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 3x hilfreich)
Bauträgerhaftung?
Verbaut?
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