Bausparvertrag, Kündigung, Vorfälligkeit

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
HansMüller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bausparvertrag, Kündigung, Vorfälligkeit

Hallo,

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Dieser beläuft sich auf 11.000€ und ist zu ca. 1300€ bespart.

Ich sehe für den Vertrag in meinem Leben keine Verwendung, da mir die Summe aus 11.000€ als zu gering erscheint und möchte den Vertrag nun kündigen und möchte möglichst schnell über die besparten 1300€ Verfügen.

Mein Problem ist, dass ich die Vertragsunterlagen nicht mehr finde, daher kann ich über die Kündigungsbedingungen nicht mehr lesen.

Im Netz habe ich nun gelesen, dass man BSv grundsätzlich mit Kündigungsfristnenbon 3 Mon kündigen kann. Stimmt das?
Bei kürzeren Fristen würde wohl eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. 1%/vorzeitigen Monat. Wenn ich den Vertrag jetzt fristlos kündige müssten ja 3% Entschädigung fällig werden. Bezieht sich das auf die 1300€, oder auf die 11.000€?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Hans,

kläre die Kündigungsmöglichkeiten mit der Bausparkasse. Die wird Dir auch die Vertragsbedingungen zuschicken.
Im Moment sind doch alle BS froh, sich von älteren Verträgen mit hohen Guthabenzinsen zu lösen.

Ein Vorfälligkeitsentschädigung kenne ich nur bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Bei Dir geht es doch aber um einen Vertrag in der Ansparphase.

Berry

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt's auch bei BSV und bezieht sich auf die angesparte Summe (Guthaben).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HansMüller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe im Netz zu dem Produkt die AGBs gefunden dort steht betreffend der Kündigung nur:

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden.



Bedeutet das also, dass es nur diese eine Möglichkeit gibt zu kündigen, und nach 6 Monatrn am das Geld zu kommen?
Oder kann man immer auch fristlos kündigen und ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen?

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