Wir bewohnen einen Kettenbungalow. Die Gärten von uns und unserem Nachbarn grenzen aneinander und sind durch einen 1,80 Zaun getrennt. Seit Ende der 90er Jahre steht ein Kirschbaum in Nachbars Garten und der wächst und wächst und wächst und ist jetzt bereits über 10 m hoch. Der frühere Nachbar wurde von uns mehrfach angesprochen, angeschrieben etc. keine Reaktion. Vor ca. 2 Jahren wurde das Haus verkauft und die neuen Nachbarn von uns auf den Baum angesprochen und gebeten, ihn wenigstens zu beschneiden. Es wurden 2 (!!) Äste abgesägt mit dem Hinweis, das würde ja erstmal reichen??. Die Baumhöhe besteht nach wie vor und beschattet mittlerweile einen Großteil unseres Grundstücks. Wir haben die Schreiben an den Vorbesitzer aufgehoben, so daß wir beweisen könnten, Fristen eingehalten zu haben. Aber - wie könnte man hier eine Einigung finden, ohne auch mit dem neuen Nachbarn 'Zoff' wg. des Baumes zu bekommen? Kettenhaus besagt ja schon, daß auch die Mauern aneinandergrenzen, ebenso die -Dächer. Es gibt auch eingetragene Baulasten, Abwässer etc.
Moos vom Nachbardach verstopft z.B. bei Regen unsere Dachrinnen.Bei Entfernen des Moses durch uns wurde wg. des Geräusches sehr barsch reagiert. Auf den Hinweis, daß der Nachbar sich ja selbst um das Säubern seines Daches kümmern müsste, keine Reaktion.
Die Häuser sind seinerzeit sehr geschickt so angeordnet worden, daß kein Nachbar den anderen z.B. durch die Terrassen stört. Jetzt hat der neue Nachbar sich eine 2. Terrasse angelegt, die direkt nur durch einen Holzzaun an unsere Terrasse grenzt; d.h. man kann jede Unterhaltung hören und last but not least, der Nachbar grillt fast jedes Wochenende und nebelt uns ein.
all das sollte man bemüht sein, in einem Gespräch zu klären, aber bitte wie?? Wir sind noch gestresst durch den trubbel mit dem Vorbesitzer wg. des Kirschbaumes, außerdem hatte er noch einen Bienenstock und hin und wieder mußte sein Bienenvolk von unserem Grundstück entfernt werden.
Wir möchten im fortgeschrittenen Alter gern den Rest unseres Lebens in unserem schönen Haus und schönen Garten verbringen - OHNE Ärger. Warum reagieren die meisten Menschen so aggressiv, wenn sie auf Mißstände angesprochen werden und um Abhilfe gebeten werden? Wir bräuchten z.B. vielleicht einen Mediator, der uns hilft, alles o.g. gütlich zu klären. Wer kann mir helfen?
Sorry, ist mehr Text geworden.
Baumhöhe in Nachbars Garten
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hallo Karin,
§ 47 regelt doch nur den Ausschluss des Beseitigungsanspruchs nach Ablauf von 6 Jahren. Dass der Eigentümer den Baum nicht fällen darf, steht darin nicht.
Ich finde dort auch keinen Hinweis, dass Kirschbäume besonders geschützt seien. Hab ichs überlesen?
Für Dortmund (NRW) gibt es jedenfalls keinen besonderen Schutz für Kirschbäume, der Stammumfang muss nicht beachtet werden.
@ bicolor
Normal reden und grillen darf er auf seinem grundstück. Euch einnebeln nicht, da habt ihr einen Unterlassungsanspruch, der zur Not gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Kennst Du Kupfernägel vom Dachdecker?
SG
Norbert
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Zitat:Ja stimmt aber kommt aufs selbe hier raus : man kann vom Nachbarn keine Fällung verlangen
Nö, auch das ist schlicht falsch. Selbstverständlich kann man verlangen das er den Baum fällt.
Gibt es noch mehr Nachbarn? Z.B. welche, die sich mit Euch und auch den neuen Nachbarn gut verstehen? Dann würde ich vielleicht einfach mal alle zusammen zum Grillen einladen. Oder so.
Denn Du schreibst, Ihr wollt keinen Ärger. Andererseits lese ich aus Deinem Beitrag heraus, dass Ihr Euch wohl über alles, was der Nachbar macht, beschwert. So kommt man zu keiner gütlichen Einigung. Wie wär es z.B. mit: ok, der Kirschbaum bleibt, aber der Nachbar gibt Euch ein paar Kirschen ab. Meine allgemeine Erfahrung ist, über je mehr Sachen man sich beschwert, desto weniger ist der andere bereit, einem entgegen zu kommen. Denn ehrlich, unterhalten dürfen die Nachbarn sich natürlich auf ihrer Terrasse. Wenn man anfängt, sich über sowas zu beschweren, kann man sich eine Einigung ohne Streit eigentlich fast schon knicken.
Zitat:Da steht das Baum bis spätestens 6 Jahre nach Pflanzung aufgefordert werden muss, von Grenze zu entfernen, wenn du nah den ist
Du verstehen
Aha, ich muss also den Baum auffordern ...
Der Rest von Deinem Kauderwelch ist schlicht unverständlich.
Am besten wäre es, wenn du nicht nur einfach Worte deutscher Herkunft aneinander reihen würdest, sondern das auch so machen würdest, das es einen Sinn ergibt.
Es macht wenig Sinn, sich hier untereinander zu bekriegen.
Karin: Jeder kann von jedem etwas verlangen, auch der eine Nachbar die Fällung des Baumes. Nur rechtlich durchsetzbar ist dieses Verlangen nach Ablauf der Frist nicht mehr.
Aber duchsetzbar ist das Recht auf Zurückschneiden auf die zulässige Höhe - auch wenn dies einer Fällung nahekommt.
SG
Berry
hallo und guten Abend, scheinbar ist es wohl nicht möglich, die Baumhöhe des Kirschbaumes zu stoppen?
Nun denn, es ist schade, dass mein Beitrag so 'rüberkommt, als hätten wir NUR Forderungen an die neuen Nachbarn. Aber ich finde, es muss doch möglich sein, störende Dinge einmal anzusprechen? die Idee mit der Einladung der Nachbarn finde ich gut.Es wird zwar keine Einladung zum Grillen sein, aber man kann ja auch ein Glas Wein zusammen trinken.
Einstweilen bedanke ich mich für die einzelnen Kommentare.
Karin,
ich weis weder in welchem Bundesland noch in welcher Stadt der streigegenständliche Kirschbaum steht.
Bezogen auf meine Heimatstadt Dortmund (NRW) wäre Deine Aussage
jedenfalls falsch, weil ein Kirschbaum (Obstbäume allgemein) absolut keinen Schutz genießt.Zitat:Und m.E ist das stutzen auch nicht durchsetzbar denn das führt ja den Bestandsschutz des Baumes ab absurdum
Hier wäre und wurde so auch schon durchgezogen, eine Klage auf Rückschnitt auf 180 cm durchaus erfolgreich, selbst wenn dann nur der Stamm ohne Krone übrig bleibt.
Aber: andere Bundesländer, andere gemeinden, andere Städte können andere Regelungen haben. Daher ist es unabdingbar, in die jeweiligen Regelungen zu schauen.
Berry
Ich rätsel manchmal, wo Du dein Wissen her hast.
Das LG Urteil betrifft ein Grundstück in Essen, die Bäume waren grenznah aber nicht innert der Abstandsfrist gepflanzt, deshalb kam es zu keinem Höhenrückschnitt.
Lerchen (Nadelbäume) zählen wie Kirschbäume (Obstbäume) nicht zu den schützenwerten Gehölzen.
Es galt die Baumsatzung der Stadt Essen. Über deren Zulässigkeit diskutieren mag ich nicht, weil sie tagtäglich faktisch angewandt wird.
Berry
Zitat:
Ich wüsste nicht, dass eine Stadt über diese Rechte bestimmt, dazu hat eine Kommune keine Kompetenz, außer das Land delogiert es weiter.
Das gibt es schon lange, nennt sich Bebauungsplan, und dort werden auch Bauhöhen zum Teil fest geschrieben, Wer eben baut hat den Bebauungsplan zugestimmt, und selbst der Käufer von einem Grundstück übernimmt diese Pflichten.
Bei uns steht klar drin, das eben Grenzabstände zwingend ein zu halten sind, max Höhe 3 m, und die Pflicht des Eigentümer besteht, sollte der Baum größer werden diesen zurück zu schneiden (ja so was, das kann auch 10 Jahre später der Fall sein)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan_(Deutschland)
Ansonsten: Je mehr du hier irgendwelche Urteile zitierst, desto mehr bekommt man den Eindruck, Du hast ein Verständnisproblem mit der ganzen Sache, denn wenn man ein Urteil bringt, sollte man schon die Fähigkeit besitzen, den Unterschied zwischen Grenzabstand eingehalten oder nicht verstehen.
Und jetzt?
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