Baum fällt vom Nachbargrundstück auf mein Auto

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
krischan2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Baum fällt vom Nachbargrundstück auf mein Auto

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich parke bei meiner Firma immer direkt an der Grundstücksgrenze zur Nachbarfirma. Dort stehen _genau_ an der Grenze (am Zaun) einige Mittelhohe Bäume deren Zweige schon auf unser Grundstück ragen. Die darunter stehenden Autos sehen auch immer entsprechend aus (Laub, Dreck von Vögeln usw.) aber das ist erstmal nicht das Problem.
Jetzt ist einer dieser Bäume bei einem kleinen Lüftchen (kein Sturm!) auf mein Auto gefallen. Der Schaden hält sich in Grenzen, bis auf ein paar Lackkratzer und einige Dellen ist nichts passiert. Trotzdem eine unschöne Sache also, haben wir das ganze dem Nachbar und seiner Versicherung gemeldet. Diese argumentiert nun wie folgt:

"Da der Baum nicht morsch oder krank war, konnte der Nachbar nicht erkennen das da Handlungsbedarf besteht. Damit ist der Fall höhere Gewalt und wird nicht von der Versicherung abgedeckt."

Zur Info: Das der Baum krank oder morsch war war von aussen wirklich schwierig zu erkennen, ich kann das jetzt aber auch nicht mehr richtig nachvollziehen da auf meinen Fotos am Baum selber nichts zu erkennen ist. Der Stamm im inneren war aber durchaus morsch und hat nur noch an wenigen stellen "gehalten". Davon habe ich auch mehrere gute Fotos.

Nun die Frage: Hat die Versicherung Recht? Der Baum steht wirklich direkt auf der Grenze, meiner Meinung nach hätte da an sich schonmal was verschnitten werden müssen. Außerdem fällt ein gesunder Baum ja auch nicht von selber um.

Was soll ich nun tun?

Vielen Dank schonmal für Anregungen!

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

wir hatten vor einigen Wochen einen vergleichbaren Streitfall gegen die Stadt.

Da die Stadt als Baumeigentümer nachweisen konnte, dass die Bäume noch kurz vorher begutachtet und als standsicher eingestuft wurden, wurde die Schadenersatzklage abgewiesen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Wenn der Nachbar keine Schuld an dem Umfallen hat, dann muss er auch nicht haften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Nachbar keine Schuld an dem Umfallen hat, dann muss er auch nicht haften.


Richtig, weil nur für schuldhaftverursachte Schäden jemand haftet.

Aber: wann wurde der Baum denn das letzte Mal begutachtet. In der Regel vergessen dass die Eigentümer gerne...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von krischan2000):
Nun die Frage: Hat die Versicherung Recht?

So wie du es schreibst: ja

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von krischan2000):
"Da der Baum nicht morsch oder krank war, konnte der Nachbar nicht erkennen das da Handlungsbedarf besteht. Damit ist der Fall höhere Gewalt und wird nicht von der Versicherung abgedeckt."


Das hat nun wer genau festgestellt?
Das der Eigentümer der Bäume drauf guckt und sagt "Sind noch grün, passt schon" reicht nicht aus!

Zitat (von asd1971):
Aber: wann wurde der Baum denn das letzte Mal begutachtet. In der Regel vergessen dass die Eigentümer gerne...


Das würde ich bei der Versicherung, inkl. entsprechendem Nachweiß anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das der Eigentümer der Bäume drauf guckt und sagt "Sind noch grün, passt schon" reicht nicht aus!
Da man von einem durchschnittlichen Eigentümer nur genau das erwarten darf reicht das durchaus solange kein Verdacht besteht, dass da doch mehr im Busch sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Da man von einem durchschnittlichen Eigentümer nur genau das erwarten darf reicht das durchaus solange kein Verdacht besteht, dass da doch mehr im Busch sein könnte.


Kommt darauf an, wo man wohnt.
Dem OLG Düsseldorf reicht es durchaus, dass Laien das durchführen, ganz im Gegensatz zum LG Magdeburg, dass einen Fachmann dafür erforderlich hält.

Von der gegensätzlichen Rechtsprechung mal abgesehen, dass hier ->
Zitat:
Der Stamm im inneren war aber durchaus morsch und hat nur noch an wenigen stellen "gehalten". Davon habe ich auch mehrere gute Fotos.

könnte durchaus auch von einem Laien festgestellt werden, mann müsste nur mit einem Gummihammer den Stamm abklopfen.

Jetzt ist die Frage, was darf / kann man erwarten, wenn ein Laie die Kontrolle ausführt?

Reicht es tatsächlich, wenn ich meiner 97 jährigen Oma sage, kontrollier bitte den Baum (welches diese natürlich auch nach bestem Wissen und Gewissen macht), meine Oma aber noch nie in Ihrem Leben mit Bäumen zu tun hatte, außer diese im Park zu bewundern.
Oder muss ich dann nicht doch "geeignete" Personen suchen, die diese Aufgabe ausführen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
krischan2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Im Grunde hatte ich das schon befürchtet aber etwas alleine gelassen fühlt man sich da schon. Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, damals ist ein Dachziegel bei Orkan auf mein Auto gefallen. Auch da hies es "höhere Gewalt" da bei Orkan niemand was für kann. Hier war es nunmal aber nur ein Lüftchen. Nunja.

Das einzige was mich nervt ist das der Baum wirklich direkt auf der Grenze stand. Bei mir im Garten muss ich immer einen Meter Abstand zum Nachbar Grundstück halten bzw. die Bäume verschneiden, warum ist das hier nicht der Fall?

Ich werde trotzdem mal Einspruch einreichen und meine Fotos des morschen Stammes hin schicken. Mal sehen was passiert.

Vielen Dank trotzdem!

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ich würde mich nicht lange mit der Versicherung herumschlagen.

Ich würde bein Grundstückeigentümer 2 Sachen anfordern:
1.) Nachweis der Standfestigkeitskontrollen des Eigentümers
2.) Den Nachweis (Sachverständigengutachten, etc.), das es höhere Gewalt war. Und dabei schreiben, das die unsubstanierte am Schreibtisch getroffene Behauptung der Versicherung nicht interessiert.

Das ganze mit einer Frist nach Datum (4 Wochen) und per Einschreiben
Eventuell noch ankündigen das bei ergebnis losem verstreichen der Frist das ganze vor Gericht ausdiskutiert wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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