Mein Bruderherz war in diesen stürmischen Tagen mit seinem Auto (ca. 11.000 € Wert) unterwegs. Eher er sichs recht versah hatte er - plums - einen Baum auf dem Kopf ..... Totalschaden. :-(
Die Polizei fand am Unfalsort folgendes Szenario vor:
Auf der Kühlerhaube ist ein sauberer Abdruck des Baumstammes zu sehen und die Windschutzscheibe und auch die Fahrerkabiene wurden in Mitleidenschaft gezogen. D.h. der Baum ist wohl offensichtich auf das fahrende Auto gefallen und mein Bruder ist wohl nicht in den bereits auf gerader Strecke liegenden Baum gefahren.
Das Auto kam ca. 15 m hinter dem Baum zum Stehen - was auch ein Beweiß ist, dass mein Bruder nicht in den Baum gefahren ist, sondern dieser - klatsch - eben einfach meinen lieben Bruder erwischt hat.
Zum Glück hatte dieser nur Nasenblute, einen geprellten Brustkorb und ein leichtes Schleuderdrama. Er macht sich nun allerdings Sorgen, dass seine Teilkasko nicht zahlt, da das Auto ja nicht geparkt war.
Ich meine aber doch, der ärmste hat in diesem Falle offensichtlich keinerlei Verschulden - ebenso hätte dem Guten ja auch ein Koment, ein Dachziegel oder eine Konkusnuss treffen können ....
Zum Glück hat er aber auch eine KFZ-Rechstschutzversicherung ....
Wie stehen wohl seine Chancen??
Vielen Dank
Alexander
-- Editier von fb411246-31 am 02.04.2015 13:30
-- Editier von fb411246-31 am 02.04.2015 13:34
-- Editier von fb411246-31 am 02.04.2015 13:41
-- Editier von fb411246-31 am 02.04.2015 13:56
Baum fällt auf fahrendes Auto. Muß die Teilkaskoversicherung zahlen?
2. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2015 | 13:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Baum fällt auf fahrendes Auto. Muß die Teilkaskoversicherung zahlen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. April 2015 | 14:29
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatWie stehen wohl seine Chancen?? :
Teilkasko zahlt Sturmschäden.
Ich würde nur das Wort "Ast" statt "Baumstamm" verwenden. Fliegende Bäume klingen unglaubwürdig.
Und jetzt?
Schon
268.292
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten