Bauland oder Gartenland, wie wird es finanziell berechnet?

1. Februar 2017 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Müssen beim Verkauf von Grundstücken die Bodenrichtwerte von Bauland und Gartenland berücksichtigt werden? Grundsätzlich bestimmen Bodenrichtwerte nicht den Verkaufspreis. Ein Verkäufer kann den Preis des Grundstücks frei bestimmen. Dabei richtet man sich in der Regel nach den marktüblichen Preisen. Die Preise für Bauland und Gartenland unterscheiden sich häufig, da Gartenland nicht bebaut werden darf.

 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Bauland oder Gartenland, wie wird es finanziell berechnet?

Ich habe zwei Grundstücke, 530 und 200 qm , die möchte ich zusammen, als ein Grundstück verkaufen a 200€ qm ( das ist der Bodenrichtwert hier) . Es gibt jetzt auch ein Interessent, der beides so kaufen möchte. Er sagt aber, ich rechne falsch. Denn nur das 200qm Grundstück ist das Bauland, das andere weil es dahinter liegt, nur Gartenland und nur mit 10€ qm zu berechnen. Stimmt das? Ich wollte eigentlich 140 tsd für das Grundstück haben. Normaler Preis. Aber er hat jetzt 45 tsd geboten. Weil er sagt ich hätte mich verrechnet. Ich dachte aber immer, nur alles über 800qm ist Gartenland und immer 700-800 werden voll berechnet.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ich dachte aber immer, nur alles über 800qm ist Gartenland und immer 700-800 werden voll berechnet.

Es gibt keine rechtliche Grundlage wie ein Grundstück verkauft werden muss.
200€ für den qm Bauland ist je nach Lage sehr wenig, Bodenrichtwerte bestimmen keinen Verkaufspreis. Wenn das Bauland erschlossen ist, setzt man den Ortsüblichen Preis an, je nach dem wie Grundstücke gefragt sind.
Man muss auch nicht an den ersten Kaufinteressenten verkaufen, sondern auf ander Käufer warten.
Zitat (von FrauStressfrei):
Aber er hat jetzt 45 tsd geboten.

In unserer Gegend würde ich dem sagen, er kommt nicht als Käufer in Frage und tschüss. Bei uns liegen die qm bei ca 400 bis 500€.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ich dachte aber immer, nur alles über 800qm ist Gartenland

Falsch gedacht

Ob das jetzt Bauland, Gartenland oder was auch immer ist, legt die Gemeinde fest (z.B. in einem Bebauungsplan).


Also erst malschauen, als was die Flächen deklariert sind.



Ansonsten hilft eventuell abwarten. Wenn die Lage sehr begehrt ist, steigt mitunter der Preis mit abnehmender Verfügbarkeit. Dann könnte man auch Gartenland zu einem höheren Preis verkaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Lass dir nichts einreden. Du kannst nehmen, was der Markt her gibt. Und wenn du eben schnell verkaufen mußt, dann mußt du eben mit dem Preis runter. Wenn du Zeit hast dann warte ab. Aber Grund oder Immobilien zu verkaufen ist eine Frage der Geduld.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wie schon gesagt: es gibt keine zwingenden Regeln - du kannst nehmen, was der Markt her gibt.
Das ist heutzutage i.d.R. mehr, als der rein sachlich ermittelte Wert oder der Wert laut Bodenrichtwertkarte.

Bei der sachlichen Grundstücksbewertung (z.B. durch Gutachter) wird bei der Bodenwertermittlung geguckt
- Merkmale des Grundstücks - baureifes Land? abgabenfrei?
- wie ist das Grundstück bebaubar? bzw. sind beide Grundstücke selbständig bebaubar?
(Bebauungsplan - Baufenster - GRZ und GFZ)
- wie ist die normale, übliche Grundstücksgröße in diesem Bereich?
(bei uns steht das direkt in der Bodenrichtwertkarte - bei uns zwischen 400-800m² je nach Gebiet)
Ggf. wird dann die übersteigende Teilfläche tatsächlich zu einem erheblich niedrigeren Preis bewertet.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Denn nur das 200qm Grundstück ist das Bauland, das andere weil es dahinter liegt, nur Gartenland und nur mit 10€ qm zu berechnen. Stimmt das?


D.h. das 200m²-Grundstück liegt innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplanes und das 530m²-Grundstück liegt außerhalb? Nur dann könnte man über unterschiedliche Bewertungen diskutieren.

Als Bauland gilt alles, was innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplanes liegt und im Bebauungsplan nicht explizit anders ausgewiesen wurde. Bei einem Baugrundstück gelten daher auch die Teile des Grundstücks als Bauland, die außerhalb der Baugrenzen liegen und daher nicht bebaut werden dürfen.

Wenn tatsächlich nur das 200m²-Grundstück Bauland wäre, dann dürften bei einer GRZ von 0,4 nur 80m€ bebaut werden. Das würde wohl nur für ein sogenanntes Tiny-House reichen.

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