Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit von einem Bauträger eine Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Einheiten erworben.
In Kaufvertrag und Teilungserklärung ist geregelt, dass bauliche Maßnahmen nur der Zustimmung des Verwalters bedürfen, sofern dadurch die Interessen der einzelnen Käufer bzw. Eigentümer nicht beeinträchtigt werden.
Außerdem ist es laut Kaufvertrag und Teilungserklärung dem Verkäufer und den einzelnen Käufern bzw. Eigentümern erlaubt, auf eigene Kosten Balkone an ihren Einheiten anbauen zu lassen.
Vor bereits einem Jahr wurde ein Gerüst im Innenhof des Hauses errichtet, das den Anbau der Balkone ermöglichen sollte. Das Gerüst steht noch immer, es sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen.
Ich sehe mich durch das Gerüst schon seit langem in der Ausübung meiner Rechte und Interessen gehindert. Das Gerüst schränkt nicht nur die Privatsphäre ein, es erhöht auch das Einbruchsrisiko und vermindert den Lichteinfall in die Wohnung – und das schon seit beinahe einem Jahr.
Daher stellen sich mir folgende Frage:
1. Wer ist für das Gerüst verantwortlich? Wer ist mein Ansprechpartner?
2. Was kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen? Darf ich eventuell einen Abbau beauftragen?
Die Hausverwaltung obliegt auch dem Verkäufer. Sie reagierte gar nicht, hat an der Beseitigung des Gerüstes kein Interesse.
Für jede ernstgemeinte Antwort bin ich sehr dankbar und bedanke mich bereits im Voraus ganz herzlich dafür.
Baugerüst wird nicht entfernt - Was tun?
12. Dezember 2017
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Frage vom 12. Dezember 2017 | 16:33
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Baugerüst wird nicht entfernt - Was tun?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 21:43
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Die Hausverwaltung obliegt auch dem Verkäufer. Sie reagierte gar nicht, hat an der Beseitigung des Gerüstes kein Interesse.
Verkäufer = Bauträger = Verwalter. Du hast gekauft, als die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren? Sind denn inzwischen alle Wohnungen verkauft?
Zitat:
Vor bereits einem Jahr wurde ein Gerüst im Innenhof des Hauses errichtet, das den Anbau der Balkone ermöglichen sollte. Das Gerüst steht noch immer, es sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen.
Darf ich eventuell einen Abbau beauftragen?.
Nein. Bedarf mW eines Mehrheitsbeschlusses der WEG
Zitat:
auf eigene Kosten Balkone an ihren Einheiten anbauen zu lassen.
Umfasst dieses nur die reine Baukosten für einen Balkon oder sollen hier die Gerüstaufbaukosten eingeschlossen sein?
Zitat:
2. Was kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen?
Einen entsprechenden Antrag auf der nächsten Eigentümerversammlung stellen
#2
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 22:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119648 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWer ist für das Gerüst verantwortlich? :
Steht auf dem Zettel der normalerweise an dem Gerüst hängt.
Falls da keiner hängt: an den Bauherren wenden.
ZitatWer ist mein Ansprechpartner? :
Der Bauherr
Oder der Verkäufer (falls sich eine Zusicherung begrenzter Satnadzeit aus den vertraglichen Vereibnarungen ergeben sollte).
ZitatWas kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen? :
Hängt davon ab, warum genau das noch da steht.
Wenn das
zutrifft, wird man warten müssen bis die Arbeiten abgeschlossen sind.Zitatsind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen :
Etwas anderes könnte gelten, wenn
- eine überlange Bauszeit vorliegt (bei 1 Jahr noch nicht unbedingt der Fall)
- die Restarbeiten auch ohne Gerüst beendet werden könnten
- die Abwägung "Aufwand ohne Gerüst beenden" gegen "beinträchtigung für ABC123456" zugungsten ABC123456 aufallen würde
ZitatDarf ich eventuell einen Abbau beauftragen? :
Klar.
Kann nur sehr teuer werden, denn
Zitatsind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen :
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