Baugerüst wird nicht entfernt - Was tun?

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
ABC123456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Baugerüst wird nicht entfernt - Was tun?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit von einem Bauträger eine Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Einheiten erworben.

In Kaufvertrag und Teilungserklärung ist geregelt, dass bauliche Maßnahmen nur der Zustimmung des Verwalters bedürfen, sofern dadurch die Interessen der einzelnen Käufer bzw. Eigentümer nicht beeinträchtigt werden.

Außerdem ist es laut Kaufvertrag und Teilungserklärung dem Verkäufer und den einzelnen Käufern bzw. Eigentümern erlaubt, auf eigene Kosten Balkone an ihren Einheiten anbauen zu lassen.

Vor bereits einem Jahr wurde ein Gerüst im Innenhof des Hauses errichtet, das den Anbau der Balkone ermöglichen sollte. Das Gerüst steht noch immer, es sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen.

Ich sehe mich durch das Gerüst schon seit langem in der Ausübung meiner Rechte und Interessen gehindert. Das Gerüst schränkt nicht nur die Privatsphäre ein, es erhöht auch das Einbruchsrisiko und vermindert den Lichteinfall in die Wohnung – und das schon seit beinahe einem Jahr.

Daher stellen sich mir folgende Frage:

1. Wer ist für das Gerüst verantwortlich? Wer ist mein Ansprechpartner?
2. Was kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen? Darf ich eventuell einen Abbau beauftragen?

Die Hausverwaltung obliegt auch dem Verkäufer. Sie reagierte gar nicht, hat an der Beseitigung des Gerüstes kein Interesse.

Für jede ernstgemeinte Antwort bin ich sehr dankbar und bedanke mich bereits im Voraus ganz herzlich dafür.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von ABC123456):

Die Hausverwaltung obliegt auch dem Verkäufer. Sie reagierte gar nicht, hat an der Beseitigung des Gerüstes kein Interesse.

Verkäufer = Bauträger = Verwalter. Du hast gekauft, als die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren? Sind denn inzwischen alle Wohnungen verkauft?


Zitat (von ABC123456):

Vor bereits einem Jahr wurde ein Gerüst im Innenhof des Hauses errichtet, das den Anbau der Balkone ermöglichen sollte. Das Gerüst steht noch immer, es sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen.
Darf ich eventuell einen Abbau beauftragen?.

Nein. Bedarf mW eines Mehrheitsbeschlusses der WEG

Zitat (von ABC123456):

auf eigene Kosten Balkone an ihren Einheiten anbauen zu lassen.

Umfasst dieses nur die reine Baukosten für einen Balkon oder sollen hier die Gerüstaufbaukosten eingeschlossen sein?

Zitat (von ABC123456):

2. Was kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen?

Einen entsprechenden Antrag auf der nächsten Eigentümerversammlung stellen

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ABC123456):
Wer ist für das Gerüst verantwortlich?

Steht auf dem Zettel der normalerweise an dem Gerüst hängt.
Falls da keiner hängt: an den Bauherren wenden.



Zitat (von ABC123456):
Wer ist mein Ansprechpartner?

Der Bauherr
Oder der Verkäufer (falls sich eine Zusicherung begrenzter Satnadzeit aus den vertraglichen Vereibnarungen ergeben sollte).



Zitat (von ABC123456):
Was kann ich tun, um das Gerüst weg zu bekommen?

Hängt davon ab, warum genau das noch da steht.
Wenn das
Zitat (von ABC123456):
sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen
zutrifft, wird man warten müssen bis die Arbeiten abgeschlossen sind.
Etwas anderes könnte gelten, wenn
- eine überlange Bauszeit vorliegt (bei 1 Jahr noch nicht unbedingt der Fall)
- die Restarbeiten auch ohne Gerüst beendet werden könnten
- die Abwägung "Aufwand ohne Gerüst beenden" gegen "beinträchtigung für ABC123456" zugungsten ABC123456 aufallen würde



Zitat (von ABC123456):
Darf ich eventuell einen Abbau beauftragen?

Klar.
Kann nur sehr teuer werden, denn
Zitat (von ABC123456):
sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen