Baudarlehen vorzeitig ablösen – Aus teuren Kreditverträgen rauskommen & von günstigen Zinsen profitieren!

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Der Widerrufsjoker ist nach wie vor hochaktuell, da nach wie vor Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen Bankkunden in Deutschland betroffen sind.

Die Mehrheit aller zwischen 2002 und 2010 geschlossener Darlehensverträge – unabhängig davon mit welcher Bank – ist betroffen.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann der betroffene Vertrag auch jetzt noch Widerrufen werden. Der Vorteil für den Kunden: Statt 6 % für einen Baukredit, den sie 2007 abgeschlossen haben, würden sie heute weniger als 2 % zahlen müssen. Dabei geht es für die Kunden und die Banken in jedem einzelnen Fall um fünfstellige Summen; entsprechend hart werden die Auseinandersetzungen geführt. Schon bei einem 200.000-Euro-Kredit aus dem Jahr 2007 geht es um deutlich mehr als 20.000 Euro. (vgl. Spiegel Online vom 12.09.2015)

Alexander Nadiraschwili
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Banken lehnen Widerrufe oft ab

Ein außergerichtlich erklärter Widerruf wird in über 90% der Fälle von den Banken abgelehnt – meist mit dem Verweis darauf, ein Widerrufsrecht stehe dem Kunden nicht zu, da die Widerrufsbelehrung korrekt sei. Davon sollten sich die betroffenen Kunden nicht einschüchtern lassen. Diese Auskunft ist fast immer unrichtig. Das Kalkül der Banken ist klar: Eine Auseinandersetzung schon in der ersten Instanz mit einem Anwalt kann schnell mehr als 10.000 Euro kosten. Daher scheuen viele Kunden den Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Die Banken spekulieren darauf, dass die betroffenen Kunden davor zurückschrecken.

Anwalt einschalten

Sollten Sie das Gefühl haben ihr Darlehensvertrag ist betroffen und / oder der Widerruf wurde zu Unrecht zurück gewiesen, sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen – sofern dieser zu dem Schluss kommt, der Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft kann er sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Wenn die Bank zur Annahme des Widerrufs verurteilt wird, hat sie auch die Kosten des Anwalts des Kunden zu tragen. Oftmals sind mit Hilfe eines Anwalts auch außergerichtliche Erfolge möglich, auch hier besteht oftmals eine Erstattungspflicht auf Seiten der Banken. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen die notwendigen Kosten in der Regel.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
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Leserkommentare
von Nick_w am 19.09.2015 12:21:00# 1
Meine Bank lehnt ebenfalls den Widerruf ab, die Rechtsschutzversicherung (Advocard) will aber nur 50 Prozent der Kosten übernehmen, da der Kreditvertrag auf 2 Personen läuft. Die 2 Person ist insolvent, nicht auffindbar und stellt keine Ansprüche. Nur eine Person des Kreditvertrages (hat auch alle Kosten bzw. Verbindlichkeiten gezahlt) will von seinem WIderruf Gebrauch machen. Gibt es darüber Gerichtsurteile, das bei zwei Personen nur einer den Vertrag widerruft und Anspruch auf 100 Prozent Rechtsschutz hat? Bitte um Info über solch ein Urteil.
    
von Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili am 19.09.2015 14:44:09# 2
Bitte kontaktieren Sie mich in dieser Angelegenheit direkt für weitere Informationen, gerne per Mail (a.nadiraschwili@geismar-rechtsanwaelte.de).
    
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