Hallo,
habe folgende Frage. Mein Arbeitgeber hat ein Baufirma und eine Werkstatt.
Er befindet sich zur Zeit nicht im Bauhauptgewerbe. So das er keinen Bau Mindestlohn zahlen muß.
Nun habe ich gehört, wenn seine Aufträge die er im Bau und in seiner Werkstatt erledigt sich nicht mehr die Waage halten, er verpflichtet ist ins Bauhauptgewerbe zu wechseln.
Meiner Meinung nach sind zu 75% Bau- Aufträge und der Rest Werkstatt. Ist das richtig ?
Wer prüft soetwas nach, an wen kann man sich wenden ?
Wenn das so ist, kann ich für die Zeit der Beschäftigung die Differenz zwischen meinen jetzigen Lohn und dem Bau- Mindestlohn einfordern.
Bau Mindestlohn
4. Januar 2008
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Frage vom 4. Januar 2008 | 17:00
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 116x hilfreich)
Bau Mindestlohn
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#1
Antwort vom 4. Januar 2008 | 17:07
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... frag doch mal die gewerkschaft. als frage hier im forum vielleicht reichlich speziell ..
Und jetzt?
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