Bankwechsel während Regelinsolvenz

21. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
hakanu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Bankwechsel während Regelinsolvenz

Hallo,

ich habe im Jahr 2011 eine Regelinsolvenz für mein Gewerbe angemeldet. Privat haben wir ein Girokonto bei der Sparkasse, dass noch als "Eheleute" geführt wird.

Wir möchten nun gerne zu einer günstigeren Internet-Bank wechseln. Wäre es möglich, dass wir bei der neuen Internetbank auch ein Gemeinschaftkonto bekommen? Oder wird mein Status als "Insolvenz" zu einer Ablehnung von der neuen Bank führen? Gibt es evtl. Komplikationen während der Eröffnung eines solchen Kontos? Wenn ja, sollte meine Frau dann lieber ein Konto für sich selber alleine dort eröffnen, ohne mich einzubeziehen?

Gruß
Hakan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

ob eine Bank die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ablehnen wird, wenn nur einer der beiden Ehepartner in Insolvenz ist, kann ich nicht sagen. Was die eine Bank problemlos abnickt, kann bei der anderen von vorne herein verweigert werden.

Deswegen hätte ich vorgeschlagen, einfach einmal einen Eröffnungsantrag für ein Gemeinschaftskonto an die Internet-Bank zu schicken. Vielleicht noch - sofern die neue Bank das anbietet - den Kontowechselservice beauftragen und dann abwarten, was passiert. Wenn die ablehnen, dann wissen Sie schon einmal, woran Sie sind - und Sie haben dann wenigstens noch das Sparkassen-Konto, wenngleich das auch vielleicht teurer ist.

Ob Ihre Frau dann ein eigenes Einzelkonto bei der neuen Bank eröffnet, steht ihr ja frei. Allerdings wäre das vermutlich nicht besonders sinnvoll, wenn dann bei zwei Banken Kontoführungskosten anfallen...

Gruß
Krypton

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hakanu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Krypton,

danke für die Infomationen. Es geht uns darum, dass wir sehr gerne zu einer Internetbank wechseln möchten. Dort sind ja auch die Kontoführungsgebühren kostenlos. Wir möchten nur vermeiden, dass wenn man einen Antrag als Gemeinschaftskonto ablehnt, dass auch ein Antrag von meiner Frau alleine ebenfalls nicht mehr angenommen wird, weil die Bank dann weiss, dass der Ehemann in der Insolvenz ist.

Was meinen Sie?

Gruß
Hakan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo Hakan,

nein ich denke, das spielt keine Rolle. Solange Sie mit Ihrer Frau nicht in Gütergemeinschaft leben (kommt sehr selten vor), ist das Vermögen Ihrer Frau strikt von Ihrem Vermögen zu trennen. Sippenhaft gibt es nicht. Sollte die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos also abgelehnt werden, bedeutet das nicht zwangsläufig das Aus für ein Einzelkonto Ihrer Frau.

Gruß
Krypton

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hakanu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Krypton,

herzlichen Dank für die Information.

Gruß
Hakan

2x Hilfreiche Antwort

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