Bankbürgschaft als Mietkaution

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Eine Alternative zur Barkaution?

Diese Art der Kaution ist etwas versteckt im Gesetz als Alternative vorgesehen, wobei stets von vornherein eine Kautionzahlung des Mieters vereinbart werden muss.

§ 551 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) sieht dazu vor:

Daniel Hesterberg
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"(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese [...] höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.