Bankauskunft an Erbengemeinschaft

6. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Bankauskunft an Erbengemeinschaft

Hallo,

eine Erbengemeinschaft hat einen Termin bei der Bank des Erblassers zwecks Bankauskunft (Erbschein vorhanden) ; Erblasser nunmehr als 1 Jahr tod (Erbscheinantrag zog sich hin..)

Ab wann hat die Erbengemeinschaft das Recht, die Konten einzusehen ? Ab dem Tode des Erblassers, oder in der Zeit vor dem Tode und wenn ja, wieviel Jahre zurück ?

Die Erbengemeinschaft muss ja noch vom Erblasser die letzte Einkommenssteuererklärung abgeben und ist bisher nicht im Besitz irgendwelcher Kontoauszüge und dergleichen.

Danke im voraus für Hilfe !!!

MFG

Alisha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft tritt in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.

Sie darf somit alles, was der Verstorbene auch selbst hätte machen dürfen, wenn er jetzt noch gelebt hätte.

Umgekehrt darf die Bank natürlich für die Erstellung von Zweitschriften der Kontoauszüge auch Gebühren verlangen und das ist dann nicht ganz preiswert.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Alisha:Gehörte es zu den Gewohnheiten des Erblassers, die Kontoauszüge zu vernichten? Oder warum soll es keine geben?
Ob die Bank Gebühren verlangt, bleibt abzuwarten, für die Steuererklärung könnte auch ein Ausdruck aus der EDV ausreichen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maikugel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

erbfall:
bin als alleinerbe eingesetzt, erhalte ich auch die sparbriefe, angelegtes geld das auf seinen namen eingetragen sind.
steht mir das erbe ganz zu, oder mus ich es mit seien kindern aus 1. ehe teilen

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Dir steht als Alleinerbe zunächst einmal das gesamte Erbe zu.

Allerdings haben die leiblichen Kinder einen Pflichtteilsanspruch.

2x Hilfreiche Antwort

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