Der Testamentsvollstrecker war der Steuerberater des Erblassers. Das ist er nun auch weiterhin (da er sich selbst kontrahieren kann). Der Erbe weiß, dass in der Vergangenheit in einer ihm vorgelegten Bilanz unkorrekt gebucht worden ist. Jetzt bittet der Erbe das Finanzamt, ihm mitzuteilen, ob die ihm vorgelegte Bilanz mit der eingereichten identisch ist.
Muss das Finanzamt Auskunft erteilen, oder kann die Auskunft nur über den Testamentsvollstrecker eingeholt werden, was natürlich wenig Sinn macht?
Bankauskunft an Erben trotz Testamentsvollstrecker?
3. September 2007
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Frage vom 3. September 2007 | 22:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskunft an Erben trotz Testamentsvollstrecker?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. September 2007 | 08:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Wer hat den Steuerberater denn als Testamentsvollstrecker eingesetzt (Testament, Amtsgericht?). Also sich selber kann der Steuerberater jedenfalls nicht per Vertrag eingesetzt haben.
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