Bankauskünfte über Erblasser

19. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
cater07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskünfte über Erblasser

Hallo,

wer hat Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt ...
gibt es generell eine Pflicht der Bank, Konten den Erben zu offenbaren, über die die Erblasser verfügungsberechtigt waren, zB Annahme es findet eine Umschreibung auf eine andere Person nach Verfassung des Testaments statt ?
Wer weiß, wie es sich bei einem Mietkautionssparbuch der Erblasser verhält ?

Schreibt mir kurz Eure Erfahrungen.
Smily-Smile
cater07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Bank ist verpflichtet dem Erbschaftssteuer-Finanzamt Auskünfte über die Konten per Todestag zu geben.
Die Erben können bei der Bank Auskünfte über die Konten des Verstorbenen bekommen, auch können sie Kopien der Kontoauszüge der letzten Zeit verlangen, z.B. um Schenkungen herausfinden zu können.
Allerdings werden sie bestimmt keine Auskünfte über Konten bekommen über die der Verstorbene Vollmacht hatte. Wozu auch? Und vor allem warum? Das hieße ja, dass die Bank irgendwelchen dritten Personen Auskünfte gibt. Das geht gar nicht. Angenommen, der Verstorbene hatte Vollmacht über die Konten eines Bekannten - warum sollte die Bank darüber Auskunft geben. Schließlich ist es ja das Konto des Bekannten.

Mietkaution
wenn das Kautionskonto auf den Namen des Vermieters angelegt können die Erben insofern Auskunft über das Konto erlangen da sie ja in die Verpflichtugnen aus dem Mietvertrag eintreten, die Wohnung kündigen und ausräumen können. Aber diese Auskünfte müssen die Vermieter geben.

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