guten Tag online,
kann man als Erbengemeinschaft bei den kontoführenden Banken des Erblassers den jeweiligen Stand abfragen?
Wir wollten zunächst einen Erbeschein beantragen, doch das Gericht meinte, der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist gleichbedeutend mit der Erbannahme.
Nun möchten wir doch aber zunächst die Informationen und Sachstände zusammentragen, damit wir entscheiden können, ob Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Was können wir tun?
Bankauskünfte
24. März 2006
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Frage vom 24. März 2006 | 07:14
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 11x hilfreich)
Bankauskünfte
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. März 2006 | 20:43
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 25. März 2006 | 20:54
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 11x hilfreich)
Der Vater verstarb am 8ten März
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#3
Antwort vom 26. März 2006 | 18:58
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Nach Kenntnis des Erbfalls habt ihr 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Hat denn keiner der Erben eine Vollmacht über den Tod hinaus und kann die Kontostände erfragen?
#4
Antwort vom 26. März 2006 | 19:09
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 11x hilfreich)
neink niemand hat vollmacht.
die sechs wochen sind mir bekannt. ich ziele darauf ab, ob ich einen erbschein beantragen kann, zum erfragen der kontostände, um dann ergebnisentscheidend das erbe abzulehnen oder anzunehmen.
im bgb habe ich nicht gelesen, daß man ein erbe dann nicht ausschlagen kann, wenn ein erbschein erteilt wurde. demnach scheint der erbschein eine spätere ausschlagung nicht auszuschliessen, oder?
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