Balkonsichtschutz nicht erlaubt?

3. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wulfman123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Balkonsichtschutz nicht erlaubt?

Hallo!

Ich habe einen ziemlich großen Balkon in der 2. Etage mit 11 m Balkongeländer. Der Neubau liegt auf einer Anhöhe. Auch daher stürmt es fast immer auf dem Balkon. Teilweise so stark, dass man z. B. nicht rauchen kann, weil die Asche von der Zigarette in alle Richtung fliegt. Ist schon ein Zustand, dass nicht darauf hingewiesen wurde...

Nun habe ich das Balkongeländer mit einem Kunststoffsichtschutz verkleidet. Perfekt passend von der Höhe her und auch von der Farbgebung. Das Geländer ist aus Metall und gräulich. Der Sichtschutz mit weiß/hellgrauen Streifen. (so wie üblich zu kaufen)

Die Hausverwaltung verlangt, dass ich diesen wieder entferne, weil er das Allgemeinbild beeinflussen würde. Entweder müßten alle Bewohner diesen (! - den gleichen!) anbringen oder keiner.

Nur kann man sich selten auf dem Balkon aufhalten ohne diesen, aufgrund des Sturms. Grillen im Sommer wäre dann eher undenkbar, es sei denn, man wollte, dass die Funken umherfliegen.

Was mache ich jetzt? Muss ich der Aufforderung folgeleisten?

Danke im voraus!

Wolfgang

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19 Antworten
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#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Muss ich der Aufforderung folgeleisten?

Meines Erachtens ja. ;)

Sie können nicht am Eigentum Ihres Vermieters Anbauten vornehmen.

Im Übrigen würde ich auch das grillen auf dem Balkon sein lassen, sofern es ein Holskohlegrill ist.

Das Sie nicht rauchen können, ist kein Argument.

Steffen

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wulfman123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, Steffen.

Es wäre jedoch hilfreich zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage der Vermieter das untersagen darf.

Wo kann man recherchieren, ob es anderslautende Urteile bisher gab?

Hinzu kommt, das öffentliche stark frequentierte Wanderwege unmittelbar am Haus vorbeilaufen und man sich ohne Sichtschutz niemals unbeobachtet auf den Balkon setzen könnte. Jeder Passant schaut hoch. Das nervt!

-- Editiert von Wulfman123 am 04.04.2005 12:58:23

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Das gleiche Problem gibt es auch bei EIGENTÜMER einer Wohnung. Selbst als Eigentümer darf man nicht jeden Balkonsichtschutz nehmen wie man will.

Dieser Punkt muss in einer Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gelangen.

Die Eigentümer können beschliessen, dass nur bestimmte oder auch gar kein Sichtschutz angebracht werden darf.

Und wenn das so beschlossen wurde, muss sich auch jeder, auch der Mieter, daran halten.

Also selbst wenn es keine Hausverwaltung wäre, sondern eine Eigentümer, dürfte er es Dir nicht erlauben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mausi_52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo!

Ich habe das gleiche Problem, nur dass ich im EG wohne (Trotzdem Balkon, ca. 90cm über dem Boden) an der Ecke zu einer Hauptstraße und neben der Eigangstür. Bei uns wohnen 14 Parteien und jeder kann mir ständig auf den wohnzimmertisch schauen.
Draußen aufhalten im Sommer oder Wäsche aufhängen? Gar nicht mehr dran zu denken... da sieht ja jeder welche Unterwäsche ich trage...
Bei uns gibt es diese Vorschrift erst seitdem das Haus neu gestrichen wurde, vorher hatten viele so einen Sichtschutz. Jetzt ist es verboten, da es den "Gesamteindruck" des Hauses stört...
Was für ein Quatsch! Wenn man etwas passendes hat wie du, sieht doch gut aus.
Außerdem sollen die Eigentümer mal dort wohnen und sich auf den teller gucken lassen, und der Balkon ist dann ja nicht mehr wirklich nutzbar finde ich!

Aber als kleiner armer Mieter kann man da wohl nichts machen...

Wollte nur sagen, dass es nicht nur dir so geht!

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)


[ Aber als kleiner armer Mieter kann man da wohl nichts machen... ]

das ist definitiv falsch.
Auch der "arme" Eigentümer muss sich bei Eigentumswohnungen an diese Vorgaben halten. Es ist keine Mieterschikane, wie das hier dargestellt wird !

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mausi_52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber eine Schikane ist es trotzdem, egal ob es um Mieter oder Eigentümer einer Wohnung geht. Bin ja kein "Vermieter-Feind", habe auch auf der Seite der Vermieter schon miese Erfahrungen gemacht...

Ich verstehe nicht, was an einer einheitlichen, zum Aussehen des Hauses passenden Verkleidung auszusetzen ist. Der Mieter/Eigentümer sollte sich doch wohlfühlen und die ihm überlassene Mietsache/seine Eigentumswohnung mit Freude nutzen können.
Und meiner Meinung nach sieht es wesentlich schlimmer aus, wenn man jetzt die Wäscheständer auf jedem Balkon sieht, was vorher nicht der Fall war.

Es ist schade, wenn es an solchen Kleinigkeiten scheitert... Die, die es verbieten müssen ja selbst nicht darin wohnen....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Die, die es verbieten müssen ja selbst nicht darin wohnen....


Entweder hast Du es immer noch nicht verstanden oder Du willst es einfach nicht verstehen.

Damit Du es vielleicht besser verstehst, kauf Dir eine Eigentumswohnung und dann kümmere Dich mal um einen Balkonsichtschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

genau kauf dir mal ne Eigentumswohnung da ist das allgemeine Erscheinungsbild so festgelegt das äußerliche Änderungen in der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden müssen.

Da kann dein Vermieter nix dafür.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wulfman123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi Mausi! :-)

Hier geht's ja immer wieder ab! Leichte Aggressivität...

Richtig. Es ist egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist. Solange man kein Haus hat, scheint dieser absolute Blödsinn wohl einfach durchsetzbar zu sein.

Egal. Mausi hat absolut recht. Wenn der Sichtschutz optisch passt und nicht auffällt, weil er nachts leuchtet, gibt es absolut gar keinen Grund, warum man so etwas verbieten darf. Nur weil es immer so gemacht wurde...

So kommen wir in Deutschland nicht weiter. (wobei wir seit 15 Jahren ja schon Rückschritte machen und bald wieder alle Affen sein werden..., weil Menschen behandelt man nicht so.)

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mausi_52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke Wulfman, ich denke eher die verstehen unser Problem nicht, ihr seid anscheinend nicht in so ner Situation. Wenn's euch egal ist, dass ihr euren Balkon nicht nutzen könnt oder jeder sich an eurer Unterwäsche ergötzt, bitte sehr!

Auch wenn ich's nicht ändern kann, drüber ärgern darf ich mich trotzdem, dafür sind wir ja hier oder? Tipps und Unterstützung geben, ich wollte ja nur sagen das er nicht alleine mit seinem Problem ist, geteiltes Leid ist halbes Leid :-)

lg mausi_52

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@mausi: nicht ärgern, wohnirrtum lässt hier immer seine oder ihre Agressionen ab, anscheinend läuft in dessen leben vieles sehr schlecht und so nutzt er/sie/es dieses Forum zum Frustabbau,solche gibt es überall.
Fragen Sie doch Ihren Vermieter schriftlich ! welche Art von Sichtschutz von der Verwaltung oder ihm genemigt wird,vielleicht kommt da was Erträgliches als Vorschlag.

-----------------
"kampf den borg"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@lilicat: WER hier seine Agressionen abläßt ist ja leicht zu erkennen:
=============================
VON LILICAT:
>Fest- und Partysaison

Sie als Hausmeister haben darauf zu achten das kein Müll rumliegt,alle Lampen funtionieren und evtl. dürfen Sie das Haus putzen.

Ansonsten haben Sie anscheinend eine falsche Meinung vom Job eines Hausmeisters,sehr unglaubwürdig im Übrigen das Sie die Mieter auswählen,das ist Aufgabe der Hausverwaltung oder des Eigentümers.

Scheint die Sorte "armes Würstchen wär auch gern mal wichtig" zu sein ,da haben Sie grosses Glück das Sie nicht bei uns Hausmeister sind,wir sind durchaus ruhig,lassen uns aber von einem kleinen pseudowichtigem Hausmeister nichts sagen.

Vielleicht sollten Sie lieber die Mülltonnen reinigen gehen,das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.

-----------------
"kampf den borg"
von lilicat - 20.04.2005 17:43:12
Status: Unsterblich (1029 Beiträge)

=============================
Wen Du kein Recht bekommst, wird halt gepöbelt.

Bist Du etwa eine der Spießerinnen im Zickenalarm-Thread *ROFL*

Einige haben sich ja schon im o.g. Thread beim Hausmeister eingefunden.

Ohne Euch (Spießerinnen) wäre das Forum "Ärger mit dem Nachbar" fast leer, aber ihr füllt ihn ja täglich wieder auf.

-- Editiert von wohnirrtum am 20.04.2005 20:00:50

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smutty48
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Lol!!! Lilicat fühlt sich anscheinend sehr wichtig!, keine Ahnung von der Materie, aber immer mitschwafeln! Ich als kleiner, unwichtiger Hausmeister entscheide einfach so, was geht oder nicht. Natürlich geht es nicht, daß jeder die Umfassung seines Balkons gestaltet, wie er will. Lillycat, Du hast anscheinend wirklich keine Ahnung was einen modernen Hausmeister ausmacht, und wenn ich Deiner wäre hättest Du nichts zu lachen!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@moderner Hausmeister:
einfach noch mal lesen!

Ich schrieb das "mausi" den Vermieter schriftlich fragen soll welche Art von Sichtschutz erlaubt wird.

Es ist im Übrigen nicht Aufgabe eines "modernen" Hausmeisters Mieter zu vergraulen,insofern ist es erstaunlich das man sich noch nicht über Sie beschwert hat wenn auch nur ein kleiner Teil von dem was Sie hier schreiben stimmt.

Aber Ihr Posting zeigt deutlich das Sie unter irgendwelchen kranken Phantasien leiden und sich hier künstlich aufplustern, ich vermute mal Minderwertigkeitskomplexe weil Sie im wahren Leben eben nur Hausmeister sind.

@wohnirrtum: Haben Sie noch was Rechtlich relevantes zu melden?

Einfach mal in anderen Themen schauen,dann wissen Sie wo ich "hingehöre",allerdings würde Sie dieses wohl überfordern,denn Sie schreiben immer nur dasselbe und haben wirklich keinen Schimmer von Rechtsangelenheiten,aber wirlich NULL Ahnung.

In diesem Themenbereich bin ich in der Regel ohnehin nur um mich zu amüsieren,Dank Ihnen geht das ganz leicht und jetzt noch der köstliche Hausmeister,Danke ,so hat man auch im Rechtsforum was zum Lachen:)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Fragen Sie doch Ihren Vermieter schriftlich ! welche Art von Sichtschutz von der Verwaltung oder ihm genemigt wird,vielleicht kommt da was Erträgliches als Vorschlag.


Das habe ich geschrieben moderner Hausmeister.

---nur was ich jetzt damit meine,hmm,am Besten beim Treppen kehren mal drüber nachdenken;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@lilicat: Wenn Du schon nur Rechtsanwälte in diesem Forum zuläßt, was machst Du als gefrustetet Hausfrau dann hier?

Bevor Du hier rumblöckst einfach mal andere Meinungen lesen.
Rechtsberatung ist hier sowieso nicht erlaubt.
Was willst Du also hier?

Hör doch einfach mal auf, andere Forumsteilnehmer zu beleidigen. Wär schon mal ein Anfang, müsste auch eine Hausfrau hinbekommen.

Denk mal beim spülen drüber nach.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
falk202
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses Urteil dürfte interessant sein :

Ein Sichtschutz, der nicht über das Geländer hinausragt und der farblich zur Außenfassade passt, ist generell zulässig (Amtsgericht Köln, Az. 212 C 124/98 ).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ob der TE das 9 Jahre nach seinem Fred aus 2005 noch liest!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hausnummer 84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weis nicht ob du noch online bist Mausi_52,

dein Zitat: Aber als kleiner armer Mieter kann man da wohl nichts machen...

Das ist falsch!!!!

Wen eine bauliche Veränderung vom Vermieter über Jahre hinweg kommentarlos hingenommen wurde, redet man hier im Mietrecht von "Duldung" und da kann der Vermieter nicht im Nachhinein ohne weiteres ein Verbot aussprechen. Eine Duldung ist eine stillschweigend gegebene Genehmigung. (Im Einzelfall muss hier rechtlicher Rat eingeholt werden.)

Ich stelle das hier mal klar --- ich bin kein Vermieter-/Eigentümer-Feind - mir ist es lieber ich nehme eine kleine Ungerechtigkeit hin und habe meine Ruhe als dass ich mir mit irgend wem Ärger mache ---aber ich kann es auf den Tot nicht ausstehen, was sich mancher Vermieter/Eigentümer, gegenüber seinem Mieter erlaubt.
Das ist bloße, kompromisslose Willkür und nichts weiter....
Nicht einmal eine Alternative vorzuschlagen um zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter ein umgänglicheres Klima zu schaffen?!
Wen´s nach mir ginge, sollte man solche Leute enteignen oder genau so wohnen lassen, wie sie es ihren Mietern zumuten!

Ich kann nur jedem der mit seinem Vermieter Probleme hat dringen raten, sich beim Mieterschutzbund einzutragen und dort um anwaltlichen Rat zu fragen. Das ist kostengünstig, rechtlich auf der sicheren Seite und im Ernstfall oft das Einzige, womit man einem "schwierigen Vermieter" noch etwas entgegensetzen kann.

Ein Mieter ist kein Leibeigener (= Sklave) oder Bittsteller des Vermieters/Eigentümers!


1x Hilfreiche Antwort

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