Balkonfliesen plötzlich doch Gemeinschaftseigentum?!?

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)
Balkonfliesen plötzlich doch Gemeinschaftseigentum?!?

Liebes 123-Recht-Forum,

vor drei Jahren sollten meine Eltern „ganz dringend" 2000 € zur Balkonsanierung einzahlen (Betonplatte, Geländer).
Wir hatten dann im Vorfeld dieser damals geplanten Sanierung festgestellt, daß die Balkonfliesen Risse hatten, durch die auch Wasser eindrang. Von der Verwaltung hieß es damals, dies müßten wir, da die Balkonfliesen nicht Gemeinschafts-, sondern Sondereigentum seien, selbständig und auf eigene Kosten sanieren lassen.
Gesagt, getan. Dem Fliesenlegen hatten meine Eltern und ich damals einen Riesendruck gemacht, damit die Fliesensanierung pünktlich zum Stichtag 1.4.2014 – danach sollten die Arbeiten unmittelbar beginnen! – abgeschlossen ist, was angesichts von Frostnächten bis in den März hinein nicht evident war.
Daß die o. g. Sanierung aus den verschiedensten, meist fadenscheinigen Gründen bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist, erwähnte ich nur am Rande...

Nun werden – nach Beschluß der Eigentümerversammlung erneut 3750 € angefordert für die
– Sanierung der Hausfassade (abgehakt)
– Sanierung der Balkone (Betonplatte, Geländer UND (jetzt kommt’s!) Fliesen)

Meinem Verständnis ist dieser Kostenpunkt (Balkonfliesensanierung) in der angeforderten Vorauszahlung (es wurde noch KEIN STREICH getan, es wurden noch nicht einmal die Farben für die Hausfassade abgefragt, und das obwohl die Arbeiten bereits in Monatsfrist beginnen sollen!) nicht rechtens.
Erstens können meine Eltern nach meiner Auffassung nicht gezwungen werden, für das Sondereigentum anderer (!) mitzubezahlen, und zweitens würden wir ja sozusagen das bereits seit langem privat Finanzierte NOCH EINMAL bezahlen!

Insgesamt ist diese Verwaltung, die wir hoffentlich im September abwählen können, unterwegs wie die Axt im Walde...

Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Populismus, Korruptio

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wie kann man denn die Balkone sanieren, ohne auch die Fliesen selbst erstmal zu entfernen?

Ich verstehe die Reihenfolge von 2014 nicht. Erst den Belag und anschließend die darunterliegende Betonplatte?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Es ist schwer zu erraten wovon du eigentlich schreibst. Davon ausgehend das es keinen Sinn macht erst die Fliesen (Balkon deiner Eltern) zu sanieren um diese dann, anders kommt man nicht an die Betonplatte, zu entfernen nehme ich an:
- deine Eltern haben von Firma xy die Fliesen auf ihrem Balkon (die im Sondereigentum stehen) sanieren lassen.
Bis dahin wäre alles nachvollziehbar und richtig.

Bei den weiteren erwähnten Balkonsanierung/Betonplatte und Fliesen gehe ich davon aus, dass einer oder mehrere weitere Balkone sanierungsbedürftig sind. Das dort, um das Gemeinschaftseigentum Balkon (inkl. Abdichtung) zu sanieren das Sondereigentum Fliesen beschädigt/zerstört werden muss. Dann ist in der Tat die Gemeinschaft dem Eigentümer des Balkonbelags gegenüber verpflichtet diese wieder herzustellen.

Dies alles sind aber lediglich Vermutungen, zumindest für mich macht deine durcheinander gewürfelte Frage sonst keinen Sinn.

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#3
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Tut mir leid, ich hatte mich zu verkürzt ausgedrückt...: Die Gemeinschaftssanierung der Balkone betraf das Streichen (!) der Betonplatte (von unten und der Seite logischerweise nur...) und das Abschleifen und Neustreichen des Balkongeländers.
Und so wird dann auch ein Schuh daraus, daß zuerst die Fliesen neu gelegt werden müssen (weil da ja während der Bauarbeiten auch etwas „heruntersiffen" kann und das Neugestrichene gleich wieder verschmutzt) und dann der Rest drankommen kann.

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Tut mir leid, ich hatte mich zu verkürzt ausgedrückt...: Die Gemeinschaftssanierung der Balkone betraf das Streichen (!) der Betonplatte (von unten und der Seite logischerweise nur...) und das Abschleifen und Neustreichen des Balkongeländers.
Und so wird dann auch ein Schuh daraus, daß zuerst die Fliesen neu gelegt werden müssen (weil da ja während der Bauarbeiten auch etwas „heruntersiffen" kann und das Neugestrichene gleich wieder verschmutzt) und dann der Rest drankommen kann.

Viele Grüße
Coquus

Und was hat das alles jetzt mit der Überschrift zu tun, und mit
" Nun werden – nach Beschluß der Eigentümerversammlung erneut 3750 € angefordert für die
– Sanierung der Hausfassade (abgehakt)
– Sanierung der Balkone (Betonplatte, Geländer UND (jetzt kommt’s!) Fliesen)"?????

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Balkonfliesen sind Sondereigentum.
Aber die Gemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, zu beschließen, die Sanierung zu übernehmen.
Wenn durch die Sanierung von Gemeinschaftseigentum Sondereigentum wie die Fliesen beschädigt werden, ist das üblich.

Ohne also den genauen Beschluss zu kennen, ob es wiederum nur ums Streichen von unten geht, kann hier keine Auskunft gegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, HeikeJ,

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zitat:
Balkonfliesen sind Sondereigentum.


Freut mich, immerhin das noch einmal in Klarheit schwarz auf weiß zu lesen... ;-)

Zitat:
Aber die Gemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, zu beschließen, die Sanierung zu übernehmen.


Aber doch nicht dann, wenn – wie in unserem Fall (der im übrigen zwei andere Eigentümer von acht Eigentümern mit Balkon (insg. 16 Parteien im Haus) in gleicher Weise betrifft) – im Vorfeld (!) der bereits 2014 „ganz dringend anstehenden" (aber niemals durchgeführten) Sanierung der Balkongeländer und der Außen- und Unterseite der Betonplatte (= Neustreichen) NACH ANFRAGE BEI DER VERWALTUNG die Sanierung der (damals schon schadhaften) Fliesen von der Verwaltung als in den Sondereigentumsbereich gehörende Angelegenheit auf uns (Balkon-) Eigentümer zurückgewiesen wurde.
In der Folge haben wir und zwei weitere Parteien die Balkonfliesen von einem Fliesenleger komplett neu legen lassen (auf eigene Kosten, versteht sich).

Deshalb können wird drei Parteien doch nun unmöglich an der Fliesen- (!) Sanierung anderer Balkonbesitzer beteiligt werden. Nicht minder grotesk wäre es, wenn nun die Fliesen ALLER Balkone (also incl. der vor drei Jahren sanierten!) noch einmal neu gemacht würden!
Und erst recht nicht können meinem Verständnis nach die keinen Balkon besitzenden Eigentümer für die Sondereigentumssanierung anderer Eigentümer herangezogen werden.

Oder ich vesteh’ das WEG gar nicht mehr...

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Populismus, Korruptio

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Es bleibt dabei: ohne Kenntnis des Beschlusstextes kann niemand weitere Auskunft erteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Deshalb können wird drei Parteien doch nun unmöglich an der Fliesen- (!) Sanierung anderer Balkonbesitzer beteiligt werden. Nicht minder grotesk wäre es, wenn nun die Fliesen ALLER Balkone (also incl. der vor drei Jahren sanierten!) noch einmal neu gemacht würden!
Und erst recht nicht können meinem Verständnis nach die keinen Balkon besitzenden Eigentümer für die Sondereigentumssanierung anderer Eigentümer herangezogen werden.

Oder ich vesteh’ das WEG gar nicht mehr...

Was du verstehst oder nicht wäre ein anderes Thema, dass aber wahrscheinlich nur deshalb nötig wäre weil hier wohl niemand versteht was du eigentlich willst.

Erst geht es um Balkone / Eltern / Fliesen / Geländer / Betonplatte und niemand versteht wieso erst die Fliesen und dann die Betonplatte saniert werden sollen.

Dann ist wieder alles gut und einfach, weil nur hier und da etwas gestrichen werden soll (Die Gemeinschaftssanierung der Balkone betraf das Streichen (!) der Betonplatte (von unten und der Seite logischerweise nur...) und das Abschleifen und Neustreichen des Balkongeländers.) Und jetzt auf ein mal geht es wieder um Fliesen.???

Wie wäre es denn wenn du ein mal verständlich schildern würdest worum es überhaupt geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Es gibt hier offensichtlich ein Missverständnis über den Umfang der Sanierung der Betonplatte.

Um diese von unten und von der Seite zu streichen, müssen normalerweise keine Fliesen entfernt werden. Dass nennt man dann aber eigentlich auch nicht Sanierung.

Bei einer Sanierung werden üblicherweise der Belag und die Dichtschicht erntfernt und soweit nötig der brüchige Beton um die Träger entfernt, diese wieder einbetoniert, eine neue Dichtschicht aufgebracht und darüber auf Schlütermatte oder ähnlichem der Belag (Fliesen).

Da hier auch die Kosten für Fliesen angefordert werden, deutet vieles darauf hin, das die Betonplatte umfangreicher als von Dir beschrieben saniert werden soll.

In dem Fall wäre es aber auch egal, dass Deine Eltern ihre Fliesen erst vor kurzem haben legen lassen.

Also erst klären, welchen Umfang die Balkonsanierung haben soll. Hat Heike in #8 sinngemaäß auch schon gesagt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, TobiasF,

eigentlich habe ich alles gesagt, aber hier gerne noch einmal:

2011:
– Kauf der Wohnung, die sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand
befand.
– Es stellt sich schnell heraus, daß die Balkonfliesen erneuert werden müssen, da für Schäden,
die durch das Einsickern von Wasser (und winterlichem Hin und Her zwischen Gefrieren und
Auftauen) am Gemeinschaftseigentum Balkonbetonplatte entstehen, der jeweilige Eigentümer
haftet.

2013:
– Die WEG beschließt in der Eigentümerversammlung die Sanierung der Balkone:
1) Streichen der Seite und Unterseite der Betonplatte
2) Abschleifen und Neustreichen der Balkongeländer
– Auf der Grundlage dieses Beschlusses fordert die Verwaltung bis „spätestens 1.4.2014"
2000 € an (was m. E. ein ohnehin völlig überhöhter Preis war; ich vermute hier einmal
„gute Beziehungen" zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Handwerkern...).
– Da es leicht einleuchtet, daß eine frisch gestrichene Betonplatte nach einem Neufliesen des
Balkons nicht mehr frisch gestrichen aussieht, war klar, daß das Fliesenlegen VOR der eigentlich
ab 1.4.2014 geplanten Balkonsanierung zu liegen kommen mußte.
– Im März 2014 wurde der Balkon von einem Handwerker in Auftrag und auf Kosten meiner
Eltern neu gefliest. Die Baususbstanz der Gemeinschaftseigentums (= Betonplatte) wurde
auf diese Weise vor möglichen Schäden bewahrt.

Die von der Verwaltung als „unmittelbar bevorstehende Sanierung" vollmundig angekündigte Maßnahme ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt...

2017:
– Im Mai beschließt die Eigentümerversammlung neuerlich (die 2014 eingezahlten 2000 € liegen
immer noch nutzlos auf dem Verwalterkonto herum...), neben der Hausfassadensanierung die
Sanierung der Balkone vorzunehmen.
– Nun hat vor wenigen Tagen die Vewaltung brieflich von allen (!!) Eigentümern (also nicht nur denen mit
Balkon!) für die Sanierung der Hausfassade und die Balkonsanierung (wie oben beschrieben) den je
selben Betrag von 3750 € angefordert. Aus dem Gesamtbetrag sollen aber auch die FLIESEN (!!)
des Balkons saniert werden. Zuzutrauen ist unserer „Qualitätsverwaltung", daß sie die frisch verlegten
Fliesen der drei genannten Parteien herunterreißen läßt und durch (noch) neue(re) ersetzen lassen
will... Dieselbe „Verwaltung" hat uns mit Drohszenarien in der Eigentümerversammlung auch einen
(völlig überteuerten) 10-Jahres-Vertrag für Rauchwarnmelder der Fa. Techem „aufgeschwatzt". Und die
wurden bei ALLEN (!!) durchgedrückt, incl. denen, die bereits zuvor selbständig Rauchwarnmelder
installiert hatten (so wie z. B. meine Eltern...).

Unter den vorgenannten Bedingungen halte ich:
a) ein Mitzahlen der Fliesen anderer Miteigentümer durch die, die bereits selbständig die Fliesensanierung
vorgenommen hatten, und
b) den Beschluß an sich, mit dem die Fliesensanierung als Sammelauftrag für ALLE Eigentümer mit Balkon
und im Prinzip ja nach der Maßgabe, als wären die Fliesen ebenfalls Gemeinschaftseigentum, beschlossen
wurde,
für rechtlich unzulässig.

Ich hoffe, es ist jetzt wirklich alles klar... ;-)

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Populismus, Korruptio

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn in 2017 die Sanierung der Ballons beschlossen Würde, dann ist das etwas deutlich Anderes als der Beschluss zum Streichen aus 2013.

Das Vorgehen macht dann Sinn, wenn in 2013 bei der Vorbereitung des Streichens festgestellt Würde, dass die Ballons sanierungsbedürftig sind. Es war als ein neuer umfangreicherer Beschluss erforderlich.

Der Kostenumfang muss aber auch aus dem Beschluss hervorgehen, so dass ich nicht ganz nachvollziehen kann, dass Deine Eltern über die Anforderung der Hausverwaltung überrascht sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nein, es ist nicht klar, da du weiterhin den genauen Inhalt des neuen Beschlusses für dich behältst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119548 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Deshalb können wird drei Parteien doch nun unmöglich an der Fliesen- (!) Sanierung anderer Balkonbesitzer beteiligt werden.

Doch, können sie.
Ein mögliches Szenario wurde ja schon genannt.



Zitat (von Coquus):
Nicht minder grotesk wäre es, wenn nun die Fliesen ALLER Balkone (also incl. der vor drei Jahren sanierten!) noch einmal neu gemacht würden!

Falls es technisch nicht anders möglich wäre ...



Zitat (von Coquus):
es leicht einleuchtet, daß eine frisch gestrichene Betonplatte nach einem Neufliesen des
Balkons nicht mehr frisch gestrichen aussieht,

Nö, überhaupt nicht.
Fähige Handwerker schaffen das durchaus, das eine frisch gestrichene Betonplatte nach einem Neufliesen des Balkons auch noch frisch gestrichen aussieht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Hallo, TobiasF,

eigentlich habe ich alles gesagt, aber hier gerne noch einmal:

Geschrieben hast du hier schon einiges, verständlich ist es aber noch immer nicht.


Zitat (von Coquus):

– Auf der Grundlage dieses Beschlusses fordert die Verwaltung bis „spätestens 1.4.2014"
2000 € an (was m. E. ein ohnehin völlig überhöhter Preis war; ich vermute hier einmal
„gute Beziehungen" zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Handwerkern...)

Vermuten kannst du was du willst, wenn jedoch die Sonderumlage x beschlossen wurde dann haben eben alle ihren Anteil zu zahlen.


Zitat (von Coquus):

2017:
– Im Mai beschließt die Eigentümerversammlung neuerlich (die 2014 eingezahlten 2000 € liegen
immer noch nutzlos auf dem Verwalterkonto herum...), neben der Hausfassadensanierung die
Sanierung der Balkone vorzunehmen.

Das Geld liegt nicht auf dem Verwalterkonto, sondern dem Konto der Eigentümergemeinschaft.



Zitat (von Coquus):

– Nun hat vor wenigen Tagen die Vewaltung brieflich von allen (!!) Eigentümern (also nicht nur denen mit
Balkon!) für die Sanierung der Hausfassade und die Balkonsanierung (wie oben beschrieben) den je
selben Betrag von 3750 € angefordert

Was sicherlich auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses geschehen ist, und damit völlig richtig wäre.


Zitat (von Coquus):

Aus dem Gesamtbetrag sollen aber auch die FLIESEN (!!) des Bakons saniert werden

Und wieder weiß niemand hier welche Fliesen "DES BALKONS" warum ersetzt werden sollen. Und solange du das nicht erklärst können wir alle hier nur raten (was ich in Antwort 2 schon getan habe).



Zitat (von Coquus):
Dieselbe „Verwaltung" hat uns mit Drohszenarien in der Eigentümerversammlung auch einen
(völlig überteuerten) 10-Jahres-Vertrag für Rauchwarnmelder der Fa. Techem „aufgeschwatzt". Und die
wurden bei ALLEN (!!) durchgedrückt, incl. denen, die bereits zuvor selbständig Rauchwarnmelder
installiert hatten (so wie z. B. meine

Ob der Vertrag überteuert ist vermag hier niemand zu beurteilen, letztlich ist es auch in sofern unwichtig, da die Gemeinschaft die Montage und Wartung/Überprüfung der RWM in ALLEN Wohnungen beschließen darf.


Zitat (von Coquus):
Unter den vorgenannten Bedingungen halte ich:
a) ein Mitzahlen der Fliesen anderer Miteigentümer durch die, die bereits selbständig die Fliesensanierung
vorgenommen hatten, und
b) den Beschluß an sich, mit dem die Fliesensanierung als Sammelauftrag für ALLE Eigentümer mit Balkon
und im Prinzip ja nach der Maßgabe, als wären die Fliesen ebenfalls Gemeinschaftseigentum, beschlossen
wurde,
für rechtlich unzulässig.

Ich hoffe, es ist jetzt wirklich alles klar... ;-)

Klar ist, mir zumindest, lediglich das vieles unklar ist und du gewisse Dinge nicht akzeptieren willst.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich gebe es auf...: Ich kann hier keinen guten Willen erkennen, mich verstehen zu wollen... – geschweige denn, mir entsprechende Tips geben zu wollen.

Vielen Dank dennoch für die Mühe.

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Populismus, Korruptio

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Gibt es einen Grund, uns nicht den Inhalt und Wortlaut des neuen Beschlusses zu nennen, um dir helfen zu können?

-- Editiert von Heike J am 06.08.2017 07:44

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Ich gebe es auf...: Ich kann hier keinen guten Willen erkennen, mich verstehen zu wollen... – geschweige denn, mir entsprechende Tips geben

Wenn dem so wäre hättest du nicht eine einzige Antwort erhalten.
Das Problem ist einfach das niemand aus dem schlau wird was du schreibst.

Bin dann auch hier raus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119548 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Ich kann hier keinen guten Willen erkennen, mich verstehen zu wollen

Dann geht zu Fielman, die haben was für die Augen.



Zitat (von Coquus):
geschweige denn, mir entsprechende Tips geben zu wollen.

Die hast Du auch nicht gesehen?


Anstatt die Nachfragen mal zu beantworten, den Wortlaut des Beschluss zu posten gibt es nur Kauderwelsch ...
Eventuell wäre Deine Eltern besser beraten, wenn nicht Du versuchen würdest ihnen zu "helfen"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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