Vielleicht weiß hier jemand Rat...
Wir im EG haben einen Wasserschaden vom Balkon der Partei im 1. OG.
Es ist nicht klar ersichtlich ob es vom Balkongeländer oder vom Balkonbelag herrührt. Da wir nicht hoch können, können wir dies auch nicht selbst in Augenschein nehmen.
In der Teilungserklärung steht ausdrücklich, dass der Balkon, sowie auch das Geländer des 1. OG Sondereigentum zu diesem sind.
Ist dies rechtlich so auch erlaubt? Es bestimmt einfach die Art wieviel Druck wir machen können dass sie auch die Folgekosten zahlen müssen...Hier wird bisher alles nach dieser Teilungserklärung gelebt - auch wenn veraltet - jeder hat zB seine Fenster selbst bezahlt...
Bisher haben sie nichts unternommen! Und haben nicht auf unsere Schadensmeldung hin unternommen die vor 14 Tagen bei ihnen einging.
Und welche Wege haben wir dass wirklich ein neutraler Gutachter kommt und sich das anschaut? Wir können ja keinen Zutritt zum Balkon verlangen und nur von unten weiß ich nicht ob man alles gut genug sehen könnte. Ich traue der Partei zu, dass sie da auch jemanden kommen lassen, der am Ende für sie spricht, dass es nicht ihre persönliche Rechnung wird.
Ich danke vielmals für jegliche Hilfestellung!
sonnenblume33
Balkon/Wasserschaden
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatWir im EG haben einen Wasserschaden vom Balkon der Partei im 1. OG. :
Es ist nicht klar ersichtlich ob es vom Balkongeländer oder vom Balkonbelag herrührt. Da wir nicht hoch können, können wir dies auch nicht selbst in Augenschein nehmen.
Sorry, aber ihr habt da auch nichts "in Augenschein" zu nehmen. Was auch immer man sich unter dem nicht näher bezeichneten Schaden vorzustellen hat, dass Thema gehört auf die nächste Eigentümerversammlung (sofern keine Dringlichkeit geboten ist).
ZitatIn der Teilungserklärung steht ausdrücklich, dass der Balkon, sowie auch das Geländer des 1. OG Sondereigentum zu diesem sind. :
Ist dies rechtlich so auch erlaubt?
Balkone, also die Konstruktion, Isolierschicht, Balkonbrüstung) sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Siehe u.a. BGH V ZR 9/12
ZitatEs bestimmt einfach die Art wieviel Druck wir machen können dass sie auch die Folgekosten zahlen müssen... :
Irgendwie ............ was meinst Du mit Druck machen? Ihr könnt überhaupt keinen druck machen, sondern die Eigentümerversammlung hat sich mit dem Thema zu befassen und, je nach ermittelter Ursache, muss eben die Gemeinschaft oder der Sondereigentümer die Kosten der Instandsetzung dann tragen.
Und was meinst Du mit Folgekosten? Ich ahne es zwar schon..............
ZitatBisher haben sie nichts unternommen! Und haben nicht auf unsere Schadensmeldung hin unternommen die vor 14 Tagen bei ihnen einging. :
Liegt bei dir vielleicht ein Mangel an Kenntnissen von Rechten und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft vor?
ZitatUnd welche Wege haben wir dass wirklich ein neutraler Gutachter kommt und sich das anschaut? :
Ihr könnt einen beauftragen der sich, nach Rücksprache mit der anderen Partei, die Sache ansieht. Ob die Gemeinschaft dann beschließt euch die Kosten des Gutachters zu erstatten ist eine andere Sache.
ZitatIch traue der Partei zu, dass sie da auch jemanden kommen lassen, der am Ende für sie spricht, dass es nicht ihre persönliche Rechnung wird. :
Genau das werden "die Anderen" euch auch zutrauen ;-)
Ähm Entschuldigung...aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Wir haben Wasser IM Wohnzimmer - weil die im 1. OG nicht einsehen, dass ihr Balkon undicht ist. Also dringlicher Fall schonmal gegeben. Vor 14 Tagen schrieb ich die Partei an sie mögen sich drum kümmern und bekomme keine Rückmeldung. Die Hauswand ist innen komplett nass und das bei den Gefriertemperaturen, sollte nicht so lustig sein eigentlich.
Ich erwarte dass sie sich drum kümmern,aber das tun sie nicht und sagen wir mal so wäre bei ihnen oben nass wegen uns wären hier schon schön anwaltsbriefe eingeflattert ;-)
Mängel in Rechtswissen ? Klar kann sein, ich frag ja hier weil ich kein Anwalt bin :-/
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Achso Folgekosten,...da muss ich wohl ins Detail gehen...Die haben eine mega schlechten Balkonbelag splitter Kiessteine aufgeschüttet und darauf sind lose platten verlegt.
Deshalb ist seit langem alles undicht. Jetzt war aber wieder neu dass wasser in großer Menge von oben kam.
An der Decke unserer Terrasse, also Unterseite ihres Balkons ist alles komplett unter die Holzdecke gelaufen und darunter Richtung Haus weitergeleitet worden. Die decke mussten wir Abreißen und darunter ist die komplette Betondecke aufgeplatzt von dem Wasserstau und muss neu saniert werden.
Es ist ja leider immer eine Sache des Tones, aber die melden sich einfach garnicht dazu und das geht für mich eben nicht. Bis zur nächsten Sitzung kann damit ja nicht gewartet werden, wenn wasser das Haus kaputt macht...
ZitatWir haben Wasser IM Wohnzimmer - weil die im 1. OG nicht einsehen, dass ihr Balkon undicht ist. Also dringlicher Fall schonmal gegeben. :
Dann meldet man dies der HV und geht am besten, der Weg zwischen EG und 1.OG dürfte überschaubar kurz sein, direkt zu den Nachbarn.
ZitatVor 14 Tagen schrieb ich die Partei an sie mögen sich drum kümmern und bekomme keine Rückmeldung. :
Um was sollen die sich kümmern? Die Abdichtung ist ZWINGEND Gemeinschaftseigentum, somit ist die WEG hier grundsätzlich in der Pflicht, nicht jedoch die Sondereigentümer.
ZitatIch erwarte dass sie sich drum kümmern,aber das tun sie nicht und sagen wir mal so wäre bei ihnen oben nass wegen uns wären hier schon schön anwaltsbriefe eingeflattert ;-) :
Erwaten kann man vieles, ob zu Recht ist etwas anders, und selbst wenn, ob man es dann bekommt, und wann, und wie, und ...........
Sorry, aber muss man verstehen wieso man nicht die Hausverwaltung einschaltet, oben klingelt, .....
ZitatAchso Folgekosten,...da muss ich wohl ins Detail gehen...Die haben eine mega schlechten Balkonbelag splitter Kiessteine aufgeschüttet und darauf sind lose platten verlegt. :
Deshalb ist seit langem alles undicht.
Kannst Du beweisen das die Eigentümer den Schaden (Undichtigkeit) herbeigeführt haben?
ZitatAn der Decke unserer Terrasse, also Unterseite ihres Balkons ist alles komplett unter die Holzdecke gelaufen und darunter Richtung Haus weitergeleitet worden. Die decke mussten wir Abreißen und darunter ist die komplette Betondecke aufgeplatzt von dem Wasserstau und muss neu saniert werden. :
Nun ja, auf diesen Kosten wird die WEG, sofern den Eigentümern im 1.OG kein Verschulden nachgewiesen werden kann, sitzen bleiben.
ZitatEs ist ja leider immer eine Sache des Tones, aber die melden sich einfach garnicht dazu und das geht für mich eben nicht. :
Den im übrigen BEIDE Parteien zu verantworten haben.
ZitatBis zur nächsten Sitzung kann damit ja nicht gewartet werden, wenn wasser das Haus kaputt macht... :
Keine Ahnung wann eure HV die nächste Sitzung einberufen wird, ebenfalls weiß hier niemand wie viel Wasser da durch die Decke läuft und das Haus kaputt macht. Ebenso weiß hier niemand um welche Art der WEG (2 Einheiten, 5 Einheiten, 115 Einheiten, xx) es sich handelt, wieso die HV nicht eingeschaltet wurde, ob Euch § 24 Abs. 2 WEG bekannt ist, .....
Es ist ja nur ein drei Parteien HAus und das der einzige Balkon. Leider hat uns der Sohn der Parteien im 1. OG verboten mit seinen Eltern die im 1. OG wohnen zu reden. Wir haben ihn ja direkt per E-Mail bei bemerken des Schadens kontaktiert und ihn gebeten sich darum zu kümmern. Aber er tut es nicht und antwortet auch nicht. Für mich gehört normal miteinander reden dazu - aber er will einfach nicht. Natürlich ist die ganze Situation hier zu erklären, schon etwas viel... deshalb war die große Frage ob wir irgendetwas tun können.
Sie haben das Thema "Wasser kommt von eurem Balkon runter" immer abgetan mit ..."jaja das war der Wind gestern..."
Eine Hausverwaltung ist derzeit in der Schwebe. Bisher war das Haus in Eigenverwaltung bei 3 PArteien. Da aber eben diese Partei meinem Mann der die Verwaltung ehrenamtlich gemacht hat wegen jeder Kleinigkeit mit Anwalt droht und auch sonst viel Unwahrheit im Spiel ist haben wir um eine externe Hausverwaltung gebeten, die derzeit gewählt wird. Wir machen dahingehend eben auch wegen dem Wasserschaden Druck, dass das schnell übernommen wird von der neuen Hausverwaltung.
Aber wie gesagt hüllt die andere PArtei sich in schweigen und reagiert auf keine Mails mehr. Hoch gehen und reden wurde uns vom Sohn der die Verwaltung der Wohnung für seine Eltern übernommen hat strikt untersagt. :-/
ZitatLeider hat uns der Sohn der Parteien im 1. OG verboten mit seinen Eltern die im 1. OG wohnen zu reden. :
In wieweit das rechtlich zulässig ist lassen wir jetzt ein mal offen, letztlich hätte diese, da nicht Eigentümer, sowieso nichts zu entscheiden. Persönlich würde ich dennoch das Gespräch suchen, egal was der Sohn mir meint verbieten zu können.
ZitatEine Hausverwaltung ist derzeit in der Schwebe. :
Anhand der Schilderung drücke ich euch die Daumen das ihr eine findet, befürchte aber das dies nicht ganz einfach sein wird. Zum einen sind so kleine WEG`s sowieso nicht gerade gesucht, und wenn dann auch noch so etwas .............
Mein Rat wäre so schnell wie möglich den Kontakt mit einem auf WEG-Recht spezialisierten RA zu suchen.
Vielen Dank Genau das haben wir getan - Termin beim Anwalt nächste Woche zur Beratung. Wir suchen ja keinen Rechtsstreit. Aber vom Sohn, der eben die Wohnung verwaltet kommen immer so Sätze wie "wenn ihr nicht... dann werde ich noch andere Mittel und Wege finden" :-o und eben Verbot mit der Mutter zu sprechen, nur noch über ihn alles zu regeln. Wir sammeln einfach weiter Drohungen und andere Nettigkeiten und wie gesagt Anwalt kommt und wenn es gut läuft diese Woche noch eine Hausverwaltung - wenn auch teuer und wie jede Hausverwaltung bestätigt hat, eigentlich unnötig wenn 3 Parteien zusammen wohnen...Traurig aber wahr :-/
Dann lass uns ein mal wissen wie es weiter- bzw. ausgegangen ist.
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