Bahnhof Drogendealer und machtlose Polizei

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Bahnhof Drogendealer und machtlose Polizei

Schön guten Abend,
man ließt ja ständig, dass Polizisten an Drogenhandels Plätzen quasi machtlos sind.
Es heißt, dass immer wenn die Polizei einen Dealer festnimmt,dieser nach kurzer Zeit an dem gleichen Ort steht und weiter macht.

Vielleicht etwas dramatisiert, aber wo ist das Problem? Warum werden die wieder freigelassen und gehen nicht für ein paar Jahre ins Gefängnis?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Weil an Bahnhöfen selten Dealer herumlaufen, die ein paar Kilo *sonstwas* dabei haben. Und wegen einem viertel Gramm Heroin, oder von mir aus auch einem ganzen, geht man nicht so schnell in den Knast. Außerdem müßte man den Handel auch erst mal nachweisen, d.h. frische Tat oder Aussage des Käufers.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Warum werden die wieder freigelassen und gehen nicht für ein paar Jahre ins Gefängnis?

Weil wir jetzt dieses Ding mit dem Rechtstaat machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das Problem sind ja nunmal nicht die Dealer sondern eine völlig falsche Drogenpolitik.
Ein Beispiel: Heute wird von den Therapieeinrichtungen und auch sonst gerne die Theorie verbreitet, Cannabis wäre 20mal wirkungsvoller als vor 20 Jahren. Das Dope wäre gepuscht, oder sowas.
Fakt ist: es ist kaum wirkungsvoller, nur haben vor diversen JAhren die Amis mal wieder so eine Studie verbreitet,
Und die wirkt nach. Wenn dem denn so wäre, dann hätte Cannabis damals nicht mal so stark wie ein Erkältungsmittel gewirkt. Dann hätte das ja wohl auch keiner konsumiert.

In mind. einer sehr erfolgreichen Herzklinik erhalten die meisten Patienten Cannabis als Beruhigungs- und appetitanregendes Mittel ohne besondere Verschreibung.

Wen wollen Sie nochmal in das Gefängnis stecken?

-- Editiert von altona01 am 28.08.2017 23:40

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Soll jetzt aber nicht heißen der Rechtsstaat erlaubt das oder? Nach Paragraph 29 sollten doch bei Wiederholungstätern 5 Jahre drin sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dass wir eine Verurteilung als Voraussetzung für Knast brauchen, das ist bei Dir noch nicht angekommen? Und das seit über 70 Jahren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Und Fluchtgefahr ist zu abwegig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, ist es. Wegen einer zu erwartenden Geldstrafe flüchtet niemand. Außerdem muss UHaft verhältnismäßig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Soll jetzt aber nicht heißen der Rechtsstaat erlaubt das oder? Nach Paragraph 29 sollten doch bei Wiederholungstätern 5 Jahre drin sein, oder?


Cannabis ist seit einer Weile verschreibungsfähig zu medizinischen Zwecken. Und 5 Jahre sind theoretisch auch bei Omma Krause drin, die eine Tüte Bonbons bei Aldi klaut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Soll jetzt aber nicht heißen der Rechtsstaat erlaubt das oder? Nach Paragraph 29 sollten doch bei Wiederholungstätern 5 Jahre drin sein, oder?


Cannabis ist seit einer Weile verschreibungsfähig zu medizinischen Zwecken. Und 5 Jahre sind theoretisch auch bei Omma Krause drin, die eine Tüte Bonbons bei Aldi klaut.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Es heißt, dass immer wenn die Polizei einen Dealer festnimmt,dieser nach kurzer Zeit an dem gleichen Ort steht und weiter macht.

Meistens macht ein Dealer, der erwischt wurde aber nicht am gleichen Ort weiter (dann wäre er schön dumm), sondern an einem anderen Ort.
Das Problem ist vielmehr, dass zwei neue Dealer kommen, wenn ein alter eingebuchtet wurde. Die Branche hat keinen Nachwuchsmangel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.316 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen