Bafög bei Privater Insolvenz

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög bei Privater Insolvenz

Ich möchte gern mein Abitur nacholen. Kann ich Bafög beantragen trotz. dass ich mich in privater Insolvenz befinde ? Die Schulden hab ich von meinem Ex übernommen

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wozu willst Du Abitur haben, wenn Du eine Privatinsolvenz machst. Mit der Privatinso ist Dein Leben ohnedies auf Dauer ruiniert und da brauchst Du auch kein Abitur mehr.

Sozi kriegst Du Dein Leben lang auch ohne Abi und eine ordentliche Arbeit gibts nach Privvatinso ohnedies nicht. Auch keine Wohnung und kein Telefon und kein Zeitungsabo...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Voetsak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Vorab mal kurz eine Anmerkung zu Wolfgangs Beitrag: Ich glaube nicht, daß mit diesem Statement irgendjemandem geholfen ist. Da kann man sich auch gleich ganz zurückhalten! Wenn jemand das Abitur machen und damit seine Chancen verbessern möchte, anstatt faul auf dem Bauch zu liegen und Sozialhilfe zu kassieren, dann sollte man ihn/sie eher ermutigen. Im Übrigen ist mit einer Privatinsolvenz das Leben nicht vorbei. Es gibt viele, die ganz normal weiter zur Arbeit gehen oder ihre Gewerbe fortführen und nach wie vor Mietwohnungen bewohnen. Nicht zuletzt gibt es am Ende ja in der Regel die Restschuldbefreiung. Zu der eigentlichen Frage ist anzumerken, daß man natürlich Bafög beantragen kann und davon in der Regel auch nichts an den Treuhänder abführen muß, weil die monatliche Summe den unpfändbaren Selbstbehalt wohl kaum erreichen dürfte.

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"
Der Beitrag stellt kein Angebot auf Abschluß eines Beratungsvertrages dar."

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Bedeutung der Verbraucherinsolvenz für das spätere Leben wird meist erheblich falsch dargestellt. So als besondere pfiffige Möglichkeit seine Schulden loszuwerden und dem Gläubiger eine lange Nase zu zeigen. Und mit der erträumten Restschuldbefreiung ist man dann wieder "sauber" und kann nun neue Schulden machen...
Sozusagen wie das Streichen einer Jugendsünde aus dem Bundeszentralregister.

So funktioniert es aber nicht, denn die Zuordnung "Restschuldbefreit" wird nach dem gegenwärtigen Regelungsstand auf Dauer Auskunftsmerkmal und auch Makel bleiben. Und wenn ich mir heute die Beschlüsse und Planungen der insofern infragekommenden Wirtschaftskreise ansehen, dann wird das für restschuldbefreite Personen schwierig bis unmöglich, am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Wenn hier geschrieben wird, daß es viele Gewerbetreibende gibt, die es geschafft haben, trotz Insolvenz wieder Fuß zu fassen, dann sollte auch geschrieben werden, daß die Tatsache einer Insolvenz noch immer ein Grund für die Gewerbebehörde ist, ein Gewerbeverbot auszusprechen, eine Unzuverlässigkeit anzunehmen und die Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbes zu verweigern.

Man wird in Zukunft denen, die von Anwälten oder sogenannten Schuldnerberatungsstellen in die Insolvenz gejagt wurden, sicherlich ein Ausstiegsszenario anbieten, um den Makel "restschuldbefreit" zu verlieren. Dies wird aber nur für die Zahlungswilligen gelten. Das Credo "Ich habe kein Geld, also muß der Staat dafür sorgen, daß ich meine Schulden loswerde. Und wo gibt es die nächste staatliche Leistung ??" setzt sich nicht durch.

So und nun ein Wort zum Bafög: Es ist zurückzuzahlen und daher ein staatlicher Kredit. Und wenn Sie nun einem Zahlungsunfähigen raten, eine Kreditverpflichtung einzugehen, dann läßt hier wohl der Eingehungsbetrugstatbestand doch herzlichst grüßen ? Vielleicht nicht formal strafrechtlich (Oder doch ??) aber zumindest moralisch.

Wolfgang

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#4
 Von 
Voetsak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Von Anstiftung zum Eingehungsbetrug kann hier wohl kaum die Rede sein. Im Antragsformular für das Bafög sind Angaben zur eigenen Vermögenssituation zu machen. Diese Angaben zu unterlassen, wurde nicht angeraten. Im Übrigen sind nach Verfahrenseröffnung eingegangene Verbindlichkeiten keine Insolvenzforderungen, so daß die Restschuldbefreiung insofern gar nicht greift, die öffentliche Hand ihren Rückzahlungsanspruch also behält. Hinsichtlich der Gewerbeuntersagung empfiehlt sich allen Betroffenen die Lektüre des § 12 Gewerbeordnung.

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"www.inso-ra.de
Der Beitrag stellt kein Angebot auf Abschluß eines Beratungsvertrages dar."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Hier wird doch nur Sand in die Augen gestreut. § 12 GewO betrifft ausschließlich das Gewerbe, das zur Insolvenz führte, die Entziehungs- und Versagungsgründe des § 35 GewO bleiben für den Betroffenen bestehen (s.a. VG Oldenburg Beschl. v. 12.11.2003, Az. 5 B 3833/03 ).
Zum Eingehungsbetrug habe ich nicht behauptet, daß er strafrechtlich relevant ist, nur hier wird einer Schuldnerphilosophie Vorschub geleistet, die dazu führt, daß man weiterhin glaubt, durch das suchtartige Eingehen von Neuverbindlichkeiten einen alten Schuldenberg abbauen zu können (oder beim Denken unterstützt wird, daß man Schulden eben nicht zu bezahlen hat).

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Schüler-BAföG (bekommt man wohl, wenn man Abitur machen will) ist voller Zuschuss, kein Darlehen, keine Rückzahlung.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fatho
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

zunächst würde ich auf die Antwort von Wolfgang nichts geben und diese einfach nicht beachten.

Bafög beantragen ist kein prob, ob Du es bekommen wirst kann ich nicht beurteilen. Beachte ber bitte auch, dass Du verpflichtet bist einen Job anzunehmen oder Dich um einen solchen zu bewerben. Solltest also unbedingt Rücksprache mit Deinem Verwalter halten.

MfG

ThoFa

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Farbklex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch ich sehe lediglich Probleme bei der Erfüllung deiner Obligenheiten. Die Gläubiger könnten beantragen die Restschuldbefreiung zu verwehren, wenn du dich nicht ausreichend um Arbeit bemühst und auch annimmst.
Dies solltest du mit deinem Schuldnerberater und danach mit dem Insolvenzberater besprechen.

Zu Wolfgang sei nur gesagt das er in diesem Fall viel schreibt, aber wenig weiß.
Und dabei alle Schuldner in einen Topf wirft. Es soll ja auch welche geben, die unfreiwillig in die Situation einer Überschuldung kommen. Und das Verbraucherinsolvenzverfahren hilft bei der Widereingliederung in ein normales Leben. Behauptungen wie: "Sozi kriegst Du Dein Leben lang auch ohne Abi und eine ordentliche Arbeit gibts nach Privvatinso ohnedies nicht. Auch keine Wohnung und kein Telefon und kein Zeitungsabo..." zeigen nur zu deutlich auf das er keinerlei Kenntnis von der Materie hat. Also einfach ignorieren.


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"Farbklex"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ihr werdets erleben, daß das mit der Restschuldbefreiung nie klappt. Und alle, die glauben, sie könnten auf anderer Kosten noch ein Abi machen, werden ganz schön dumm aus der Wäsche gucken.

Und dann sprechen wir weiter darüber, wer von der Materie Ahnung hat und wer nicht.

Wolfgang

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

So und nun ein Wort zum Bafög: Es ist zurückzuzahlen und daher ein staatlicher Kredit. Und wenn Sie nun einem Zahlungsunfähigen raten, eine Kreditverpflichtung einzugehen, dann läßt hier wohl der Eingehungsbetrugstatbestand doch herzlichst grüßen ? Vielleicht nicht formal strafrechtlich (Oder doch ??) aber zumindest moralisch.

Wolfgang
von WolfgangL - 05.07.2004 12:40:07
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Schüler-BAföG (bekommt man wohl, wenn man Abitur machen will) ist voller Zuschuss, kein Darlehen, keine Rückzahlung.
von alida - 15.07.2004 05:14:05
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Ich vermisse noch den üblichen Kommentar oder hat es da jemandem die Sprache verschlagen?

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#11
 Von 
Farbklex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Wolfgang:

Der Schuldner, der sich im Inso-Verfahren befindet, kann selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, wenn er ihn denn bekommt. Wer im Inso-Verfahren ist, muß nicht zahlungsunwillig sein, und er kann seine Vebindlichkeiten selbstverständlich auch aus dem Unpfändbaren bedienen.

Aber die Äusserungen lassen eh nur den Schluß zu, dass Sie nicht wirklich begriffen haben um was es bei der InsO geht.
Die Restschuldbefreiung funktioniert übrigens ganz ausgezeichnet.

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"Farbklex"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Noch einmal zur speziellen Situation:
Schüler-BAföG ist voller Zuschuss, kein Darlehensanteil. Es ist kein einziger Cent zurückzuzahlen.
Daher gehen die ganzen Einlassungen unseres "Experten" WolfgangL ins Leere.

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Und diesmal kann ich Kanalmeister nur voll zustimmen, bravo!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dahla96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Hast du dein Abi gemacht?

LG Dahla

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