Badsanierung - Dusche statt Wanne!

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Badsanierung - Dusche statt Wanne!

Hallo @all!

Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.

Ich wohne bei einer großen Vermietergesellschaft zur Miete. Nun sollen in allen Blöcken die Bäder saniert werden. Das Problem dabei ist, daß alle Bäder nur noch mit einer Dusche ausgestattet werden sollen.

Ich bin aber auf Grund meiner Krankheiten dringend auf eine Badewanne angewiesen.

Bei Ankündigung der Sanierungsmaßnahmen habe ich dies auch der Vermietergesellschaft mitgeteilt, bekam aber keine Antwort.

Habe dann nochmal ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich um Antwort meines Antrages bat, wieder keine Reaktion.

Der Umbau soll Anfang Februar für unseren Block beginnen, und ich habe große Angst, daß ich nun doch einfach eine Dusche eingebaut bekomme.

Was kann ich noch tun, bzw. habe ich ein Anrecht darauf, daß mir wieder eine Wanne zusteht, oder muß ich es hinnehmen, in Zukunft mit einer Dusche leben zu müssen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

MWn schuldet der VM dem Mieter die Wohnung wie im MV beschrieben. Wenn da eine Wanne drin steht, dann muss da auch eine Wanne sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo AltesHaus!

Danke für die Antwort.

In meinem MV steht lediglich 3 Zimmer, Küche, Bad, Kellerraum. Allerdings steht im Übergabeprotokoll für das Bad: je ein Waschbecken, WC, Glasablage und eine Badeinheit?!

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Badeeinheit ist mit Sicherheit eine Badewanne, ich denke das Haus ist aus den 50/60igern?

Die Frage die sich mir stellt ist, wie wolllen Sie weiter vorgehen. Sicherlich können SIe darauf beharren, dass die Wanne verbleibt, dann wird Ihr Bad wahrscheinlich nicht saniert, der VM wird warten bis SIe ihm einen Grund liefern zu kündigen und das würde er dann wahrscheinlich auch umsetzen, oder er wird warten, bis Sie ausziehen.

Ihre Option ist also, sich irgendwie mit dem VM einig zu werden oder die Sache im alten Bad auszusitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo AltesHaus!

Hut ab - richtig getippt - Baujahr 1967.

Muß mich korrigieren, im MV steht unter Bad: WC, Waschbecken, "Badeinrichtung" (sorry).

Habe von der Vermietergesellschaft noch ein Schreiben damals bekommen, als Anlage zum Antrag auf Gewährung von Wohngeld (Mietzuschuß), dort steht direkt unter der Auflistung: Bad Badewanne.

Natürlich möchte ich gerne, daß das Bad saniert wird (es sieht schrecklich aus). Aber es ist bisher eine Badewanne darin, und ich möchte halt, daß im Zuge der Sanierung auch wieder eine Wanne eingebaut wird.

Die Blöcke, die vor längerer Zeit saniert wurden, da durften sich die Mieter noch aussuchen, ob sie eine Dusche oder lieber wieder eine Wanne haben möchten.

Diese Option der freien Wahl gibt es aber nun leider nicht mehr, und es wird eine Dusche eingebaut.

Ich bin aber aus gesundheitlichen Gründen auf eine Wanne angewiesen, darum meine Frage, ob ich einen Anspruch auf eine neue Wanne im Zuge der Sanierung habe, oder muß ich mich mit einer Dusche zufrieden geben.

Eine Wanne kann ich alleine benutzen, bei Einbau einer Dusche müsste ich zur Benutzung immer eine Hilfsperson haben, was meine Lebensqualität enorm einschränken würde,

Darum suche ich ja nach Hilfe.

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Huya):
Ich bin aber aus gesundheitlichen Gründen auf eine Wanne angewiesen, darum meine Frage, ob ich einen Anspruch auf eine neue Wanne im Zuge der Sanierung habe, oder muß ich mich mit einer Dusche zufrieden geben.

Eine Wanne kann ich alleine benutzen, bei Einbau einer Dusche müsste ich zur Benutzung immer eine Hilfsperson haben, was meine Lebensqualität enorm einschränken würde,


Das ist schwer nachvollziehbar. Eine Dusche ist leichter zu besteigen als eine Wanne, es sei denn, Sie verwenden eine tragende Einstiegshilfe, aber evtl. ließe sich die Verwaltung darauf ein, dass Sie eine ebenerdige Dusche bekommen, wenn dadurch Ihre Selbstbestimmung erhalten bleiben würde?

Ich sehe nicht, dass der VM hier wird einlenken wollen oder können. Vlt bestünde auch die Option, dass Sie in einen der Blöcke ziehen, wo ein neues Wannebad gebaut wurde?

Wenn der VM nur ein Bad schuldet und nicht direkt ein Wannenbad, mmh ... hoffe ich nicht, dass ein verwegener Advokat hieraus entweder Bad mit Wanne oder Dusche machen kann. Unserer würde es auf jeden Fall auf diesem Weg angehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo AltesHaus!

Danke für den Beitrag.

Ein Umzug ist völlig ausgeschlossen.

Die Dusche wird ebenerdig sein, soweit die Auskunft der Gesellschaft.

Nach meinem Schlaganfall leide ich unter diversen, neurologischen Ausfällen, dazu gehören unter anderem schwere Gleichgewichtsstörungen.

Eine Wanne kann ich alleine handhaben, da ich genug Bodenhaftung habe, die bei einer Dusche nicht mehr vorhanden ist.

Durch meine Krebserkrankung, und einer damit einher gehenden total Amputation meiner rechten Brust, kann ich diesen, meinen rechten Arm auch nicht mehr über einen gewissen Grad der Höhe hochheben, auf Grund fehlendes Gewebes.

Eine Wanne kann ich wirklich ohne fremde Hilfe alleine nutzen, wann immer ich möchte, bei einer Dusche müsste ich immer auf Hilfe von einer Hilfsperson angewiesen sein.

Ich möchte doch nur, mein Leben wie bisher einigermaßen alleine zu schaffen . . . .

Gruß Huya






Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, da wäre eine Dusche besser? Es gibt spezielle Duschstühle Sie ohne weiteres in die Dusche stellen könnten ohne in Gefahr zu laufen zu stürzen oder zu fallen.

Fragen Sie doch einfach mal die Optionen im Saniätshaus nach.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die Frage ist doch ganz einfach (die Lösung hingegen nicht):
Hat der Mieter ein dauerhaftes Recht auf eine Badewanne, auch wenn sie nicht mietvertraglich vereinbart wurde?


Der Vermieter hat als Eigentümer ein Gestaltungsrecht bei Umbau / Modernisieren und darf daher die Mietsache entsprechend verändern.

Einschränkungen gibt es jedoch, wenn der Wohnwert für den Mieter unzumutbar verändert wird.
Das ist aber eine Einzefallentscheidung, es wird also geschaut welche Argumente hat der Vermieter, welche der Mieter, was ist für wen zumutbar und was nicht.

Es kann auch darauf hinaus laufen das der Vermieter nur den Umbau (und Rückbau) Dusche => Wanne auf Kosten des Mieters dulden müsste.



Zitat (von Huya):
bei einer Dusche müsste ich immer auf Hilfe von einer Hilfsperson angewiesen sein.

Nö, geht auch ohne, hatte ähnlichen Fall in der Familie (zertrümmerte Schulter).
Die Dusche muss nur etwas angepasst werden (Duschstühl und angebpasste Brausearmatur). Eventuell hilft da auch die Krankenkasse.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Harry van Sell!

Danke für die Antwort.

Werde das direkt am Montag in Angriff nehmen.

Gruß Huya

Signatur:

Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen