Bad ohne Fenster - Lüfter defekt

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)
Bad ohne Fenster - Lüfter defekt

Ich habe vor Weihnachten noch bei meiner Hausverwaltung folgenden Mangel gemeldet:
15.12.08 Badlüfter defekt, Bad ohne Fenster!

08.01.09 kam erstmals ein Monteur vorbei (nach erneuter Reklamation), um festzustellen dass der Motor kaputt ist.

20.01.09 Bis jetzt ist der Schaden nicht behoben, und ein Bad ohne Fenster und Lüftung ist schon eine Zumutung, was kann ich tun, bzw. wieviel darf ich Miete kürzen?

Was ist wenn ich eine Firma beauftrage zur Schadensbehebung, kann ich meiner Hausverwaltung die Rechnung zukommen lassen?

Wäre toll, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

81x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)

Es geht mir nicht um die Kürzung, sondern vielmehr, das der Fehler behoben wird, und eine evtl Schimmelbildung die sehr wohl so entstehen kann zu verhindern.

Es kann doch nicht sein das ich die Tür zum Flur offen halten muß wenn ich mal duschen möchte, vom Baden bzw. kleine oder große Geschäfte ganz zu schweigen

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)

Leider ist der Zuständige nie erreichbar (habe so richtig den Eindruck das der kein Bock hat)
Nu gut, dann werden wir halt schriftlich vorgehen ..


Mercie Scalar2

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ob man so eine Lüftung nun braucht oder nicht spielt keine Rolle. Es gehört zur Mietsache, und wenn es kaputt ist muss es behoben werden. Hat der Mieter den Schaden nicht verursacht muss der Vermieter bzw. die HV handeln. Passiert nichts kann entweder die Miete gemindert werden, oder der Schaden wird von einem Fachbetrieb behoben, und die Rechnung geht an die HV bzw. den VM. Dabei ist darauf zu achten, dass man nicht den teuersten Anbieter nimmt. Am besten 2-3 Angebote einholen.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)

Die erste Aussage der Hausverwaltung war:
Der Defekt liegt noch in der VOB (Gewährleistung) muß gemeldet werden -.... hin und her
beim zweiten Anruf im neuen Jahr fragte ich die Hausverwaltung: Ob ich denn jemand beauftragen soll, muß , darf .. am nächsten Tag war der Monteur plötzlich da

achja, ich selber bin in einem Handwerksbetrieb beschäftigt. Klar hätt ich meine Jungs fragen bzw. beauftragen können. Aber
1. Ist's nicht mein Fehler das das Teil kaputt ist
2. Es ist ein Mietgegenstand
3. Wer zahlt die Rechnung dann ?

So i´m still waiting ... :(

9x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich weiß das dieser Lüfter mit Sicherheit KEINE 6 WOCHEN lieferzeit hat !!!! .. also einer hat gepennt, und so langsam werd ich sauer :( :zoff:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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