Backofen von Einbauküche (Vermieter Eigentum) beschädigt

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nadja1603
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Backofen von Einbauküche (Vermieter Eigentum) beschädigt

Hallo, meinem Freund ist leider ein Backblech aus der Hand gefallen und jetzt hat die Tür des backofens einen kleinen Riss am Plastikgriff- die Funktion des Backofens und der Tür ist aber nicht beeinflusst- nur ein Schönheitsschaden. Die Vermieterin will jetzt,dass wir einen komplett neuen Backofen bezahlen ( Alter des Backofens 4 Jahre). Müssen wir das bezahlen oder hat sie nur ein Anrecht auf den Zeitwert bzw. eine neue Tür für den backofen? Danke und viele Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wohnt ihr noch in der Wohnung? Lässt sich der Griff nicht reparieren?

Unabhängig davon ist zwischen normalen Gebrauchsspuren und Schäden zu unterscheiden. Der Übergang dazwischen ist fließend und nicht immer klar zu trennen. Hast du ein Bild von dem Riss, den du irgendwo hochladen und den Link dann hier einstellen kannst?

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#2
 Von 
Nadja1603
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wir sind zum 15.12. ausgezogen und deshalb wurde das Thema erst angesprochen. Uns hat der Riss 2.5 Jahre nicht gestört- man kann ihn aber leider nicht flicken. Ich kann das Foto leider nicht hochladen, aber per Email zusenden? Der Riss beeinflusst die Backofennutzung aber in keinem fall. Anscheint gibt es die Backofentür nicht mehr, sonst hätte er Anspruch auf eine neue Tür meinte meine haftpflichtversicherung.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Nadja1603):
sonst hätte er Anspruch auf eine neue Tür meinte meine haftpflichtversicherung.

Die Haftpflicht uebernimmt den Schaden? Dann Versicherer erstmal machen lassen.

Ansonsten was steht im Uebergabeprotokoll der Wohnung dazu? Und weiß der VM wie der Schaden entstanden ist?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Nadja1603):
Anscheint gibt es die Backofentür nicht mehr, sonst hätte er Anspruch auf eine neue Tür meinte meine haftpflichtversicherung.

Dann lässt man die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Klar kann es bei Billigherden schon sein, das es keine Ersatzteile mehr gibt, die Kosten ja auch kaum was, da wäre der Tausch der Türe wohl sogar mit der Arbeitszeit teurer als der komplette Herd.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
da wäre der Tausch der Türe wohl sogar mit der Arbeitszeit teurer als der komplette Herd.

Stimmt.

Bleibt aber dennoch bein Abzug "neu für alt".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Bevor das untergeht: Ein kleiner Riss am Griff kann auch unter vertragsgemäßer Gebrauch fallen.

Wenn die Haftpflicht für Schäden an selbstgenutzten eintreten müsste und auch sonst keine Vertragsbedingungen der Versicherung dem entgegenstehen, dann kann man sie machen lassen. Wobei mir nie ganz so klar ist, wie das in solch einem Fall ablaufen würde. Denn der Vermieter wird sich ja vermutlich an der Kaution bedienen, der Mieter muss also nicht erst verklagt werden (was bei Schadensersatz üblich wäre).

Wenn die Haftpflicht nicht zuständig ist, gibt es zwei Punkte: Ist das überhaupt ein Schaden und wenn ja wieviel war der Herd überhaupt noch wert? Für mich persönlich wird es schon an Punkt eins scheitern. Für mich klingt das wie normale Gebrauchsspuren.



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#7
 Von 
Nadja1603
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube hier wurde etwas missverstanden, die Haftpflichtversicherung hat leider abgelehnt deshalb muss ich die Kosten selber tragen-das ist ja das Problem....

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Nadja1603):
die Haftpflichtversicherung hat leider abgelehnt
Aus welchen Gründen?

Zwei Gründe sind zu unterscheiden: Wenn die Versicherung ablehnt, weil sie dies nicht als Schaden sieht, dann ist die Versicherung zuständig und müsste gegen die nach Meinung der Versicherung unberechtigte Forderung vorgehen. Wenn die Versicherung auch für eine berechtigte Forderung nicht haften würde, dann sieht's anders aus. Dann ist die Versicherung aus dem Spiel.

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das Deine Haftpflichtversicherung die Leistung ablehnt wenn Dein Freund der Verursacher des Schadens ist, bedarf doch keiner Diskussion. Du schuldest dem Vermieter Schadenersatz, Dein Freund Dir. Dein Vermieter hätte sich auch, wenn es rechtzeitig mitgeteilt worden wäre, direkt an den Freund wenden können.

Und genauso bedarf es keiner Diskussion, dass das Fallenlassen eines Backbleches auf einen Griff kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache ist.

Berry

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und genauso bedarf es keiner Diskussion, dass das Fallenlassen eines Backbleches auf einen Griff kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache ist.
Ob dies für dich einer Diskussion bedarf, ist Gott sei Dank vollkommen unerheblich. Denn die Entscheidung würde - wenn's zum letzten kommt - ein Richter treffen.

Vielleicht haben wir unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein "kleiner Riss am Plastikgriff" ist. Für mich ist es klar, dass man bei der Nutzung einer Küche auch mal aneckt. Solche Gebrauchsspuren wären vollkommen normal. Egal ob die nun von einem fallengelassenen Backblech kommt, oder durch andere Dinge. Niemand kann erwarten, dass der Gebrauch einer Küche keinerlei Spuren hinterlässt.

Es kommt also einzig darauf an, wie groß diese Beschädigung ist. Wenn die Funktionalität wirklich in keinster Weise beeinträchtigt ist, dann sehe ich persönlich eine normale Gebrauchsspur.

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#11
 Von 
Nadja1603
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für alle Eure Antworten!

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und genauso bedarf es keiner Diskussion, dass das Fallenlassen eines Backbleches auf einen Griff kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache ist.


Und mir ist auch nicht erklärlich, wie so ein leichtes Backblech einen Griff zerstören kann. Mag doch der Freund den Schaden melden, seine Vers würde den doch übernehmen.

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der hatte wohl keine.

Ich wuerde mir jetzt das Uebergabeprotokoll der Wohnung nochmals genau anschauen, was da steht und dann auf Post vom Vermieter warten. Zahlen würde ich baw nichts .

Signatur:

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