Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt bei meiner Angelegenheit. Meine Frau und ich sind gestern aus unserem 2-wöchigen Urlaub wieder zurück gekommen und mussten mit Erschrecken feststellen, dass der Backofen nicht mehr funktioniert. Dieser ist auch schon sehr alt, also wahrscheinlich Altersschwäche. Der Backofen gehört nicht uns, sondern gehört dem Vermieter und diesen haben wir gemietet. Nun hab ich beim Vermieter nachgefragt, was man da nun machen kann. Seine Antwort lautet wie folgt:
"ich hoffe Sie hatten einen schönen und erholsamen Urlaub.
Schade das der Backofen defekt ist, die Elektrogeräte hatten wir ihnen zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung oder Austausch.
Sie können sich jetzt ein Einbaugerät ihrer Wahl kaufen.
Um die Entsorgung des Altgeräts kann ich mich kümmern, wenn gewünscht."
Ich möchte nun die Kosten natürlich sehr ungern in Kauf nehmen, wenn ich doch vielleicht das Recht auf eine Reparatur oder ein Austauschgerät habe. Unter welchen Umständen muss denn mein Vermieter die Kosten hierfür übernehmen? Und wann muss ich die Kosten übernehmen? Was muss also im Mietvertrag vereinbart worden sein oder so? Oder gibt es sogar ein Gesetz für die Kostenübernahme?
Wir haben den Schaden nicht mutwillig entstehen lassen.
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen. Danke!!!
Gruß Martin
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Backofen defekt - Wer übernimmt die Kosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
die Elektrogeräte hatten wir ihnen zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung oder Austausch.
Wenn so vereinbart wurde, dann gibt es kein Ersatz, sondern:
quote:Das Gerät gehört dann Ihnen und können Sie beim Auszug mitnehmen.
Sie können sich jetzt ein Einbaugerät ihrer Wahl kaufen.
Vermutlich hatte der Vermieter dem Vormieter die Elektrogeräte
als Ausstattung mitvermietet, und bei Mieterwechsel dasselbe nicht mehr tun will, deshalb werden die noch in der Wohnung vorhandenen Elektrogeräte nur solange /bis zum Defekt zur Verfügung gestellt.
In der Tat lohnt es sich nicht die Vermietung mit Elektro-geräten, sondern das bringt nur Probleme.
-- Editiert icecycle am 13.03.2012 13:51
Dies muss dann aber explizit im Mietvertrag stehen, richtig? Und wenn es nicht im Mietvertrag angegeben ist, was ist dann?
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quote:<hr size=1 noshade>Dies muss dann aber explizit im Mietvertrag stehen, richtig? Und wenn es nicht im Mietvertrag angegeben ist, was ist dann? <hr size=1 noshade>
Die Wohnung ist so vermietet, wie sie beim Einzug war. Mit Küche und E-Geräten.
Der Vm. muss das instand halten, d.h. wenn der Ofen defekt ist einen Neuen beschaffen, auf seine Kosten, § 535 BGB .
Du solltest also ausdrücklich unter Fristsetzung darum bitten. Läuft die Frist ergebnislos ab, kannst du selbst einen gleichwertigen Ofen beschaffen, die Kosten mit der Miete verrechnen. Der muss dann aber beim Auszug drin bleiben. Den defekten Ofen zu Beweiszwecken aufbewahren.
Ausser, du bist harmoniebedürftig und scheust den Ärger, dann müsstest du selbst bezahlen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
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quote:
Dies muss dann aber explizit im Mietvertrag stehen, richtig? Und wenn es nicht im Mietvertrag angegeben ist, was ist dann?
Schauen Sie auch in Übergabeprotokoll rein, ob die Vereinbarung
dort steht.
Im Übergabeprotokoll steht u.a. auch der Herd mit aufgelistet, aber im Mietvertrag steht nichts dazu drin. Es wird nur die Küche erwähnt, dass diese zu den Mieträumen gehört. Also meint ihr, dass ich mich somit auf §535 BGB
beziehen kann, ja?
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quote:
Es wird nur die Küche erwähnt, dass diese zu den Mieträumen gehört.
Wahrscheinleich genau wie das Bad und die übrigen Zimmer, richtig?
Das heißt aber noch lange nicht, dass die Kücheneinrichtung mitvermietet ist.
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Dieses Gerät wurde mitgemietet, auch wenn es nicht im Mietvertrag einzeln aufgeführt wurde.
Selbst bei anderer Ansicht würde es sich hier um eine Leihe handeln.
§ 602 BGB
Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
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Aber laut Übergabeprotokoll ist der Herd Bestandteil der Übergabe und somit doch auch Bestandteil der Miete. Und im Umkehrschluss zahle ich somit für den Herd auch anteilig Miete an den Vermieter. Somit ist doch klar, dass das Gerät vom VM an mich vermietet wird. Und da es keine gesonderte Klausel im Mietvertrag gibt, beharre ich nun erstmal auf mein Recht. Ich habe meinem Vermieter nun erstmal eine Mail geschrieben und warte mal ab, was nun passiert
Danke übrigens an alle Beteiligten für netten und hilfreiche Unterstützung
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