Bachelor- und Masterstudium steuerlich geltend machen?

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
wegendessenseinem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bachelor- und Masterstudium steuerlich geltend machen?

Hallo zusammen,

wenn ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe, so gilt dies ja als Erststudium.
Mein Bachelorstudium ist daher ein Zweitstudium und daher absetzbar.
Wie verhält es sich mit einem darauf folgenden Masterstudium?
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, da ich ja Kosten für die letzten vier Jahre ansetzen kann, zwei Jahre vom Master- und zwei Jahre vom Bachelorstudium anrechnen kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

wenn ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe, so gilt dies ja als Erststudium. Als Erstausbildung.
Mein Bachelorstudium ist daher ein Zweitstudium und daher absetzbar. Nö, das ist immer noch das erste Studium. Aber es ist die zweite Ausbildung und damit in der Tat absetzbar.
Wie verhält es sich mit einem darauf folgenden Masterstudium? Auch das ist absetzbar.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, da ich ja Kosten für die letzten vier Jahre ansetzen kann, zwei Jahre vom Master- und zwei Jahre vom Bachelorstudium anrechnen kann? Nö. Hier kann man allenfalls Verluste vortragen, und dies für die letzten 7 Jahre. Das ist allerdings komplizierter, als die meisten Studenten sich das so vorstellen. Es fängt mit der Frage an, ob man überhaupt Verluste hatte. Daher die Frage: Womit wurden die beiden Studien eigentlich finanziert?

-- Editiert von muemmel am 24.09.2017 18:35

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#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ich hatte mein Bachelor-Studium komplett abesetzen können, in meinem Falle als Werbekosten. Kein Problem. Mindert die Steuerlast etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wegendessenseinem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, da ich ja Kosten für die letzten vier Jahre ansetzen kann, zwei Jahre vom Master- und zwei Jahre vom Bachelorstudium anrechnen kann? Nö. Hier kann man allenfalls Verluste vortragen, und dies für die letzten 7 Jahre. Das ist allerdings komplizierter, als die meisten Studenten sich das so vorstellen. Es fängt mit der Frage an, ob man überhaupt Verluste hatte. Daher die Frage: Womit wurden die beiden Studien eigentlich finanziert?

Richtig, hier habe ich die falsche Wortwahl genutzt.
Mein Studium wurde zum einen durch monatliche BAföG-Zahlungen finanziert. Zum anderen habe und hatte ich nebenbei teilweise Nebenjobs, in denen ich bis zu 450€ steuerfrei hinzuverdient habe.
Verluste hätte ich auf jeden Fall in größerem Maße durch Pendeln zwischen Heim- und Ausbildungsstätte, Auslandssemester, Anschaffungen usw.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zum anderen habe und hatte ich nebenbei teilweise Nebenjobs, in denen ich bis zu 450€ steuerfrei hinzuverdient habe.


Wurde die Jobs pauschal versteuert oder was gerade bei Studenten häufig vorkommt wurden die Jobs auf Steuerkarte abgerechnet? In beiden Fällen fällt für den AN keine Steuer an. Im letzteren Fall fällt für den AG ebenfalls keine Steuer an.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wurde die Jobs pauschal versteuert oder was gerade bei Studenten häufig vorkommt wurden die Jobs auf Steuerkarte abgerechnet? Das ist in der Tat der Knackpunkt - der Minijob auf Steuerkarte IST nämlich steuerpflichtiges Einkommen, auch keine Steuer gezahlt wurde.

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