BaFin-Genehmigung Vorgehensweise oder wie umgehen?

30. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa480999-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
BaFin-Genehmigung Vorgehensweise oder wie umgehen?

Hallo,

ich hatte bereits hier einen Anwalt beauftragt, bin aber nicht wirklich weitergekommen.

Und zwar ist geplant, ein Unternehmen zu gründen, welches als Art Wechselstube zwischen Bitcoin & Euro fungiert.
Dazu wird eine BaFin Genehmigung/Erlaubnis benötigt.

Die Frage ist generell, ob unserem Unternehmen diese Erlaubnis überhaupt erteilt wird.

Nun folgende Fragen:

1.) Kann das Unternehmen das Geschäft aufnehmen, bevor die Erlaubnis erteilt wurde? Quasi gründen & Antrag stellen, gleichzeitig aber auch das Geschäft aufnehmen? Oder muss auf die Erlaubnis gewartet werden? Wie lange würde dies ca. dauern?

2.) Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Gründung eines Unternehmens im Ausland sinnvoll wäre. Kann somit die BaFin Erlaubnis umgangen werden? Wenn z.B. eine Limited gegründet wird, welche Ihren Unternehmenssitz in Irland oder England hat?

Der Anwalt hat darauf unter anderem folgendes geantwortet:
"...Eine Limited ist eine ausländische Rechtsform, welche einer GmbH/UG vergleichbar ist. Unabhängig von der Wahl der Rechtsform benötigt das Rechtssubjekt, welches den Handel mit Kryptowährungen innerhalb Deutschlands betreibt, die entsprechende Genehmigung.

Wie angeführt müsste die Unternehmung außerhalb der BRD ihren Unternehmenssitz haben... "

Würde mich auch über einen Kontakt zu einem Anwalt diesbezüglich freuen. Gerne bezahle ich auch für diese Dienstleistung.

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pa480999-59):

ich hatte bereits hier einen Anwalt beauftragt, bin aber nicht wirklich weitergekommen.

Dann wird ein WWW-Forum erst recht nicht helfen können.

Sondern nur ein besserer (teurerer...) Anwalt.
Zitat:

Und zwar ist geplant, ein Unternehmen zu gründen, welches als Art Wechselstube zwischen Bitcoin & Euro fungiert.
Dazu wird eine BaFin Genehmigung/Erlaubnis benötigt.

Die Frage ist generell, ob unserem Unternehmen diese Erlaubnis überhaupt erteilt wird.

Diese Frage stellt man sinnvollerweise der BaFin. Denn deren Antwort ist die einzig relevante. Gefällt sie einem nicht, muss man gegen die BaFin vor Gericht ziehen.

Zitat:
1.) Kann das Unternehmen das Geschäft aufnehmen, bevor die Erlaubnis erteilt wurde?

Selbstverständlich nicht.
Zitat:
Quasi gründen & Antrag stellen, gleichzeitig aber auch das Geschäft aufnehmen?

Wenn man richtig teuren Ärger haben will, und Untersagungsverfügungen usw., kann man das machen. Die fehlende Zuverlässigkeit für die Erteilung irgendwelcher Erlaubnisse hat man dann selber gleich unter Beweis gestellt...
Zitat:
Oder muss auf die Erlaubnis gewartet werden? Wie lange würde dies ca. dauern?

Telefon 0228 / 4108 - 0 oder poststelle@bafin.de
Zitat:

2.) Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Gründung eines Unternehmens im Ausland sinnvoll wäre. Kann somit die BaFin Erlaubnis umgangen werden? Wenn z.B. eine Limited gegründet wird, welche Ihren Unternehmenssitz in Irland oder England hat?

Dann braucht man a) die Erlaubnis der dortigen Aufsichtsbehörde, und b) auch noch die der BaFin.

Anwälte, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialiert haben, nennt einem auf Anfrage gern die örtlich zuständige Anwaltskammer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

da kann ich eh1960 nur vollumfänglich zustimmen.

Wenn die BaFin mitbekommt, dass jemand in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte durchführt bzw. anbietet, knipsen die schneller die Lichter aus, als man schauen kann. Dazu gibt es noch ein ordentliches Bußgeld.

Zitat:
Die Frage ist generell, ob unserem Unternehmen diese Erlaubnis überhaupt erteilt wird.


Ohne das entsprechende Unternehmen und die involvierten Personen detailliert zu kennen ist das unmöglich. Für solche Prüfungen verlangen spezialisierte Kanzleien und Unternehmungsberatungen mitunter 5-, 6- oder gar 7-stellige Summen.

So müsste das Unternehmen eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut erlangen. Dies ist an relativ hohe Bedingungen geknüpft.
Ein kleiner Auszug davon:
Eigenkapital von mindestens EUR 125.000,00, wenn Eigenhandel betrieben wird, mindestens EUR 730.000,00.
Zuverlässigkeit der/des Inhaber(s) (keine Vorstrafen, Steuerstrafverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) + Fachliche Eignung (i. d. R. mindestens Bankkaufmann, besser noch Weiterbildung wie Bankfachwirt oder Bankbetriebswirt oder entsprechendes Studium.

Ich behaupte, diese Vorraussetzungen können die meisten (Otto-Normal-)Gründer nicht ansatzweise erfüllen.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 30.12.2017 22:03

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pa480999-59):
1.) Kann das Unternehmen das Geschäft aufnehmen, bevor die Erlaubnis erteilt wurde?

Klar kann es das.
Zwar nur kurz (wegen den Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und strafrechtlichen Verfolgung), aber es geht.



Zitat (von pa480999-59):
2.) Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Gründung eines Unternehmens im Ausland sinnvoll wäre. Kann somit die BaFin Erlaubnis umgangen werden?

Dann sollte es schon das EU-Ausland sein.

Wobei auch da immer mehr reguliert wird.
Südkorea - bis vor kurzen noch der Tipp weil völlig unreguliert - will jetzt auch regulieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa480999-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Bin auch bereits in Kontakt mit der BaFin. Aber vielleicht hatte hier noch jemand Tipps oder Tricks.

Ich frage mich, wie es dann solche Unternehmen wie:
anycoindirect.eu
bitpanda.com
litebit.eu

machen. Habe die Datenbank der BaFin mal durchforstet und konnte die jeweiligen Unternehmen nicht finden.
Liegt es daran dass bei den Unternehmen in der NL ein BV (Niederländische Rechtsform) dranhängt? Oder hatten die bisher einfach Glück gehabt?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pa480999-59):

Ich frage mich, wie es dann solche Unternehmen wie:
anycoindirect.eu
bitpanda.com
litebit.eu

machen. Habe die Datenbank der BaFin mal durchforstet und konnte die jeweiligen Unternehmen nicht finden.

Das könnte daran liegen, daß das keine Unternehmen, sondern Internet-Adressen sind... Man müsste schon nach den Unternehmen suchen, die die entsprechenden Dienste anbieten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pa480999-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Dessen bin ich mir schon bewusst...Unternehmen stehen ja im Impressum...habe auch die entsprechenden Unternehmen gesucht

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pa480999-59):
Habe die Datenbank der BaFin mal durchforstet und konnte die jeweiligen Unternehmen nicht finden.
Liegt es daran dass bei den Unternehmen in der NL ein BV (Niederländische Rechtsform) dranhängt? Oder hatten die bisher einfach Glück gehabt?

Nicht jedes ausländische Unternehmen das Bankgeschäfte erledigt muss bei der BaFin registriert sein.
Und es kann natürlich auch sein, das die einfach nur Glück hatten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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