BTM Verstoß während Bewährungsstrafe

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
muenator
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
BTM Verstoß während Bewährungsstrafe

Hallo,

ich wurde vor ziemlich genau einem Jahr wegen Drogehandel in nicht geringer Menge zu 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da es sich um ein Ersttat handelte wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Gestern Abend wurde ich von der Polizei angehalten und bei einer Durchsuchung meines Autos fand man eine kleine Menge Kokain.
Zudem war ein Urintest positiv auf THC, Amphetamin und Kokain.
Ich musste zu einem Bluttest und das Auto stehen lassen, mein Fahrzeugschlüssel wurde einbehalten.

Die Polizei meint es dauert ca. 3 Wochen bis ich von ihr höre.

Was wird mich nun erwarten, ich gehe davon aus dass in den Knast muss?

Kann ich mit dem Zweitschlüssel mein Auto abholen?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zudem war ein Urintest positiv auf THC, Amphetamin und Kokain.
Ich musste zu einem Bluttest und das Auto stehen lassen, mein Fahrzeugschlüssel wurde einbehalten.


Wurd der Führerschein auch sichergestellt?

Zitat:
Kann ich mit dem Zweitschlüssel mein Auto abholen?


Sofern der Führerschein sichergestellt wurde und die Substanzen noch nicht abgebaut sind, nein. Sonst begehen Sie eben noch eine Straftat.


Zitat:
Was wird mich nun erwarten, ich gehe davon aus dass in den Knast muss?


Ein Bewährungsverstoß durch eine einschlägige Straftat dürfte wohl zu einem Bewährungswiderruf führen. Wobei hier regionale Unterschiede zu beachten sind. So wird in der Praxis ein Gericht im Norden Deutschlands wohl eher von einem Widerruf absehen, als im Süden.

Sie könnten versuchen, die Zeit bis zur Anhörung zum Widerruf zu nutzen, sich bei einer Drogenberatungsstelle/Selbsthilfegruppe anmelden und ggf. die Abstinenz nachweisen. Das könnte das Gericht vielleicht dazu bringen, zähneknirschend die Bewährungszeit mit ggf. neuen Auflagen nur zu verlängern. Jedoch ohne Garantie auf Erfolg.

Es ist hier grdsl. davon auszugehen, dass die Bewährung wohl widerrufen wird, da es sich in diesem Fall um klassisches Bewährungsversagen handelt.

Jedenfalls ist es schon eine große Eselei, während der laufenden Bewährung aus einschlägiger Tat mit Kokain und zugedröhnt mit dem Auto spazieren zu fahren.


Grüße


-- Editiert von PP9325 am 29.10.2017 11:18

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muenator
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Der Führerschein wurde nicht sichergestellt.

Das mit der Therapie ist eine gute Idee, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
ich wurde vor ziemlich genau einem Jahr wegen Drogehandel in nicht geringer Menge zu 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.


Jugendstrafe oder "minder schwerer Fall"? Denn der § 29a hat normalerweise eine Mindeststrafe von 1 Jahr.

Zitat:
Das mit der Therapie ist eine gute Idee, danke.


Prinzipiell in jeden Fall. Ich würde mir aber überlegen, ob ich mir die nicht als Trumpfkarte dafür aufhebe, falls die Bewährung tatsächlich widerrufen wird. Denn dann könnte man einen Antrag nach § 35 BtmG (Therapie statt Strafe) stellen und so um den Knast herumkommen. Voraussetzung dafür ist allerdings auch noch, dass in dem alten Urteil festgestellt wurde, dass die Tat aufgrund eigener Drogenabhängigkeit begangen wurde. Ist das nicht der Fall, kann und sollte man natürlich direkt etwas in Richtung Therapie anleiern um einen Widerruf möglichst zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

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