BMW gestohlen

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya380972-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BMW gestohlen

Hallo an alle,

Erstmal: Das was ich hier schreibe hat ein Bekannter erlebt, nicht ich. Mich interessiert das Thema nur brennend.
Mein Bekannter wollte seinen BMW verkaufen, deshalb schrieb er ihn in mobile.de aus. Es meldete sich ein jüngerer Mann, deutsch und wohnhaft in der Nähe, der das Auto auch probefahren wollte. Er gab seinen orginalen Ausweis zur Kopie, sowie Pfand (sein Autoschlüssel, Handy etc.) ab.
Nach der Probefahrt brachte er das Auto zurück und forderte Ausweis etc. zurück. Alles gut bis hierher. Er verabschiedete sich und wollte den Kauf überdenken. Am nächsten Tag meldete er sich:"Der Preis ist zu hoch" und erteilte eine Absage.
Zwei Tage nach dem Absage wurde das Auto gestohlen (freie Straße). Da in der Gegend normalerweise nichts gestohlen wird, erschien es meinem Bekannten komisch. Er denkt nun, dass der Interessent seinen Autoschlüssel während der Probefahrt "geklont" haben soll, also eine Kopie hergestellt haben soll. Durchaus möglich. Dann kann mann ja einsteigen und losfahren. Nach Regagieren im Internet wird das ja auch mit Mietwagen gemacht: ausleihen, Schlüssel kopieren, zurückbringen, klauen.

Nun zur Frage: Kann er den Interessent anzeigen bzw. wird wenn keine Beweise vorliegen gegen ihn ermittelt? Der Interessent hinterlegte seinen Orginalen Ausweis und mein Bekannter hat auch keine Beweise. Wohnort vom Interessent hat er schon gescannt-kein BMW im Umfeld.

Er wird sich sicherlich ein Anwalt nehmen, das Thema interessiert mich nur sehr stark.

Danke an alle Helfer.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Kann er den Interessent anzeigen <hr size=1 noshade>

Ungeschickt.
"Anzeigen" tut man um Übrigen nicht eine Person, sondern einen Sachverhalt, hier den Diebstahl.
Der Bekannte sollte also tunlichst den Diebstahl anzeigen und bei der Schilderung darauf hinweisen, dass der PKW zum Verkauf stand und dass es einen Interessenten gab, der eine Probefahrt gemacht hat und dass man von dem Interessenten eine Ausweiskopie hat.
Dann hat die Polizei einen Ermittlungsansatz und man selbst hat niemanden konkret beschuldigt.

quote:<hr size=1 noshade>bzw. wird wenn keine Beweise vorliegen gegen ihn ermittelt? <hr size=1 noshade>

Die Polizei wird wohl ermitteln. Das Beschaffen von Beweisen ist gerade Gegenstand der Ermittlungen und Aufgabe der Polizei. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass erst ermittelt werden darf, wenn die Beweise schon da sind.

quote:<hr size=1 noshade>Er wird sich sicherlich ein Anwalt nehmen <hr size=1 noshade>

Warum? Was soll das bringen, außer Kosten? Die Ermittlungen macht die Polizei schon ganz alleine.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Nur mal aus Neugier, wieso läßt man einen Fremden alleine eine Probefahrt machen? Der Ausweis kann gefälscht sein, das Pfand wertlos (gefundener Autoschlüssel, gestohlenes Handy). Da kann man von Glück sagen, daß der Wagen überhaupt zurückgebracht und nicht direkt gestohlen wurde.

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#3
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

vielleicht hat er (falls Kriminelle Energie im Spiel)bei der Probefahrt den Schlüssel bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen und den Code der Wegfahrsperre kopiert .....somit hätte er nur noch später einsteigen müssen und wegfahren können . Ich würde niemals nen wildfremden alleine fahren lassen , das kann man auch im beisein machen .mfg Kay

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