BID Inkasso - 1&1 / GMX Top Mail

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
SkanDisk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
BID Inkasso - 1&1 / GMX Top Mail

Hallo an Euch

Mit folgendem Problem möchte ich mich an euch wenden. Am Freitag den 13.3.15 habe ich einen Brief von BID Inkasso bekommen:

In dem Brief steht , dass ich 123,74 Euro zu zahlen haben und dass ich bis spätestens am 22.3.15 reagieren muss . Der Grund für diese Summe ist 1&1 / GMX Top Mail. Ich habe aber nie einen Vertrag unterschrieben oder irgendetwas in Bezug mit GmX und Verträgen abgeschlossen. Das komische ist, dass der Brief auch nicht per Einschreiben kam.

Was sollte ich jetzt unternehmen? Habt ihr einen oder mehrere Ratschläge für mich?

Ich habe einige Stunden im Internet recherchiert und herausgefnden, dass es sich hierbei um ein bekanntes Problem handelt, jedoch , dass es auch bis zu SCHUFA Einträgen kommen kann. Das möchte ich vermeiden.Zumal ich mir nix zu Schulden hab kommen lassen.

Wie muss/soll ich reagieren?
Gibt es irgenwelche Muster-Vorlagen zur Ablehnung der Bezahlung oder so?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe

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"SkanDisk"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> oder irgendetwas in Bezug mit GmX und Verträgen abgeschlossen <hr size=1 noshade>

Du hast auch kein eMail-Konto bei den GMXlern?

Dann würde ich dem Inkasso das auch kurz schreiben. Forderung bestreiten, weil man sich keinerlei Vertragsschlusses mit GMX bewusst ist. Das Inkasso möge den Vertragsschluss und die Umstände des Vertragsschlusses bitte umgehend nachweisen (§11a RDG )

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SkanDisk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe die Kenntnisse einer Verbraucherzentrale in Anspruch genommen und das Thema ist erledigt. Hiermit übergebe ich die von der Zentrale zurückgeschickten Informationen:

_______________________

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Sie haben sich wegen der Zahlungsforderungen für einen Vertrag im Tarif GMX Top-Mail an uns gewandt, die Sie nicht nachvollziehen können. GMX / 1&1 Mail & Media stellt sich auf den Standpunkt, dass ein kostenpflichtiger Vertrag mit Ihnen zu Stande gekommen ist und stellt Ihnen Kosten von 4,99 Euro monatlich bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr in Rechnung. Aktuell macht bereits das Inkassounternehmen BID die Forderung nebst Mahnkosten geltend. Sie müssen unserer Erfahrung nach sogar damit rechnen, dass gerichtliche Schritte durch Zustellung eines Mahnbescheids eingeleitet werden.

Um die Angelegenheit deshalb schnell zu klären, haben wir uns wie von Ihnen gewünscht heute gleich an die Kundenbetreuung von GMX gewandt und Ihr Anliegen besprochen.

GMX hat uns nun wie folgt informiert. Der Vertrag wurde durch Drücken einer Bestell-Schaltfläche innerhalb Ihres kostenlosen E-Mail-Accounts abgeschlossen. Für diesen Zugang galt zunächst eine kostenlose Testphase. Innerhalb dieses Zeitraums hätte eine Kündigung durch Sie erfolgen müssen, um eine kostenpflichtige Weiterführung zu verhindern. GMX hat Ihnen damals diese Aktivierung per E-Mail bestätigt und Ihnen die Einzelheiten erläutert, ebenso sind Ihnen Rechnungen per E-Mail zugegangen.

Wir haben nun aber folgende Zusage bekommen. Der kostenpflichtige Vertrag wird aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht per sofort beendet und das Inkassoverfahren auf Kosten von GMX eingestellt. Ihr kostenloser Free-Mail-Account steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Sollte Ihnen zwischenzeitlich noch eine Mahnung zugehen oder zugegangen sein, können Sie diese als gegenstandslos ansehen.

Zur Rechtslage wollen wir Ihnen noch generell folgendes mitteilen.

Eine Zahlungsforderung ist nur dann berechtigt, wenn auch ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Im Internet kann ein Vertrag auch per E-Mail oder durch einfaches Anklicken von Buttons zu Stande kommen. Für einen wirksamen Vertrag ist aber Bedingung, dass der Empfänger die Erklärung als ein konkretes Vertragsangebot auffassen kann. Zuvor muss der Onlineanbieter den Verbraucher über alle vertragswesentlichen Bestandteile deutlich informieren. Seit dem 1. August 2012 müssen kostenpflichtige Angebote deutlich gekennzeichnet werden. Mit der sogenannten "Button-Lösung" soll verhindert werden, dass Verbraucher bei Online-Verträgen über die entstehenden Kosten getäuscht werden.

Für solche sogenannte Fernabsatzgeschäfte steht dem Verbraucher darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss gemäß § 355 BGB keine Begründung enthalten und ist innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Für Sie ist nun die Angelegenheit erledigt. Wir freuen uns, dass wir zu dieser Lösung beitragen und Ihnen damit weiterhelfen konnten. Unsere Rechnung über 22 Euro für unsere Vermittlungsbemühungen erhalten Sie auf dem Postweg. Vielen Dank schon vorab für die Begleichung.


______________________

Vieleicht kann es jemandem helfen.

Gruß

Signatur:

SkanDisk

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung
In den Urteilsdatenbanken ist übrigens nicht eine einzige durchgezogene Klage zu finden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

9x Hilfreiche Antwort

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