BID - 1und1 Webhosting /Unberechtigte Forderung

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vesperbox
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
BID - 1und1 Webhosting /Unberechtigte Forderung

Hallo Community,

wie bereits im Topic zu lesen habe ich auch einen Streitfall am laufen.
Laut Angaben von BID/1&1 habe ich am 13.11.2000 ein Webhosting Paket für 3 monatliche 89,97€ gebucht.
Im August diesen Jahres kam es wohl zu einer Rücklastschrift, da betreffendes Konto, von dem die Buchungen abgingen, gelöscht wurde. Die Kontonummer ist aber eine mir völlig unbekannte.
Dies teilte ich sowohl 1&1, als auch BID mit. BID wollte mir daraufhin den (angeblichen) Vertrag zukommen lassen.
Ich bekam aber eine Rechnungskopie von 1&1 zugesendet, wieder mit meinen Daten und dem angeblichen Konto.
Interessant war der Satz: "Von diesem Konto wurde seit 2014 abgebucht.
Daraufhin hatte ich mich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung gesetzt, der mir eine Mustervorlage (Thema Internet Abzocke, mit Widerspruch / hilfsweise Kündigung / Datenmissbrauch etc.) zuschickte.
Nach erfolgreicher Zustellung dieser Mustervorlage, bekam ich wieder Post von BID, das die Forderung weiterhin bestehe. Ich solle, wenn ich den Weg mit der Anzeige wegen Datenmissbrauch vollziehe, eine Kopie der Strafanzeige zur Klärung des Sachverhaltes BID zukommen lassen.
Erneut rief ich 1&1 an, schilderte der Sachbearbeiterin die Fakten (2000 Arbeitslos, Unbekannte Kontonummer, Rechnungen wurden erst 2014 abgebucht). Sie meinte daraufhin, das Sie einen Vermerk mache und das ganze an die Buchhaltung zur Prüfung weiterleiten werde.
Nun schickte ich die Mustervorlage, mit Begründung das ich im Jahre 2000 Arbeitslos gewesen sei, an 1&1. Eine Kopie ging zur Kenntnisnahme an BID.

Heute kam ein Schreiben von BID, das sie den Ausgleich der Restforderung erwarten. Laut beigelegter Forderungsaufstellung wurden diese 89,97€ beglichen?!?. Restforderung sind 92,30€ Inkassogebühren.

- Ich habe kein Vertrag im Jahre 2000 geschlossen
- Die Kontonummer ist nicht meine, auch nie gewesen
- Rechnungen wurden seit 2014 auf besagtem Konto abgebucht / Und welches Konto davor?
- Beide Parteien haben meinen schriftlichen Widerspruch / hilfsweise Kündigung des Vertrages bekommen.

Entschuldigt für diesen langen Text, hoffe es ist verständlich geschrieben.
Das geht mich doch nichts an, oder sehe ich das falsch? Die Beweislast hat nach wie vor BID / 1&1, und das was die bis jetzt aufgetischt haben, ist doch keinen Pfifferling wert. Soll ich die Anzeige wegen Datenmissbrauchs noch durchziehen?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, was die Arbeitslosigkeit von 2000 mit einer Rechnung aus 2014 zu tun hat oder mit diesem Vertrag allgemein.

Machen wir es kurz: Du hast also keinen Vertrag mit denen. Dann würde ich hier zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos und der 1&1 erstatten wegen Nötigung und gewerblichen Betrugs. Begründung: Du hast mehrfach reklamiert, hast mehrfach die Vertragskopie angefordert. Sie ignorieren das absichtlich und versuchen dir offenbar mittels Täuschung eine Schuld anzuhängen, für die du gar nicht verantwortlich bist (unbekanntes Konto, kein Vertrag mit denen). Und in den Schreiben von denen sind gewiss einige Drohungen verpackt von Gerichtsverfahren u. ä.

Die Anzeige wegen "Datenmissbrauchs" gegen unbekannt können die dann ruhig selbst machen. Wieso solltest du als quasi Nicht-Geschädigter deren Arbeit machen?

Natürlich trägt die Beweislast in erster Linie 1&1.

Achja: Man kann noch eine Beschwerde zum Aufsichtsgericht des Inkassos schicken wegen Verstoßes gegen §11a RDG . Trotz Aufforderung wird verweigert, irgendwelche Vertragsunterlagen zuzuschicken und Details zum Vertragsumstand mitzuteilen. So eine Beschwerde kostet außer Briefporto nichts.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

14 Jahre alte Forderung ist sowieso verjährt. Einfach lächerlich was das Inkasso probiert.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn der Vertrag von 2000 war, aber bis 2014 lief und es um die aktuellen Rechnungen geht, ist da allerdings nichts verjährt ;-)

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#4
 Von 
Vesperbox
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, das mit der Arbeitslosigkeit sollte ein Hinweis der Logik sein. Wenn ich ein begrenztes Budget habe, um davon Miete, Naturalien etc. zu bezahlen, werde ich mir doch garantiert kein Webhosting Paket für 30€ im Monat buchen zum Spaß. :grins:
Der Vertrag lief ja anscheinend noch bis zum August 2015. Aber egal.

@mepeisen
"Drohungen" waren einige.. "Vermeiden Sie in Ihrem Interesse erneute Maßnahmen, verbunden mit weiteren Kosten zu Ihren Lasten", "gezwungen weitere Maßnahmen... " das übliche Geplänkel halt.
Nun, dann werde ich mal alsbald zur Polizei gehen und denen das schildern.
Die Restforderung lasse ich links liegen, oder könnten die mir da bei Nichtbeachtung dumm kommen? Sollte das eskalieren und zu einem Gerichtstermin kommen, werden die eh den kürzen wegen Beweismangel ziehen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Heute kam ein Schreiben von BID, das sie den Ausgleich der Restforderung erwarten. Laut beigelegter Forderungsaufstellung wurden diese 89,97€ beglichen?!?. Restforderung sind 92,30€ Inkassogebühren.

kannst Du mal das hier verlinken ?
(namen und Anschrift von Dir abdecken)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Nun, das mit der Arbeitslosigkeit sollte ein Hinweis der Logik sein.

Solche Gedankengänge bringen nicht viel. Es gibt Leute, die trotzdem Verträge eingehen.

Zitat:
Die Restforderung lasse ich links liegen, oder könnten die mir da bei Nichtbeachtung dumm kommen?

Ne. Es gibt keinerlei Rechtspflicht, sich zu erklären. Eine andere Situation läge vielleicht vor, wenn du den Vertrag eingegangen wärest und die Zahlung verweigerst, weil der Server nicht richtig funktioniert hätte. Aber so es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keine Pflichten. Die sind selbst Schuld, wenn sie absichtlichen Personen verwechseln, weil sie den echten Kunden nicht wiederfinden.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vesperbox
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vesperbox
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Konntest Du jetzt mit den Seiten was anfangen thehellion? Oder hattest Du noch keine Zeit zum sichten.
Greetz

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Eigentlich müsste man sich erst dann mit dem Mist auseinandersetzen, wenn klar ist, dass man wirklich einen Vertrag abgeschlossen hat. Aber spasseshalber:
- 20€ Mahngebühren sind Blödsinn, wenn es nie eine Mahnung gab. Zudem würde das rund 10 bis 20 Briefpost-Mahnungen entsprechen.
- Adressermittlungskosten sind Unfug, wenn du nicht umgezogen warst. Hier liegt auch vermutlich der Hase im Pfeffer. Da gab es einen gravierenden Fehler.
- Inkassokosten sind natürlich Blödsinn.
- Diese zwei Direktzahlungen sind natürlich merkwürdig.

Das, was passiert ist, wird durch Interpretation der Forderungsaufstellung klar: Der echte Vertragsinhaber ist jemand gleichen oder ähnlichen Namens. Er ist vermutlich umgezogen, hat das Konto gewechselt und dann nachträglich bezahlt, weil er die Domain braucht und sie wohl gesperrt war. Das Inkasso aber hat in irgendeiner alten Datei deine Daten gefunden und versucht nun, dir das ganze anzuhängen. Vermutlich ist auch mit 1&1 endlich alles geklärt und sie hatten längst Kontakt zum echten Schuldner zwecks Freischaltung der Webseite. Das Inkasso will nur von dir (völlig ohne rechtliche Grundlage wegen der Personenverwechslung) seine Entlohnung haben.

Ich würde mal einen anderen Weg gehen.
1. Ich würde zum für das Inkasso verantwortlichen Datenschutzbeauftragten gehen. Dort Beschwerde einreichen und Antrag auf ein Bußgeld. Die Begründung ist denkbar einfach: Die haben widerrechtlich eine Personenverwechslung herbei geführt, in der sie in irgendeiner "Datei" deine Daten gefunden haben und dann mit dem Fall verknüpft haben. Sowohl die Nutzung so einer Datei mit gespeicherten Daten von dir, deren Speicherung du nie zugestimmt hast als auch die Verknüpfung deiner Daten mit dem Fall, ohne dass es einen Beweis dafür gibt, dass du die richtige Person bist, ist illegal. Zudem würde ich beantragen, dass der Datenschutzbeauftragte sich darum kümmert, dass denen die Nutzung dieser Datei bzw. die Speicherung deiner Daten untersagt wird.
2. Dann würde ich bei der Polizei Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos erstatten wegen versuchten Betrugs und Nötigung. Dasselbe Argument: Die haben absichtlich, weil sie den echten Schuldner nicht wiederfinden, deine Daten irgendwo ausgegraben und mit dir verknüpft, in der Hoffnung, du bekommst bei all den Drohungen Panik um zu bezahlen. Sie kümmert es auch nicht, dass du reklamiert hast. Im Gegenteil: Sie legen absichtlich keine Vertragsdetails offen, damit du auch ja nicht begründen kannst, warum du der falsche bist.
3. Dem Inkasso schreiben: "Ich habe soeben gegen Sie ein Bußgeld beim Datenschutz beantragt, sowie Strafanzeige erstattet. Der Fall ist für mich erledigt. Weitere Drohbriefe werden ohne Vorwarnung ebenfalls der Polizei übergeben."


-- Editiert von mepeisen am 30.11.2015 08:29

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