Mein Bausparvertrag (BSV) hat die Option einer rückwirkenden Verzinsung von 5% p.a. von Anbeginn, wenn ich (irgendwann) die Zuteilung annehme und dabei auf das Darlehen verzichte. Zudem erhalte ich die Abschlußgebühr zurück. Entfallen diese Vereinbarungen, wenn die Bausparkasse meinen BSV jetzt kündigen sollte? Der BSV ist seit 2004 zuteilungsreif, jedoch ist die Bausparsumme noch nicht erreicht. Ich zahle aktuell seit 2 Jahren wieder die Mindestsparrate.
BGH Urteil vom 21.02.2017 zu Bausparverträgen
21. Februar 2017
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Frage vom 21. Februar 2017 | 21:59
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BGH Urteil vom 21.02.2017 zu Bausparverträgen
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