BGH: Produktbeschreibung verhindert Gewährleistungsausschluss

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"Ohne Gewähr" gilt bei Onlinekauf dann nicht, wenn Produkt von Beschreibung abweicht

Ein Online-Händler ist an seine Produktbeschreibung gebunden. Er kann sich nicht auf den Zusatz "ohne Gewähr" berufen, wenn das Produkt nicht hält, was die Beschreibung verspricht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den Verkauf eines Holzbootes auf eBay zu entscheiden. Der Verkäufer hatte in der Beschreibung mehrmals die Fahrtauglichkeit hervorgehoben und die Gewährleistung ausgeschlossen. Das Boot entpuppte sich dann aber als dermaßen von Schimmelpilz befallen, dass der Käufer den Rücktritt erklärte.

Von 123recht

Der Verkäufer lehnte ab und berief sich auf seinen Haftungsausschluss, was der BGH aber nicht gelten ließ: Das Boot sei so nicht nutzbar, die Produktbeschreibung suggerierte aber eine sofortige Fahrtauglichkeit. Vor dem Rücktritt hätte der Käufer allerdings eine Nachbesserung vom Verkäufer fordern müssen. (VIII ZR 96/12)


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