BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung des vertraglichen Übergabetermins

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
KarlR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung des vertraglichen Übergabetermins

Wir haben bei einem Bauträger ein Haus mit Grundstück gekauft. In dem Notarvertrag nach BGB wurde ein verbindlicher Übergabetermin, jedoch keine Vertragsstrafe festgelegt. Der Vertrag ist von Anfang Mai und legt die Übergabe des Objektes für den 31.05.16 fest.
Heute haben wir von dem Bauträger ein Schreiben bekommen, dass wegen erweiterten Straßenbaumaßnahmen der neuen Straße der Termin nicht gehalten werden kann. Zitat aus dem Schreiben: "Der neue Übergabetermin ist der 31.10.16. [...] Ursache für die Verschiebung des vertraglich zugesagten Übergabetermins ist [...]."

Nun zu den Fragen:

1.
Müssen wir auf das Schreiben reagieren, damit der neue Termin nicht als stillschweigend hingenommen gilt? Es ist klar, dass unser Vertragstermin (31.05.16) nicht zu halten ist. Wir wollen nur die Optionen zu Vertragsstrafen offen lassen.

2.
Da keine genaue Vertragsstrafe im Notarvertrag vereinbart ist, gibt es nach BGB standardisierte Vertragsstrafen? Gelesen haben wir mal etwas über die ortsübliche Miete des Kaufobjektes pro Monat.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Vertragsstrafen gibt es nur, wenn sie vereinbart wurden. Eine Vertragsstrafe scheidet daher aus.

Denkbar wären dagegen Schadenersatzforderungen, für die jedoch ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Wenn Du durch die Verzögerung nicht in eine Ersatzwohnung ziehen musst, sind solche Schadenersatzforderungen im Regelfall schwer durchsetzbar.

Ist es denn tatsächlich so, dass die Straßenbaumaßnahmen Grund für die Verzögerung sind, z.B. weil man das Grundstück z.Zt gar nicht erreichen aufgrund der fehlenden Baustraße? Wenn die Ursache für die Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich des Bauträgers liegt, dann sieht es mit Schadenersatzforderungen sowieso ganz schlecht aus.

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