BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG FÜR MINIJOB

31. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alfred Fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG FÜR MINIJOB

Hallo allerseits,

ich habe seit 1 Monat einen Arbeitsvertrag mit meinem neuen Arbeitgeber - neben diesem Arbeitsvertrag besteht noch ein 2. befristeter Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Ich habe ein mieses Gefühl im Magen weil die genannte Firma nicht die selbe des Haupt Vertrags ist und in London ansässig ist.

Ich weiss nicht ob diese Firma in London tatsächlich existiert.

Wie könnte ich das herausfinden und wie riskant ist es weiter einen Teil meines Geldes über diese englische Firma zu bekommen oder bei Launen des AG auch nicht zu bekommen.

Vielleicht kann mir jemand ja etwas helfen....

mfg


Alfred

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da man nicht bei demselben Arbeitgeber mit einem befristeten Vertrag und als Minijobber beschäftigt sein darf, sollten Sie überlegen, was Ihnen wichtig ist.

Rein rechtlich dürfte da gerade so einiges strafrechtlich bedenklich sein, was die Firma da tut.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alfred Fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt....

1 Arbeitgeber
2 Firmen
1 Fester Vertrag (6 mon. Probezeit) Deutsche Firma
1 Befristeter Vertrag (400 euro basis) britische firma

Meinen Gehaltswunsch wollte der AG nicht akzeptieren - dann meinte ich müssten sich die Wege wohl trennen - er meinte er könnte mir etwas anderes anbieten - und zwar 1 festes gehalt von der deutschen firma und ein 400 euro gehalt von der britischen firma - nach meiner frage ob soetwas möglich sei kam die antwort - "ja sonst würde ich es ihnen nicht anbieten - es sind schliesslich 2 verschiedene firmen"....


Vielen Dank im Vorraus wenn mir jemand schreiben möchte...

gruss

alfred

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie arbeiten bei einer Firma und Teil des Gehalts soll von einer anderen Firma bezahlt werden?

Das ist weiterhin strafrechtlich sehr bedenklich, was der Arbeitgeber da vorhat. Offensichtlich will er die Steuern und Sozialkosten sparen, die ein rechtlich korrekter Arbeitsvertrag mit sich bringt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Mach solange weiter bis du was besseres gefunden hast.

Hat dein Englischer AG denn einen deutsche Niederlassung oder wie soll das gehen. Denn die führen in England keine pauschale Lohnsteuer ab, daher musst du das in der Einkommensteuererklärung angeben und dort selber versteuern.

Übrigens könnte man das als Betrug ansehen, das Sozialabgaben hinterzogen werden.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alfred Fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die antworten bisher - die englische firma hat keine deutsche niederlassung - zumindest steht auf dem arbeitsvertrag nur eine britische adresse.

Heute habe ich ihn angesprochen und er meinte er könnte es mir bar auf die Hand geben - und heute haben auch zeitgleich mobbing artige Aktionen des zeitgleich eingestellten Geschäftsführers begonnen....

Mache ich mich strafbar wenn ich das geld "auf die Hand" annehme?

Heute habe ich erschreckende Dinge über diese Firma und den Chef erfahren - die lebensdauer der angestellten ist selten länger als 5 monate und ein ganzes Regal voll mit Rechtsstreitigkeiten - haufenweise Firmen die Gelt zu kriegen haben und 90% der Mitarbeiter die schon 3 Monate auf ihr geld gewartet haben und immernoch auf den monat Dezember warten.... Klagen über klagen wegen Psychospielchen....

wie kann ich mich verhalten wenn das mit dem mobbing so weiter geht? Ruhig bleiben oder die Meinung sagen?

Ich fühle mich ziemlich mies dadrin seit ein paar tagen....

Danke im Vorraus....

gruss

alfred

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da Sie sich in der Probezeit befinden, dürfte eine Kündigung durch den Arbeitgeber hier nicht gegen Ihre Interessen sein.

Ein rechtmäßiger Vertrag mit angemessener legaler Bezahlung wäre eine angemessene Forderung als Arbeitnehmer.

Geld auf die Hand würde der güldenen Regel der Buchführung widersprechen: Keine Buchung ohne Beleg. Geld gegen Quittung ist das mindeste.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Mobbing nach den ersten Wochen - du beleidigst echte Mobbingopfer.

Such dir einen neuen Job, sobald du einen hast, kündige fristgerecht, mach notfalls die letzten 14 Tage krank.
Alles andere, wirklich alles - sch... drauf. Erstens geht es dich nichts an, zweitens betrifft dich das nicht.

Deine ARGE Leistungen bekommst du nur für den Hauptjob, also rechnen mit sehr wenig Geld. Daher ist selbst die Aldikasse erst mal besser als der Job.

Das Geld aus England ist so nicht erlaubt, hier würde ich "nach Beendigung" einfach eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen. Da passiert dir nichts - denn Steuer fallen kaum an.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen